Sanitärtechnik Südflügel - Umbau und Erweiterung der Regenbogenschule mit Mensa in Seelze Referenznummer der Bekanntmachung: 33.1/RBS/03/2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelze
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30926
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.seelze.de/seelze/wirtschaftsnah/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanitärtechnik Südflügel - Umbau und Erweiterung der Regenbogenschule mit Mensa in Seelze
Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Sanitärinstallation im Südflügel der Regenbogenschule in Seelze. Es handelt sich um
ca. 120 m Gussrohr.
ca. 25 m PP-Rohr,
ca. 270 m Trinkwasserleitung (Kupfer)
jeweils einschl. Form- und Verbindungsstücke sowie Dämmung mit Mineralwolle,
13 Waschtische,
8 WCs,
1 Behindertengerechtes WC,
6 Elektro-Durchlauferwärmer.
Stadt Seelze Rathausplatz 1 30926 Seelze Zur Baustelle:
Die Regenbogenschule befindet sich in der Humboldtstraße 10, 30926 Seelze
Die Regenbogenschule in Seelze soll nach der Entlastung durch neue Grundschulen als dreizügige Ganztagsgrundschule betrieben werden. Hierzu finden umfangreiche Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen statt.
Die vorliegende Ausschreibung betrifft das Gewerk Sanitärtechnik Südflügel. Mit den Arbeiten soll zum 02.05.2023 begonnen werden. Die Arbeiten sind bis zum 30.11.2023 fertigzustellen.
Einzelheiten können dem Leistungsverzeichnis in den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Bitte berücksichtigen Sie die o.g. Termine.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal (DTVP) unter www.dtvp.de zur Verfügung. Auch die Kommunikation wird elektronisch über diese Plattform abgewickelt. Die Bietenden haben ihr Postfach laufend auf Nachrichten zu überprüfen. Die Bieterfragen sind bitte bis zum 10.02.2023 schriftlich über die Vergabeplattform zu stellen, damit diese noch rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Handelsregister (in Abhängigkeit zur Unternehmensform, nicht älter als 12 Monate)
- Nachweis der Gewerbeanmeldung
- Nachweis zur Eintragung in ein Berufsregister (Handwerksrolle, HWK, IHK, LWK, nicht älter als 12 Monate)
- Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124) oder alternativ Angabe einer Präqualifizierungsnummer (PQ) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), auch von den vorgesehenen Nachauftragnehmern und/oder sämtlichen Partnern einer Arbeits-/Bietergemeinschaft abzugeben
- Eigenerklärung § 4 Abs. 1 NTVergG, auch von den vorgesehenen Nachauftragnehmern und/oder sämtlichen Partnern einer Arbeits-/Bietergemeinschaft abzugeben
- Eigenerklärung_Russlandsanktionen_EU, auch von den vorgesehenen Nachauftragnehmern und/oder sämtlichen Partnern einer Arbeits-/Bietergemeinschaft abzugeben
- Gültige Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamts zum Steuerabzug bei Bauleistungen
- Gültiger Nachweis einer Haftpflichtversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen (KrK) und der Berufsgenossenschaft (BG), nicht älter als 12 Monate
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt (Unbedenklichkeitsbescheinigung), nicht älter als 12 Monate
- Zahlung eines Mindestentgelts gem. § 4 Abs. 1 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz
- Im Zuschlagsfall ist der Abschluss folgender Deckungssummen für die Haftpflichtversicherung nachzuweisen: Die Mindestdeckungssumme für Personenschäden muss 2 Mio. Euro betragen und dreifach maximiert pro Jahr zur Verfügung stehen, mithin muss eine maximale Deckungssumme je Versicherungsjahr von 6 Mio. Euro (oder höher) zur Verfügung stehen. Die Mindestdeckungssumme für Sach-/und Vermögensschäden muss 0,5 Mio. Euro betragen und zweifach maximiert pro Jahr zur Verfügung stehen, mithin muss eine maximale Deckungssumme je Versicherungsjahr von 1 Mio. Euro (oder höher) zur Verfügung stehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Seelze, Rathausplatz 1, 30926 Seelze
Die Submission ist nicht öffentlich. Das Submissionsergebnis wird umgehend per DTVP an Sie übermittelt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Zentrale Vergabestelle wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere erfolgen die Kommunikation zwischen Zentraler Vergabestelle und Bietenden sowie die Einreichung von Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Regelungen.
