Rahmenvertrag zur Entwicklung einer einheitlichen Datenkonzeption und Datenplattform des BfS Referenznummer der Bekanntmachung: 0827/22-000
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 152353730
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bfs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Entwicklung einer einheitlichen Datenkonzeption und Datenplattform des BfS
siehe Punkt II.2.4 dieser Bekanntmachung.
79098 Freiburg bzw. beim Auftragnehmer vor Ort
Die Bundesregierung hat im Januar 2021 die Datenstrategie des Bundes beschlossen. Als Handlungsfelder werden u.a. die Verbesserung der Datenbereitstellung sowie der Datenqualität innerhalb der Verwaltung genannt. Dies bedingt automatisch die Entwicklung einer geeigneten Datenstrategie und eines Datenmanagements der Institutionen einschließlich einer geeigneten Bereitstellung der Daten - und der aus Daten gewonnenen Informationen.
Das BfS besitzt eine Vielfalt an Fachportalen und umfangreiche Datenquellen in den einzelnen Fachabteilungen. Die heterogenen Datenbestände liegen jedoch häufig unstrukturiert vor und reichen von Sensordaten bis zu bereits stark aufbereiteten Datendateien sowie in Forschungsvorhaben erzeugten Daten, zu all denen momentan weder ein zentraler noch einfacher Zugang möglich ist.
Im Rahmen des Projektes soll folglich eine Konzeption für eine Daten- und Informationsplattform im BfS entwickelt werden, die die vorhandenen Datenquellen erschließt, harmonisiert, mit einheitlichen Informationen/Metadaten ergänzt und die zahlreichen Anforderungen der einzelnen Fachabteilungen berücksichtigt.
Bereits bestehende Prozesse und Plattformen zur Speicherung, Analyse und Veröffentlichung von Fachdaten sind zu evaluieren und hinsichtlich ihrer Herausforderungen, Chancen und Möglichkeiten bzgl. der Integration in ein einheitliches Datenmanagement zu analysieren, um den Anforderungen einer standardisierten Einbindung in eine behördenweite, moderne Daten- und Dienste-Infrastruktur gerecht zu werden.
Insbesondere im Bereich des Notfallschutzes und der Komponenten des Integrierten Mess- und Informationssystems (IMIS) wurden in jüngster Vergangenheit Entwicklungen hin zu einer solchen modernen Dienste-Infrastruktur eingeleitet. Nahezu alle eingesetzten Softwarekomponenten wurden in einer auf „Docker“ basierenden „containerisierten“ Infrastruktur implementiert. Im Bereich des radiologischen Notfallschutzes, einschließlich der Aufgaben der Information der Öffentlichkeit, bestehen besondere Anforderungen an die Skalierbarkeit der entsprechenden Systeme. Aus diesem Grund werden aktuell einzelne Teilkomponenten für den cloudbasierten Betrieb unter „Kubernetes“ vorbereitet. Im Bereich der Einbindung von Content-Management-Systemen gibt es im Bereich der digitalen Lagedarstellung aktuelle Entwicklungen zur Entkopplung von Content-Management und grafischer Benutzeroberfläche (Headless CMS).
Die entsprechenden Entwicklungen müssen auch beim Aufbau einer einheitlichen Daten- und Informationsplattform Rahmenvorgabe Berücksichtigung finden, um Entwicklungen zu harmonisieren, Synergieeffekte zu nutzen und effektiven Ressourceneinsatz zu gewährleisten.
Das bisherige Management sowie die Veröffentlichung aller Fachdaten mit Geobezug des BfS inkl. IMIS als standardisierte Web-Dienste muss den gewachsenen Anforderungen schneller, moderner und interaktiver Visualisierungen gerecht werden. Aus diesem Grund werden neuartige, intuitive aufgaben-, situations- und zielgruppenorientierte Aufbereitungen aller verfügbaren digitalen Daten- und Informationsbestände zur interaktiven Exploration und Darstellung benötigt.
Hierbei sind sehr heterogene Zielgruppen von z.B. rollenspezifischem Fachpersonal im RLZ und in Behörden, Wissenschaftlern bis hin zur Öffentlichkeit mit Bürgern als z.B. Multiplikatoren oder als Rezipienten mit unterschiedlichsten Fachkenntnissen zu berücksichtigen.
Ziel ist eine erleichterte und vereinfachte Datenpräsentation in Form von „Chart-Widgets“, die es der jeweiligen Zielgruppe ermöglicht, die zentralen Informationen schneller und unmissverständlich zu erfassen. Neben klassischen Charts sind Kartendarstellungen die zentrale Visualisierungsart.
Im Rahmen dieses Vertrages sind in den kommenden 3 Jahren (bis Ende 2025):
- eine Konzeption für eine Daten- und Informationsplattform im BfS zu entwickeln, die die vorhandenen Datenquellen erschließt, harmonisiert, mit einheitlichen Informationen/Metadaten anreichert und die zahlreichen Anforderungen der einzelnen Fachabteilungen berücksichtigt.
- technische Schnittstellen zu allen BfS-internen Datenquellen, Standards für den Austausch von Daten und Möglichkeiten, externer Datenbestände z.B. aus Citizen Science ("safecast") oder Forschungskooperationen zu definieren und zu integrieren. Der Ablauf von Erfassung, Bearbeitung und Bereitstellung von Daten muss stärker harmonisiert und automatisiert werden.
- eine zielgruppenorientierte Aufbereitung Bereitstellung von Fachdaten und -informationen anhand mindestens zweier „Leuchtturmprojekte“ zu implementieren.
Aufgrund der Unterschiedlichkeit der zu behandelnden Teilaspekte wird dieses Projektes in drei Module gegliedert. Die Module besitzen eine gewisse Eigenständigkeit, ihre Bearbeitung bedarf teilweise durchaus unterschiedlicher Fachkenntnisse, sie werden im Kontext des Gesamtprojektes jedoch so abgestimmt, dass sie zu einer einheitlichen Daten- und Informationsplattform führen.
Die Module sind wie folgt definiert:
a) „Leuchtturmprojekte nutzerspezifischer Datenanalyse und -visualisierung“
b) Entwicklung einer einheitlichen Datenkonzeption und -integration
c) Entwicklung / Ausbau einer einheitlichen Daten- und Informationsplattform
Nicht zuletzt werden zukünftig auch bislang - insbesondere im Bereich des WebGIS - eingesetzte Visualisierungen mit den neuen Visualisierungsformen und -implementierungen harmonisiert, um Synergieeffekte zu nutzen und effektiven Ressourceneinsatz zu gewährleisten.
Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag zur Entwicklung einer einheitlichen Datenkonzeption und Datenplattform des BfS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosendahl
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48720
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dieses vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.