Schulsanierung IGS Franzsches Feld - Bodenbelag Turnhalle BT D Referenznummer der Bekanntmachung: 60-12-0650-171-2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulsanierung IGS Franzsches Feld - Bodenbelag Turnhalle BT D
Bodenbelag Turnhalle BT D
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auflistung Art und Umfang der Leistung:
Die Stadt Braunschweig saniert derzeit den Gebäudekomplex der IGS Franzsches Feld im Östlichen Ringgebiet. Im Rahmen dieser Sanierung soll der Bodenbelag im Bauteile D, Turnhalle saniert werden. Der alte Bodenbelag ist bereits entfernt und entsorgt. Die Arbeiten sollen während des laufenden Schulbetriebs ausgeführt werden. Unterricht findet in den angrenzenden Gebäudeteilen aber nicht in der Turnhalle statt. Der Zugang zum Bauteil D führt über einen Schulhof.
Einzelmaßnahmen:
- Besondere Schutzmaßnahmen: Schutzabdeckung Heizdecke ca. 335m²
- Feuchtigkeitssperre 2-K- Epoxidharz ca. 465 m2
- Calciumsulfat-Dünnestrich Verbundestrich ca. 335 m2
- Unterlage Korkmentbahn ca. 465 m2
- Bodenbelag Linoleum ca. 465 m2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Keine Personen, da elektronische Abgabe im Vergabeverfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.