NBank - "Personalmanagementsystem" Referenznummer der Bekanntmachung: NBank - "Personalmanagementsystem" - Teilnahmewettbewerb
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nbank.de/
Abschnitt II: Gegenstand
NBank - "Personalmanagementsystem"
Die NBank beabsichtigt eine Personalmanagement-Software als Software as a Service (SaaS) einzuführen.
Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank Günther-Wagner-Allee 12 - 16 30177 Hannover
Die NBank beabsichtigt eine Personalmanagement-Software als Software as a Service (SaaS) einzuführen.
Das Personalmanagementsystem (PMS) soll die Transparenz, die Nachvollziehbarkeit, den Informationsfluss sowie Terminverfolgung, Wiedervorlagen und Vorgangsbearbeitung systemseitig unterstützen und optimieren. Eine einheitliche Benutzeroberfläche und leichte Bedienbarkeit sollen die Arbeitszufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter steigern. Zukünftige Veränderungen sollen unterstützt werden.
Vorgesehen ist der Einsatz eines PMS im Personalbereich mit verschiedenen Sachgebieten, die auch eigenständig sein können. Primäre Sachgebiete sind: Personaladministration, Planstellenmanagement, Personalplanung, Personalreporting, Personalinformation und E-Personalakte.
Die ersten 3 Bewerber werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Es wird zunächst geprüft, ob die Teilnahmeanträge die Mindestanforderungen erfüllen und die Anforderungen an die grundsätzliche Eignung erfüllen.
Sollten mehr als 3 Teilnahmeanträge die Mindestanforderungen erfüllen und grundsätzlich geeignet sein, erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zu einem Angebot aufgefordert werden, anhand der eingereichten Referenzen. Hierbei wird gewertet, inwieweit die Referenzprojekte mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Bezüglich der Vergleichbarkeit wird insbesondere darauf abgestellt, ob die Referenzprojekte für öffentliche oder private Banken, für Förderbanken oder Versicherungen erbracht worden sind und inwieweit die funktionalen Anforderungen der im Referenzauftrag gelieferten und genutzten Software mit den hier geforderten Anforderungen vergleichbar sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist mit dem Angebot die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (formlos bzw. Eigenerklärung). Die Handelsregisternummer ist im Angebot anzugeben.
1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre anzugeben (Eigenerklärung). Sollten Ihnen die Zahlen für 2021 noch nicht vorliegen, tätigen Sie die Angaben bitte für die Jahre 2020, 2019 sowie 2018.
2) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist anzugeben, dass eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 Mio. EUR für Vermögens-, Sach- bzw. Personenschäden besteht und für die Dauer des Auftrages fortbestehen wird (Eigenerklärung).
zu 1) Es wird ein Mindestjahresumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR im Durchschnitt über die letzten drei Geschäftsjahre gefordert.
zu 2) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist anzugeben, dass eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 Mio. EUR für Vermögens-, Sach- bzw. Personenschäden besteht und für die Dauer des Auftrages fortbestehen wird (Eigenerklärung).
1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge zu benennen, die inhaltlich und im Umfang mit den beschriebenen Leistungen vergleichbar sind und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden. Dabei sind der jeweilige Auftraggeber namentlich unter Nennung eines Ansprechpartners, dessen Rufnummer sowie der Auftragswert, der Leistungszeitraum und die Anzahl der Nutzer zu nennen.
Bitte nutzen Sie das beigefügte Formular (Anlage 07 der Vergabeunterlagen). Bitte beschränken Sie sich auf fünf Referenzen und nehmen Sie davon Abstand, dem Teilnahmeantrag eine nicht auf dieses Verfahren angepasste Referenzliste beizufügen.
2) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, zu benennen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind (Eigenerklärung).
3 )Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot die Ausstattung bzw. technische Ausrüstung zu beschreiben. Es ist außerdem darzustellen, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden (Eigenerklärung).
4 )Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Umweltmanagementmaßnahmen während der Auftragsdurchführung angewendet werden (Eigenerklärung). Nachweis eines Energiemanagements, sofern vorhanden.
5) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung vorzulegen, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Eigenerklärung).
6) Sofern der Einsatz von Dritten/ Subunternehmern/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen vorgesehen ist, sind alle Nachweise/ Erklärungen auch von jedem dieser Partner im Bereich des vorgesehenen Einsatzes vorzulegen. Es ist ein Verzeichnis über diese eingesetzten Partner mit Angabe der Namen vorzulegen (Eigenerklärung). Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden (formlos bzw. Eigenerklärung).
zu 1) Es sind mindestens drei Referenzaufträge zu nennen, die sämtliche Anforderungen erfüllen.
Die Referenzen müssen für Auftraggeber bzw. Unternehmen ab einer Größe von 700 Mitarbeitern erbracht worden sein.
Die Referenzprojekte müssen eine User-Zahl von mind. 500 Usern (Nutzern) aufweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein zweistufiges Verfahren handelt. In der ersten Phase sind nur die Teilnahmeanträge abzugeben und es wird die Eignung der Bewer-ber/Bewerbergemeinschaften geprüft. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten nur diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die sich zunächst im Teilnahmewettbewerb anhand der Eignungs- und Teilnehmerbegrenzungskriterien für die Angebotsphase qualifiziert haben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2A6C05
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden ent-standen ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
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Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html