Betrieb einer Notunterkunft Referenznummer der Bekanntmachung: 230/22/32
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rotenburg (Wümme)
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lk-row.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb einer Notunterkunft
Gegenstand der Leistung ist der (Weiter-)Betrieb einer Notunterkunft in Teilen der ehemaligen Kaserne Lehnsheide, Annemarie-Renger-Straße 2 - 4, 27374 Visselhövede, zur Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine.
27374 Visselhövede
siehe II.1.4)
In Abstimmung mit dem Auftraggeber kann der Leistungsbeginn zeitlich verschoben werden, wenn die Dauer des Vergabeverfahrens eine Leistungserbringung zum 01.04.2023 nicht zulässt. Leistungsbeginn ist jedoch spätestens der 01.07.2023. Der Betrieb ist für 12 Monate vorgesehen. Lageorientiert kann eine Verlängerung jeweils um ein weiteres Jahr notwendig werden und ist ggf. mit einem Vorlauf von 3 Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres vorzuplanen. Eine vorzeitige Aufhebung oder Verlängerung des Vertrags wird im gegenseitigen Einvernehmen möglich sein.
Bewertung vorzulegenden Referenzen (max. 3) anhand der Bewertungskriterien. Hierbei wird als erstes Kriterium der Betrieb von Sammelunterkünften für Geflüchtete hinsichtlich der Belegungskapazität bewertet, wobei mindestens eine Referenz mit einer möglichen Belegung von 200 Personen vorgelegt werden muss. Als zweites Kriterium wird der Betrieb einer Sammelunterkunft für Geflüchtete hinsichtlich der Dauer in Monaten in den Jahren 2015 bis 2022 bewertet, wobei mindestens eine Referenz mit einer Betriebsdauer von sechs Monaten vorgelegt werden muss.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzangaben und Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Referenzangaben und Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Nachweis Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis bzw. Bestätigung des Abschlusses einer entsprechenden Versicherung nach Beauftragung.
Referenzangaben und Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.