LEADER-Region Vechta - Durchführung eines externen Regionalmanagements Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKV-2022-0403
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-vechta.de
Adresse des Beschafferprofils: www.deutsches-ausschreibungsblatt.de
Abschnitt II: Gegenstand
LEADER-Region Vechta - Durchführung eines externen Regionalmanagements
Durchführung eines externen Regionalmanagements
LEADER Region Vechta - c/o Landkreis Vechta
Ravensberger Str. 20
49377 Vechta
Durchführung eines externen Regionalmanagements entsprechend des Musterleistungsbildes "Regionalmanagement" des niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Stand 04/2022) für die LEADER-Region Vechta - Vertragszeitraum: 01.04.2023-31.12.2028 (Verlängerungsoption bis 31.12.2029)
Es besteht die Option zur Vertragsverlängerung um ein Jahr bis zum 31.12.2029.
Es besteht die Option zur Vertragsverlängerung um ein Jahr bis zum 31.12.2029.
Die Auskunftserteilung an Bieter endet am 27.01.2023 um 12:00 Uhr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A Eignungsnachweis
Formblatt 124 zur Eigenerklärung sowie entsprechende Eignungsunterlagen (soweit nicht präqualifiziert), bestehend aus:
- Gewerbeanmeldung;
- Nachweis Eintragung im Berufsregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt bzw. Bescheinigung in Steuersachen;
- Benennung der Berufsgenossenschaft
Alternativ ist der Nachweis zur Eignung über einen Nachweis zur Präqualifikation vorzuweisen.
B Erklärung zu Art. 5k EU VO Nr. 833/2014
Eigenerklärung zu Art. 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022)
Erklärung, dass das Unternehmen nicht unter die EU-Sanktionen gegen Russland fällt. (Bitte verwenden Sie hierzu die bereitgestellte Eigenerklärung).
C Berufshaftpflichtversicherung
Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird. Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer
D Nachweis des Jahresumsatzes (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Nachweis mittels Angabe in einem Anschreiben
zu C:
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Berufshaftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. € gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
E Mitarbeiterstruktur:
Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesonderter Ausweisung der Führungskräfte im Unternehmen, gegliedert nach Fachdisziplinen und Berufserfahrungen (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV): Nachweis mittels einfachem Anschreiben.
F Leistungsfähigkeit der Fachkräfte, die mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. beruflicher Befähigung:
f.i. Projektleiter:
Nachweis der beruflichen Befähigung (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV mittels Vorlage von Lebenslauf sowie Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen
f.ii. Vertreter des Projektleiters:
Nachweis der beruflichen Befähigung (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV mittels Vorlage von Lebenslauf sowie Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen
G Referenzen des Bieters:
g.1 Benennung von mind. drei Referenzen des Bieters (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Nachweis mittels Angaben in einer entsprechend Referenzliste.
g.2 Benennung von mindestens zwei Referenzen des Projektleiters/Regionalmanagers für vergleichbare Projekte als Referenzliste (Hierbei dürfen die Referenzen des Planungsbüros auch als Referenz des Projektleiters herangezogen werden): Nachweis mittels Angaben in einer entsprechend Referenzliste.
H Unterauftragnehmer bzw Bietergemeinschaften:
h.i Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV) falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Formblatt "235_Verzeichnis_Unternehmerleistungen"
h.ii. Angabe Bietergemeinschaften: Nachweis mittels Angaben im Vordruck "234_Bieter_Arbeitsgemeinschaft"
Zu G:
Benennung von mindestens zwei Referenzen des Projektleiters/Regionalmanagers für vergleichbare Projekte als Referenzliste (Hierbei dürfen die Referenzen des Planungsbüros auch als Referenz des Projektleiters herangezogen werden): Nachweis mittels Angaben in einer entsprechend Referenzliste.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mv.niedersachsen.de/startseite
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.