Baustrom und Baubeleuchtung - Neubau einer Ganztagsgrundschule mit Sporthalle in Seelze-Süd Referenznummer der Bekanntmachung: 33.1/GTGS/07/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelze
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30926
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.seelze.de/seelze/wirtschaftsnah/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Baustrom und Baubeleuchtung - Neubau einer Ganztagsgrundschule mit Sporthalle in Seelze-Süd
Für die Maßnahme "Neubau Ganztagsgrundschule mit Sporthalle in Seelze-Süd" werden die Baumaßnahme "Baustrom und Baubeleuchtung" benötigt.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis sowie den weiteren Vergabeunterlagen.
Stadt Seelze Rathausplatz 1 30926 Seelze Seelze Süd, An den Grachten 100, 30926 Seelze
Für die Baumaßnahme wird eine Baustromversorgung und Baubeleuchtung benötigt. Die Energiekosten für den benötigten Strom trägt der AG.
Der Baustrom und die Baubeleuchtung sind während der gesamten Maßnahme zur Verfügung zu stellen.
Die Dauer der Maßnahme soll ca. 2 Jahre betragen (ca. Ende 2024).
Der Bezug des Baustroms erfolgt über die bauseits vorhandene Transformatorstation.
An den Baustromgruppenverteiler sind 5 Baustromverteiler der Ausstattung 1 und 2 Baustromverteiler der Ausstattung 2 zu liefern, anzuklemmen, zu messen und zu warten.
Die Baustromverteiler sind gemäß Vorgaben der Planung zu positionieren und bei Anlass zu versetzen.
Die Kabellängen für die Verteiler sind mit ca. 65m bemessen.
Alle Baustromverteiler sind durch den AN zu warten.
Bei beschädigten Bauteilen sind die vom AN gelieferten Verteiler durch den AN Instand zu setzen.
Der AN verlegt die Zuleitungen zwischen den Verteilern.
Der AN schließt die Verteiler beidseitig an und führt eine Funktionsprüfung durch.
Abschließend wird ein Messprotokoll erstellt und an die Bauleitung übergeben.
Die Baustromverteiler sind in regelmäßigen Abständen zu prüfen.
Die Baubeleuchtung wird vom AN geliefert, geprüft, montiert und gewartet.
Es sind für die Baubeleuchtung mindestens 50lx und IP54 zu erbringen.
Die Langfeldleuchten werden in den Fluren, vormontiert an Brettern, an der Wand befestigt so wie im Außenbereich an geeigneten Halterungen angebracht.
Bei defekten Leuchten ist mit der Bauleitung abzustimmen, ob das Leuchtmittel oder die Leuchte selbst ausgetauscht werden soll.
Detailliertere Informationen zur Ausschreibung sind bitte den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtiger Hinweis zu den Ausführungsfristen:
Fertigstellung innerhalb von zwei Jahren nach Ausführungsbeginn (Ende 2024).
Die Bestimmung des Ausführungszeitraums erfolgt in Absprache mit der Fachabteilung 33.1 - Hochbau nach Auftragserteilung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Telgte
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 48291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRU6CJJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen gem. §160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.