Unterstützung CON - Rahmenvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: RE 2022.18
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung CON - Rahmenvertrag
Die NBank setzt im Rahmen der Gesamtbanksteuerung und Risikocontrolling Module der integrierten Softwarelösung THINC und Excelmodule von msg GillardonBSM AG sowie eigene IDV für eine durchgängige risiko- und wertorientierte Gesamtbanksteuerung ein.
In diesem Umfeld wird technische und fachliche externe Unterstützung aufgrund notwendiger Anpassungs- und Erweiterungsmaßnahmen benötigt. Um regelmäßig geplante und ggf. punktuell anfallende bzw. anlassbezogene Unterstützungsaktivitäten umsetzen zu können, soll dies mit einem Rahmenvertrag von 2022 bis 2023 mit 2 jeweils einjährigen Verlängerungsoptionen über Beratungs- und Unterstützungstätigkeiten erreicht werden.
Die benötigte Unterstützung zielt insbesondere auf bei der Operationalisierung der im Rahmen des Projekts "ICAAP-Leitfaden" erstellten Fachkonzeptionen und Übernahme von Tätigkeiten unter Nutzung der im Rahmen der Gesamtbanksteuerung und Risikocontrolling genutzten Module der integrierten Softwarelösung THINC, dem Kapitalplanungstool von msg GillardonBSM AG sowie den für die NBank entwickelten Excelpiloten zur Abbildung der ökonomischen Sicht sowie weiterer eingesetzte Module und Verfahren.
NBank Günther-Wagner-Allee 12-16 30177 Hannover
Die NBank setzt im Rahmen der Gesamtbanksteuerung und Risikocontrolling Module der integrierten Softwarelösung THINC und Excelmodule von msg GillardonBSM AG sowie eigene IDV für eine durchgängige risiko- und wertorientierte Gesamtbanksteuerung ein.
In diesem Umfeld wird technische und fachliche externe Unterstützung aufgrund notwendiger Anpassungs- und Erweiterungsmaßnahmen benötigt. Um regelmäßig geplante und ggf. punktuell anfallende bzw. anlassbezogene Unterstützungsaktivitäten umsetzen zu können, soll dies mit einem Rahmenvertrag von 2022 bis 2023 mit 2 jeweils einjährigen Verlängerungsoptionen über Beratungs- und Unterstützungstätigkeiten erreicht werden.
Die benötigte Unterstützung zielt insbesondere auf bei der Operationalisierung der im Rahmen des Projekts "ICAAP-Leitfaden" erstellten Fachkonzeptionen und Übernahme von Tätigkeiten unter Nutzung der im Rahmen der Gesamtbanksteuerung und Risikocontrolling genutzten Module der integrierten Softwarelösung THINC, dem Kapitalplanungstool von msg GillardonBSM AG sowie den für die NBank entwickelten Excelpiloten zur Abbildung der ökonomischen Sicht sowie weiterer ein-gesetzte Module und Verfahren:
- Ausarbeitung der Detailprozessschritte und Überführung der Fachkonzeption Projekt "ICAAP-Leitfaden" in den laufenden Betrieb
- Anpassung / Ausrichtung der Prozesse in und um THINC an die Anforderungen des ICAAPs (Ökonomische und Normative Perspektive)
- Customizing, Parametrisierung THINC Module zur Abbildung / Modellierung der Ökonomischen und Normativen Perspektive
- Beratung im Produktionsbetrieb für im Risikocontrolling eingesetzten Module und Verfahren
- Beratung und Umsetzung von systemseitigen Anpassungen und Parametrisierungen in THINC und weiterer THINC-unabhängiger Module sowie methodischer Austausch zu neuen Themen der Gesamtbanksteuerung und Risikocontrolling
- Beratung im Rahmen der Parameter-Validierung für den Einsatz und Betrieb von THINC sowie darüber hinaus bestehender THINC-unabhängiger Lösungen im Risikocontrolling und Gesamtbanksteuerung
- Laufende Unterstützung im Rahmen der Durchführung des Planungs- und Kapitalplanungsprozess u.a. Intensivierung der THINC-Nutzung (Durchführung von Simulationen und Ergebnisinterpretationen)
- Laufende Unterstützung bei der Optimierung des Planungsprozesses
- Laufende Unterstützung im Rahmen der Risikoermittlung, Ermittlung der Risikotragfähigkeit, Risikoberichtserstellung, Interpretation der Ergebnisse, und Ableitung von Handlungsalternativen unter Nutzung der THINC-Module so-wie weiterer THINC-unabhängiger Module
- Beratung im Umfeld der Einarbeitung neuer Mitarbeiter z.B. durch Schulungen entlang der THINC Module (u.a. sDIS+ und EVR) und zu aktuellen aufsichtlichen Anforderungen (u.a. Ökonomischen und Normativen Perspektive)
- Allgemeine Beratungsleistungen im Kontext der Gesamtbanksteuerung bzgl.
o fachlicher und technischer Optimierungen
o regulatorischer Umsetzungsthemen
o Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte
- Management- und Projektberatung
- Anlassbezogene Sonderthemen im Umfeld Controlling
Der Dienstleister verpflichtet sich auf Kurzanfragen innerhalb einer Frist von 10 Werktagen zu reagieren und mindestens 3 Profile zur Auswahl bereitzustellen, die im angeforderten Leistungszeitraum verfügbar sind. Sollten keine Mitarbeiter mit entsprechenden Skill Set verfügbar sein, soll eine Negativmeldung erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60549
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y646C4J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).