Albert-Schweitzer-Familienwerk e.V. - Fachklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Holzminden - Neubautrakt mit Altbauanbindung/Umnutzung Altbau - Tragwerksplanung - LPH 1-6, § 51 HOAI - Beauftragung LPH 1 und 2 - optional LPH 3 bis 6 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-AST-03-TWP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uslar
NUTS-Code: DE918 Northeim
Postleitzahl: 37170
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://familienwerk.info/
Abschnitt II: Gegenstand
Albert-Schweitzer-Familienwerk e.V. - Fachklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Holzminden - Neubautrakt mit Altbauanbindung/Umnutzung Altbau - Tragwerksplanung - LPH 1-6, § 51 HOAI - Beauftragung LPH 1 und 2 - optional LPH 3 bis 6
Der Auftraggeber, das Albert-Schweitzer-Familienwerk e.V., beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen der Tragwerksplanung, LPH 1 und 2, optional LPH 3 bis 6, § 51 HOAI, für die Errichtung eines Neubaus mit Altbauanbindung/Umnutzung Altbau auf dem Gelände der Fachklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Holzminden.
Albert-Schweitzer-Therapeutikum (AST), Fachklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Pipping 5 37603 Holzminden
Der Auftraggeber, das Albert-Schweitzer-Familienwerk e.V., beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen der Tragwerksplanung, LPH 1 und 2, optional LPH 3 bis 6, § 51 HOAI, für die Errichtung eines Neubaus mit Altbauanbindung/Umnutzung Altbau auf dem Gelände der Fachklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Holzminden.
Das Bestandgebäude und die Fläche für den vorgesehenen Neubau befinden sich auf einem Grundstück im Besitz des Albert-Schweitzer-Familienwerk e.V. Das Hauptgebäude mit derzeit 24 Betten steht ebenso unter Denkmalschutz wie das benachbarte Gebäude der Institutsambulanz. Die gesamte Fläche steht unter Ensemble-Schutz, gleichwohl mit einer Halle für Moto-Therapie (1999) und einem Gebäude für die Tagesklinik (2019) auf dem Gelände Neubauten errichtet werden konnten, umgeben von einer parkähnlichen Außenanlage. Eine Reithalle für tiergestützte Therapieangebote gehört zum baulichen Bestand.
- Das bestehende vollstationäre Angebot soll auf 30 Betten erweitert werden, davon sollen 6 Betten/Patientenzimmer die Voraussetzungen erfüllen, Patienten mit entsprechendem richterlichem Beschluss zeitweilig geschlossen unterbringen zu können. Hierzu braucht es entsprechend gesicherte Bewegungsmöglichkeiten im Freien (umzäunte Freifläche, Terrasse)
- Alle Patientenzimmer und die patientennahen Funktionsräume sollen im Neubau realisiert werden. Das Betriebsgeschehen soll in 2 Stationen gegliedert sein
- Der Altbestand soll durch entsprechende Umbauten für die Aufnahme von Funktions- und Verwaltungsräumen nutzbar gemacht werden
- Es sind kleinere Außenflächen für die geschlossenen Bereiche und Planungen für ausreichende Parkplätze vorzusehen
Gesamtnutzfläche Neubau ca. 1.443 qm
Gesamtnutzfläche Bestandsbau ca. 1.177 qm
Die zur Durchführung dieser Maßnahmen erforderlichen Leistungen der Tragwerksplanung , Leistungsphasen 1-6, § 51 HOAI (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation) sind Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Die Vergabe erfolgt in einem abgestuften Verfahren. Mit Zuschlagserteilung beauftragt werden die Leistungsphasen 1 und 2, § 51 HOAI (Stufe 1) zur Vorbereitung des Förderantrages bei dem Fördergeber. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen 3-6, § 51 HOAI (Stufe 2) steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch den Fördergeber und entfaltet im Falle einer Versagung der Zustimmung keine Rechtskraft.
