Technische Abwicklung der Sozialwahl 2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uv-bund-bahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Abwicklung der Sozialwahl 2023
Spätestens am 07.02.2023 wird feststehen, ob es auf Seiten der Versicherten zu einer Wahl mit Wahlhandlung kommt oder ob sich die Versichertenvereinigungen auf dem Verhandlungswege über die Verteilung der Sitze in der Vertreterversammlung im Sinne einer Friedenswahl einigen konnten.
Da davon ausgegangen werden muss, dass eine Einigung auf Versichertenseite im Sinne einer Friedenswahl nicht zustande kommen wird, muss die Auftraggeberin vorausplanen, um rechtzeitig ab Mitte Februar mit der Umsetzung der umfangreichen Aufgabenstellung im Falle einer Wahl mit Wahlhandlung starten zu können.
Ziel der Ausschreibung ist es daher, zuverlässige externe Dienstleister zu beauftragen, die nachweislich in der Lage sind, alle erforderlichen Leistungen für die technische Organisation zur Vorbereitung und Abwicklung der Sozialwahl 2023 zu erbringen.
Druck, Fertigung Kuvertierung und portooptimierte Bereitstellung von Wahlunterlagen
Wilhelmshaven
Druck, Fertigung Kuvertierung und portooptimierte Bereitstellung von Wahlunterlagen für die Sozialwahl 2023
Versand bzw. Transport Wahlunterlagen
Wilhelmshaven
Versand bzw. Transport Wahlunterlagen für die Sozialwahl 2023
Versand bzw. Transport Wahlunterlagen
Wilhelmshaven
Versand bzw. Transport Wahlunterlagen für die Sozialwahl 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Druck, Fertigung Kuvertierung und portooptimierte Bereitstellung von Wahlunterlagen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Versand bzw. Transport Wahlunterlagen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auswertung der Wahlanträge und Archivierung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der iVergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.