Fahrradleasing Rahmenvereinbarung für die Beschäftigten der Kreisverwaltung Stade Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKS-10-2022-0007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stade
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21682
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-stade.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrradleasing Rahmenvereinbarung für die Beschäftigten der Kreisverwaltung Stade
Fahrradleasing Rahmenvereinbarung für die Beschäftigten der Kreisverwaltung Stade
Fahrradhändler im Umkreis von 30 Kilometer vom Hauptsitz des Landkreises Stade
Leistungsgegenstand ist das Angebot einer Leasing-Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisationsleasing) für die Mitarbeiter des Landkreises Stade zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Inspektion, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals) nach dem TV-Fahrradleasing.
Der Landkreis Stade beabsichtigt als Auftraggeber seinen ca. 750 Tarifbeschäftigten und perspektivisch seinen Beamten durch Entgeltumwandlung das Fahrradleasing anzubieten. Im Rahmen einer Mitarbeiterbefragung wurde eine geschätzte Abnahmemenge von 80 Fahrrädern ermittelt. Der Höchstwert der abzuschließenden Einzel-Leasingverträge wird auf 250 festgesetzt.
Der Auftrag hat zunächst eine Laufzeit von 12 Monaten mit der Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit von vier Jahren. Die Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr erfolgt automatisch, wenn nicht einer der Vertragspartner vier Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres der Verlängerung schriftlich widerspricht.
Die EinzelLeasingverträge laufen längstens 36 Monate. Läuft ein Einzel-Leasingvertrag über die Laufzeit der Leasing-Rahmenvereinbarung hinaus, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Einzel-Leasingverträge fortzuführen und den vereinbarten Service aufrechtzuerhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
2) Eigenerklärung zur Berufs- und Handelsregistereintragung
3) Eigenerklärung zur Erlaubnis der Berufsausübung nach § 32 Abs. 1 KWG - Bieter müssen über eine Erlaubnis zur Berufsausübung (Finanzdienstleistungen) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach § 32 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) verfügen
Der Auftraggeber wird von Bietern, die in die engere Wahl kommen, entsprechende Nachweise zu den vorgenannten Punkten verlangen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen.
Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung bestätigender Unterlagen zu überprüfen.
4) Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher haben die Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
3) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
4) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung bestätigender Unterlagen zu überprüfen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Eigenerklärung zu Referenzen
Es wird vom Auftraggeber vorausgesetzt, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens drei vergleichbare Leistungen erbracht hat. Vergleichbar ist eine Leistung, wenn sie die Bereitstellung von mindestens 50 Leasingfahrrädern für ein Unternehmen oder eine Kommune umfasst hat. Jede Referenz ist mit ihrem Referenzkunden sowie dem Erbringungsdatum anzugeben.
2) Eigenerklärung zur Zahl der Beschäftigten in den letzten drei Jahren
Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung bestätigender Unterlagen zu überprüfen.
1) zu den Referenzen:
Der Bieter muss in den letzten drei Jahren mindestens drei vergleichbare Leistungen erbracht haben. Vergleichbar ist eine Leistung, wenn sie die Bereitstellung von mindestens 50 Leasingfahrrädern für ein Unternehmen oder eine Kommune umfasst hat. Jede Referenz ist mit ihrem Referenzkunden sowie dem Erbringungsdatum anzugeben.
siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.