Geschätzte Baukosten sind in der Datei "22-07-22 Kostenüberschlag Klinik AST" - dargestellt.
Besondere Hinweise:
Das Raum- und Funktionsprogramm und die Kostenermittlungen unterliegen der Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und dem Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften. Dies kann Auswirkungen auf den vorgesehenen Projektumfang und das Bauvolumen haben.
Aus dem Kostenüberschlag, "22-07-22 Kostenüberschlag Klinik AST" kann kein Anspruch auf ein Mindestplanungsvolumen abgeleitet werden.
Planungs- und Bauzeiten (unter Vorbehalt)
Jan. 2023 - Auftaktgespräch mit Beteiligten Objektplanung/TGA/TWP
Juli 2023 - Vorlage Planungsgrundlagen (Abschluss qualifizierte LPH 2) zur Abstimmung
Dezember 2023 - Vorlage Planungsausschuss
Baubeginn: 2. Quartal 2024
Bauzeit Neubau ca. 18 Monate
Umbau Bestand im Anschluss ca. 15 Monate
Fertigstellung: 1. Quartal 2027
Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren nach den Vorgaben der Vergabeverordnung 2016 - VgV. Der Auftraggeber beachtet das NTVergG.
Das nach §§ 17, 74 VgV geführte Verfahren besteht aus einem Teilnahmewettbewerb und der sich daran anschließenden Auswahl von 3 Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die zur Abgabe eines Erstangebotes und Erstellung eines objektbezogenen Konzeptes zur Umsetzung des Planungsvorhabens aufgefordert werden. Sofern mehr als 3 wertungsfähige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften vorliegen, wird der Auftraggeber eine differenzierende Eignungsprüfung gemäß der beigefügten Wertungsmatrix vornehmen und die 3 Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Im Falle von Punktgleichheit entscheidet das Los.
Die aufgeforderten Bieter geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Erstangebot ab. Nach Auswertung der Erstangebote erhalten die Bieter die Möglichkeit, in einem Verhandlungstermin ihr Angebot zu präsentieren und über die Vergabeunterlagen zu verhandeln. Anschließend werden alle Bieter aufgefordert, ein überarbeitetes, finales Angebot zu unterbreiten. Auf das wirtschaftlichste Angebot wird der Zuschlag erteilt.
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Absatz 11 VgV vor, den Zuschlag nach Maßgabe der Zuschlagskriterien auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Anderenfalls werden die beteiligten Bieter zu Verhandlungen und anschließender Einreichung überarbeiteter Angebote aufgefordert.
Nach Prüfung der Angebote erfolgt der Zuschlag auf Grundlage der bekannt gemachten Zuschlagskriterien.
Mit Zuschlagserteilung werden die Leistungsphasen 1 und 2, § 51 HOAI beauftragt.
Die Verfahrensführung erfolgt elektronisch. Teilnahmeanträge (1. Verfahrensstufe) und Angebote (2. Verfahrensstufe) sind ausschließlich elektronisch einzureichen. Sämtliche Kommunikation wird elektronisch geführt.
Eine Besichtigung des Baugrundstücks bzw. der örtlichen Gegebenheiten zur Erstellung der Konzeption/Erstangebot kann innerhalb der Angebotsfrist (2. Verfahrensstufe) optional wahrgenommen werden. Termine zur Objektbesichtigung sind auf Anfrage über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform zu vereinbaren.
Die Vergabe erfolgt in einem abgestuften Verfahren. Mit Zuschlagserteilung beauftragt werden die Leistungsphasen 1 und 2, § 51 HOAI (Stufe 1) zur Vorbereitung des Förderantrages bei dem Fördergeber. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen 3-6, § 51 HOAI (Stufe 2) steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch den Fördergeber und entfaltet im Falle einer Versagung der Zustimmung keine Rechtskraft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe grbv
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6RYWPM1UJ93
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/