Enterprise Next Generation Firewall Referenznummer der Bekanntmachung: FTB 2-1 - NGFW
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.diakovere.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Enterprise Next Generation Firewall
Die DIAKOVERE gGmbH beabsichtigt die Anschaffung einer spezifischen Enterprise Next Generation Firewall-Lösung (NGFW) einschließlich Lizenzen, Systemservice und Dienstleistung. Insbesondere soll eine Verbesserung des Schutzes der IT-Infrastruktur der DIAKOVERE-Krankenhäuser erreicht werden, und zwar mittels Analyse des Webanwendungsverkehrs - u.a. durch Datenanalysen auf Anwendungsebene - sodass eine Blockierung von Malware erfolgt, bevor diese in das Netzwerk gelangt. Ferner soll durch das System eine Netzwerkseparierung entsprechend den Empfehlungen des B3S Medizinische Versorgung realisiert werden. Es wird ausschließlich gewünschte Netzwerkkommunikation erlaubt, unerwünschte dadurch ausgegrenzt.
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Hannover
Die DIAKOVERE gGmbH beabsichtigt die Anschaffung einer spezifischen Enterprise Next Generation Firewall-Lösung (NGFW) einschließlich Lizenzen, Systemservice und Dienstleistung. Insbesondere soll eine Verbesserung des Schutzes der IT-Infrastruktur der DIAKOVERE-Krankenhäuser erreicht werden, und zwar mittels Analyse des Webanwendungsverkehrs - u.a. durch Datenanalysen auf Anwendungsebene -, sodass eine Blockierung von Malware erfolgt, bevor diese in das Netzwerk gelangt. Ferner soll durch das System eine Netzwerkseparierung entsprechend den Empfehlungen des B3S Medizinische Versorgung realisiert werden. Es wird ausschließlich gewünschte Netzwerkkommunikation erlaubt, unerwünschte dadurch ausgegrenzt.
Die Installation der Softwaremodule sowie deren technische und systemtechnische Administration erfolgt im Rechenzentrum der DIAKOVERE. Hardwaremodule sind sowohl im Rechenzentrum der DIAKOVERE als auch an den verschiedenen Standorten zu installieren und zu betreuen. Die Nutzer sind IT-Administratoren (bis zu 16 Personen).
Zusätzlich werden Systemserviceleistungen über 36 Monate erbracht. Diese Leistungen können optional um weitere 24 Monate verlängert werden.
Option 1
Die Leistung für den Systemservice und die Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems können einmalig um 24 Monate verlängert werden.
Der Auftraggeber wird im Rahmen der Eignungsprüfung auf Basis der gemäß Abschnitt III. 1) einzureichenden Eignungsnachweise im ersten Schritt zunächst prüfen, ob der Bewerber geeignet (fachkundig und leistungsfähig) ist und keine Ausschlussgründe vorliegen. Übersteigt nach dem Ergebnis der vorgenannten Prüfung die Anzahl der geeigneten, nicht auszuschließenden Bewerber die geplante Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber (hier: 5), entscheidet im zweiten Schritt das Kriterium der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit über die Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Ausschlaggebend sind in diesem Fall insbesondere die Qualität der eingereichten Referenzen über vergleichbare Leistungen. Die Qualität der eingereichten Referenzen ist umso höher, je mehr die jeweilige Referenz mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist.
Option 1
Die Leistung für den Systemservice und die Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems können einmalig um 24 Monate verlängert werden.
Option 2:
Der Auftragnehmer hat eine Rufbereitschaft für Systemservice mit einer Verfügbarkeit von 24/7/365 vorzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Unternehmensprofil des Bewerbers: Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer unter Angabe der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten für Service, Projektmanagement / Consulting (Anwendungsbezogen/fachlich/Consultants), Vertrieb, freie MA;
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Berufs- oder Handelsregister, nach Maßgabe der Rechtsvorschrift seines Landes, eingetragen ist.
- Eigenerklärung des Bewerbers, ob zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen;
- Eigenerklärung des Bewerbers, ob fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen;
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist;
- Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen;
- Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes einhält und im Auftragsfall einhalten wird, sowie
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den Personen oder Unternehmen in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gehört.
Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 5 Mio. EUR für Personenschäden und über 5 Mio. EUR für Sachschäden und für Vermögensschäden in Höhe von 1 Mio. EUR bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sein.
- Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
- ggf. Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
- Auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG);
- Vorlage einer Zertifizierung nach ISO 27001 nach BSI-Grundschutz oder vergleichbar.
- Vorlage einer Zertifizierung "Managed Security Service Provider" oder vergleichbar.
- Vorlage einer Zertifizierung, dass der Bewerber ein autorisiertes Support Center des Herstellers des Systems ist.
- Vorlage eines Nachweises, dass der Bewerber einen Partnerstatus des Herstellers des Systems innehat.
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er für Sicherheitsvorfälle auf ein eigenes Security Operations Center zurückgreifen kann.
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV), einhält und ggf. die entsprechenden Schulungsnachweise, z.B. als berechtigter IT-Dienstleister, auf Nachfrage vorlegt.
- Vorlage von mind. 3 Referenzen über Projekte aus den letzten 5 Jahren über vergleichbare Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten). Die Leistungen sind vergleichbar, wenn die Plattform bei einem Krankenhaus/Krankenhausverbund mit mind. 1.300 Betten und bidirektionaler Anbindung an das KIS dedalus erfolgreich umgesetzt wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe Bewerbungsbedingungen
Als privat getragenes Haus ist der Auftraggeber kein Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Der Auftraggeber orientiert sich bei Überschreitung des Schwellenwertes freiwillig an den Vorschriften §§ 97 ff GWB und der VgV. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch nicht begründet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVC6C60
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig, wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat;
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind; oder
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.