Interimsvertrag über den Betrieb der Notunterkunft Bad Bodenteich
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lab.niedersachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Interimsvertrag über den Betrieb der Notunterkunft Bad Bodenteich
Interimsvertrag über den Betrieb der Notunterkunft Bad Bodenteich
Stadenser Straße 1, 29389 Bad Bodenteich
Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen ist als Aufnahmeeinrichtung des Landes Niedersachsen für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung Asylbegehrender gemäß § 44 Asylgesetz sowie unerlaubt eingereister Ausländerinnen und Ausländer gemäß § 15a Aufenthaltsgesetz zuständig. Daneben ist die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen seit dem russischen Angriff auf die Ukraine für die Verteilung der aus der Ukraine geflüchteten Vertriebenen auf die Landkreise und Kommunen verantwortlich. Angesichts insgesamt erhöhter Zugänge von geflüchteten Menschen nach Niedersachsen sind die regulären Aufnahmekapazitäten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen nahezu erschöpft und es besteht die Notwendigkeit, die Kapazitäten kurzfristig zu erweitern.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung hat das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) mit Erlass auf die Notwendigkeit hingewiesen, in Vorbereitung auf den bevorstehenden Herbst und Winter kurzfristig die Kapazitäten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zu erhöhen, um Obdachlosigkeit von Schutzsuchenden vermeiden zu können. Die Landesaufnahmebehörde soll die Reserveliegenschaft Bad Bodenteich umgehend in weniger als einer Woche als Notunterkunft (NUK) für eine erste Belegung von 300 Personen aktivieren. Die weitere Belegung soll innerhalb einer Staffelung von 500, 800 und 1.034 Personen erfolgen, wovon die letztgenannte Staffel allerdings nur im äußersten Notfall aktiviert werden darf. Im Rahmen des Interimsbetriebs der NUK sollen bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens, in dem der Betrieb der NUK ordentlich ausgeschrieben wird, alle Leistungen erbracht werden, die eine ordnungsgemäße und angemessene Unterbringung der geflüchteten Personen sicherstellen. Zu den Aufgaben des Interimsbetriebs gehören die Leitung der NUK, die Unterbringung nebst den dafür notwendigen Arbeiten, das Belegungsmanagement, die Vollverpflegung, die medizinische Versorgung, die Stellung eines Sozialdienstes sowie die Reinigung der Räume und der Handtücher und Bettwäsche.
Bei der Angabe (1 EUR) zum Gesamtbeschaffungswert und Gesamtwert des Auftrages/Loses handelt es sich um einen symbolischen und nicht um den tatsächlichen Wert.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Hintergrund der Auftragsvergabe ist der massive Zustrom von Asylbegehrenden und ukrainischen Kriegsvertriebenen in den letzten Monaten, der dazu führt, dass die Aufnahmekapazitäten der Standorte und Außenstellen der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen erschöpft sind, sodass in vielen Bereichen bereits auf Notbetten und Unterbringung in Funktionsräumen und Hallen zurückgegriffen werden muss. Dies hat zur Folge, dass in der letzten Zeit immense Anstrengungen zur Erweiterung der Kapazitäten unternommen wurden. Daneben ist die Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten in der NUK Bad Bodenteich unerlässlich, um eine Daseinsvorsorge für die einreisenden Personen sicherstellen zu können. Aufgrund äußerster Dringlichkeit wurde beschlossen, die Leistung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV i.V.m. dem Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Anwendung von dringlichen Vergaben im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine vom 13.04.2022 zu vergeben und von der engen Ausnahmeregelung einer Direktvergabe Gebrauch zu machen, indem lediglich der DRK-Kreisverband Uelzen e.V. zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde.
Der hohe, an eine unvorhersehbare äußerste Dringlichkeit anzulegende Maßstab, ist einerseits unter Berücksichtigung der im Bereich der Daseinsvorsorge zu priorisierenden Notwendigkeit der Kontinuität der Versorgungsleistung, erfüllt. Ein Forecast mit valider Zugangsplanung ist aktuell weder im Zusammenhang mit den ukrainischen Kriegsvertriebenen noch mit Asylbegehrenden möglich. Die zukünftige Entwicklung in Bezug auf das Ausmaß des Zustroms von Vertriebenen und Asylbegehrenden ist nicht kalkulier- oder vorhersehbar, da dies auch von der Aufnahme- und Unterstützungsfähigkeit anderer Länder abhängt. Die Entwicklung des Kriegsgeschehens, Folgewirkungen des Winters, der Energiekrise und mögliche humanitäre Krisen durch Nahrungsmittelknappheit wirken zusammen und erfordern aktuell eine verlässliche Planung mit Unterkünften, die im Hinblick auf die Anforderungen, die an eine Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten zu stellen sind, genügen. Die Aufnahmefähigkeit der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen und die ordnungsgemäße Unterbringung und Verteilung der ukrainischen Kriegsvertriebenen und der an den Standorten untergebrachten Asylbegehrenden muss entsprechend der Aufgabenzuweisung an die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen weiter gewährleistet bleiben. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen muss in der aktuellen Belastungssituation der Standorte und Außenstellen somit dringlich und kurzfristig neue Unterbringungskapazitäten schaffen, um die mit einer Unterbringung von ukrainischen Kriegsvertriebenen und Asylbegehrenden bezweckte im Allgemeininteresse liegende Abwendung von Obdachlosigkeit sicherzustellen und damit über die Wintermonate letztlich der staatlichen Schutzpflicht für Leib und Leben dieser Personen nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG nachkommen zu können. Ein Abwarten der weiteren Entwicklungen ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar. Andererseits ist nur der DRK-Kreisverband Uelzen e.V., wegen der Vorerfahrungen mit der Unterbringung von geflüchteten Personen aus dem Jahr 2015/16 sowie der Tatsache, dass der DRK-Kreisverband Uelzen e.V. die Liegenschaft sowie die Notwendigkeiten zur Herrichtung und zum Betrieb durch das beauftragte Leerstandmanagement in einem nicht vergleichbaren Maße kennt, in der Lage, die zwingend erforderliche Verlässlichkeit für einen ordnungsgemäßen Betrieb der NUK zu bieten und damit den Auftrag im Hinblick auf die zwingende Dringlichkeit, die NUK in weniger als einer Woche hochzufahren, zu erfüllen. Die in dem Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz genannten Voraussetzungen für die ultima ratio – nur ein Unternehmen direkt auszusprechen – sind somit aufgrund der eben dargelegten technischen und zeitlichen Zwänge erfüllt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Interimsvertrag über den Betrieb der Notunterkunft Bad Bodenteich
Ort: Uelzen
NUTS-Code: DE93A Uelzen
Land: Deutschland
Die für den Betrieb notwendigen Leistungen Vollverpflegung, Reinigung der Räume und das Stellen von Brandwachen, dürfen an Dritte vergeben werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Angabe (1 EUR) zum Gesamtbeschaffungswert und Gesamtwert des Auftrages/Loses handelt es sich um einen symbolischen und nicht um den tatsächlichen Wert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/