Sanierung und Erweiterung des Dorfgemeinschaftshauses Reinhausen (Objektplanung - Gebäude und Innenräume) Referenznummer der Bekanntmachung: 22-08
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gleichen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gleichen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung des Dorfgemeinschaftshauses Reinhausen (Objektplanung - Gebäude und Innenräume)
Die Gemeinde Gleichen plant, die Dorfgemeinschaftsanlage in Reinhausen zu modernisieren. Das Gebäude wird sowohl als Sporthalle für Schule und Vereine als auch als Dorfgemeinschaftshaus für öffentliche und private Veranstaltungen genutzt. Im Nebengebäude ist neben den Räumen des Hausmeisters der Jugendraum der Gemeinde Gleichen untergebracht. Es soll eine Sanierung und Erweiterung des Dorfgemeinschaftshauses einschließlich Familienzentrum mit einem verbesserten Raumangebot erfolgen. Dabei soll auch eine Umnutzung des Untergeschosses zu einer Bibliothek und einem Jugendraum durchgeführt werden.
Ansichten, Schnitte, Lageplan, etc. sind als Anlagen 1.1 - 1.10 beigefügt.
Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden.
Gemeinde Gleichen 37130 Gleichen
Planungsleistungen der Objektplanung (Gebäude- und Innenräume) LPH 1-9
Mittel des Landes Niedersachsens und des Bundes - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Verbesserung der sozialen Integration, des sozialen Zusammenhalts im Quartier und zur Sanierung sozialer Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen in den Kommunen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBC6CXW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]