Rahmenvereinbarung – Lieferung und Montage Leit- und Orientierungssystem für die Zentralklinik Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-05-C3-LS
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5315950
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-braunschweig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung – Lieferung und Montage Leit- und Orientierungssystem für die Zentralklinik
Das Klinikum Braunschweig errichtet im Süden von Braunschweig eine zeitgemäße Zentralklinik. Diese Zentralklinik wird die größte kommunale Klinik Niedersachsens und eine der größten Kliniken Deutschlands sein.
Im Zuge dessen wird ein neues Leit- und Orientierungssystem für den Innen- und Außenbereich eingeführt. Das Leitsystem besteht aus verschiedenen Beschilderungselementen, Stelen und dergleichen, einem Fassadenschriftzug und einer Dachwerbeanlage. Neben dem Außenbereich und den neu errichteten Gebäuden der Zentralklinik wird das Leit- und Orientierungssystem auch in den Bestandsgebäuden sowie Facilities installiert, die nicht direkt dem klinischen Kernbetrieb dienen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung, die Lieferung und die Montage unterschiedlicher Beschilderungselemente zur Implementierung eines neuen Leitsystems im Klinikum Braunschweig.
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag.
Dieser umfasst zum einen Leistungen der Erstausstattung für den gesamten Innen- und Außenbereich des Klinikums. Dazu gehören die Erstellung von Werk- und Montageplanungen sowie die Planung des Fassadenschriftzuges und der Dachwerbeanlage, die Herstellung aller Beschilderungselement, inklusive Layout, Satz und Reinzeichnung sowie Montageleistungen zur Installation der Beschilderungselemente vor Ort.
Zum anderen umfasst der Rahmenvertrag den laufenden Austausch von Beschilderungselementen über die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich der Herstellung und der Montage.
Den Schwerpunkt des Auftrags bildet dabei die Herstellung und Montage der Erstausstattung. Diese wird zeitlich gestaffelt erfolgen, wobei der Großteil der Erstausstattung in den Jahren 2023 und 2024 zur Ausführung kommt und nach Fertigstellung des Neubaus Süd und des Haupteingangs im Jahr 2027 auch in diesen Gebäuden.
Die zu erwartenden Abrufmengen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Hinsichtlich des laufenden Austauschs von Beschilderungselementen über die Vertragslaufzeit ist keine abschließende Prognose zu den jeweiligen Zeitpunkten und Umfängen von Leistungsabrufen möglich. Anwendungsfelder für den laufenden Austausch sind neben dem Ersatz von beschädigten Beschilderungselementen, auch umfangreichere Austauschmaßnahmen, z.B. infolge von organisatorischen Änderungen der Betriebsorganisation mit entsprechenden Verlegungen von einzelnen Funktionsbereichen.
Die Vergabeunterlagen enthalten eine Preisgleitklausel, die es beiden Vertragsparteien ermöglicht, über die Vertragslaufzeit Preisanpassungen entsprechend amtlicher Preisindizes zu verlangen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung, dass beim Bieter keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuellen Fassung vorliegen. Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer etwaigen Bietergemeinschaft und für eignungsleihende Nachunternehmer vorzulegen;
b) Eigenerklärung, dass beim Bieter keine Ausschlussgründe gemäß der EU-Verordnung 2022/576 bestehen. Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer etwaigen Bietergemeinschaft und für eignungsleihende Nachunternehmer vorzulegen;
c) ggf. (soweit beabsichtigt) Bietergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Gemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben;
d) ggf. (soweit eine Eignungsleihe beabsichtigt ist) Nachunternehmererklärung, aus der sich ergibt, dass der Nachunternehmer im Auftragsfall verbindlich für die Ausführung der Nachunternehmerleistung zur Verfügung steht und im Falle der wirtschaftlichen und finanziellen Eignungsleihe gemeinsam mit dem Auftragnehmer (=Bieter) im Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsdurchführung haftet;
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die zuvor genannten Ausführungen zu Erklärungen und Nachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch für die Darlegung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Maßgabe von III.1.2, III.1.3 und III.2.2 gelten.
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahren vergleichbar sind.
Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) einen durchschnittlichen Netto-Umsatz in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren von jeweils mindestens 750.000 € für vergleichbare Leistungen.
Eigenerklärung über mindestens fünf ausgeführte Referenzen für vergleichbare Leistungen aus den letzten fünf Kalenderjahren, wobei die Vergleichbarkeit in finanzieller Hinsicht ab einem Auftragsvolumen von 80.000 € netto angenommen wird.
Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) den Nachweis von Referenzen mit folgenden Eigenschaften:
• Mindestens eine Referenz über die Herstellung & Montage eines selbstleuchtenden Aufstellers / Infostele mit Glasfront im Außenbereich.
• Mindestens zwei realisierte Referenzen bei denen Layout, Satz und Reinzeichnung von Beschriftungsinhalten Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung war; der grafische Anteil der Dienstleistung (Layout, Satz und Reinzeichnung) muss dabei mindestens 50 % der insgesamt hergestellten Schilder umfasst haben.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (Teil B) und den Vertragsbedingungen (Teil C).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.