Angebote werden elektronisch in Textform entgegengenommen. Sofern in diesem Dokument oder den sonstigen Vergabeunterlagen unterschriebene Dokumente gefordert werden, reichen eingescannte Unterlagen und Unterschriften als PDF aus.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Online-Vergabeportal DTVP (www.dtvp.de) bereitgestellt. Eine Registrierung ist keine Pflicht, die Vergabeunterlagen können ohne diese abgerufen werden. Da die Kommunikation mit Bietern jedoch ebenfalls über dieses Portal erfolgt, wird eine Registrierung empfohlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bieterfragen spätestens bis zum 10.02.2023 gestellt werden müssen, damit noch eine zeitnahe Beantwortung dieser Bieterfragen im Vergabeportal DTVP erfolgen kann. Das vollständige Angebot ist inklusive aller Anlagen über das elektronische Vergabeportal zu übermitteln.
Zur Eröffnung zugelassen, sind nur Angebote, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über das DTVP abgegeben worden sind.
Das Angebot ist durch den Bieter inklusive aller Anlagen über das elektronische Vergabeportal abzugeben. Maßgeblich für die Auswertung ist das hierüber vorgelegte Angebot. Bei der elektronischen Abgabe der Angebote genügt die einfache Textform nach § 126b BGB. Eine Angebotsabgabe mittels E-Mail, Fax oder postalisch ist nicht zulässig.
Bitte reichen Sie Ihr Angebot ausschließlich über das dafür beim elektronischen Vergabeportal vorgesehene Bietertool ein und nicht als Nachricht über das Kommunikationstool Andernfalls kann es unmittelbar zum Ausschluss des Angebots kommen!
Das Übermittlungsrisiko für die Rechtzeitigkeit eines Angebotes trägt der Bieter.
Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen. Es ist nur ein Hauptangebot zugelassen.
Der Auftraggeber/Bauherr beabsichtigt eine Bauleistungsversicherung abzuschließen. Versicherungsnehmer ist dann der Auftraggeber/Bauherr. Mitversichert sind alle an der Herstellung des Bauwerkes beteiligten Unternehmer, soweit ihre Leistungen nach den VOB als Bauleistung vergeben werden. Versichert sind alle unvorhergesehenen Beschädigungen oder Zerstörungen an den versicherten Leistungen und Sachen bis zur Abnahme oder Inbenutzungnahme. Versicherungsort ist die Baustelle. Auch der einfache Diebstahl von eingebauten Sachen und das Glasbruchrisiko gelten als mitversichert. Nicht versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion sowie durch Löschen und Niederreißen bei diesen Ereignissen. Leistungsmängel und Vermögensschäden sind nicht versichert. Ersetzt werden die nachgewiesenen Selbstkosten entsprechend den Bedingungen der ABN (Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber) einschließlich Aufräumkosten. Von jedem Schaden, für den der Auftragnehmer gem. VOB, Teil B, § 7, das Risiko zu tragen hatte, trägt er ([Betrag gelöscht] EUR) selbst. Der anteilige Versicherungsbetrag in Höhe von (0,2%) wird von der anerkannten Schlussrechnungssumme einbehalten, (siehe Vertragsbedingungen: "Anlage - Zur Fortsetzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen Bauleistungsversicherung").
Um entsprechende Beachtung wird gebeten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRU6CLG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen gem. §160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.