HLF 20 - Ortsfeuerwehr Königslutter Referenznummer der Bekanntmachung: V-124-2022-KÖ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königslutter
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Postleitzahl: 38154
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
HLF 20 - Ortsfeuerwehr Königslutter
Lieferung eines Vorführfahrzeuges HLF 20 für die Ortsfeuerwehr Königslutter
Lieferung eines Vorführfahrzeuges HLF 20 für die Ortsfeuerwehr Königslutter.
siehe Anlage Leistungsbeschreibung
Die eingehenden Angebote werden folgendermaßen bewertet:
Zu jeder abgefragten Position können von 0 Punkten (schlechtes Ergebnis/Qualität/Ausführung) bis 5 Punkten (bestes Ergebnis/Qualität/Ausführung) vergeben werden. Somit sind durch die technische Bewertung 40 Punkte erreichbar.
Die übrige Wertung ergibt sich aus maximal 60 erreichbaren Preispunkten, welche linear gewertet werden.
Bewertungspunkte werden vergeben für:
1. Raumverhältnisse Geräteraum
2. Unterbringung der Geräte
3. Entnahmemöglichkeiten der Geräte
4. Ausführung Innenausbau
5. Ausführung Rolläden
6.Innere und äußere Sicherheit (UVV)
7.Qualität und Aufbau allgemein
8.Größe Löschwassertank
Abschnitt IV: Verfahren
Das zu ersetzende Fahrzeug wurde am 06.01.1998 in Dienst gestellt. Eine Neubeschaffung ist aufgrund des Alters und der Mängel zu tätigen. Bei einem längeren Ausfall des LF 16 wäre der Brandschutz in der Stadt Königslutter am Elm nur unzureichend gesichert, daher ist die Dringlichkeit gemäß § 15 Abs. 3 VgV gegeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HLF 20 - Ortsfeuerwehr Königslutter
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren
auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist,
soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind.