Fachplanung – Technische Ausrüstung, HOAI §§ 53 ff. (Haus Mückenburg) Referenznummer der Bekanntmachung: 199/22/15
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rotenburg (Wümme)
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lk-row.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung – Technische Ausrüstung, HOAI §§ 53 ff. (Haus Mückenburg)
Gegenstand des Auftrags ist die Fachplanung – Technische Ausrüstung, HOAI §§ 53 ff. Die Planung erfolgt für den Umbau und Sanierung des Hauses Mückenburg in Zeven.
27404 Zeven
sie II.1.4)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Zur Teilnahme am Vergabeverfahren sind nur natürliche Personen oder Gesellschaften zugelassen, die nach Maßgabe des Niedersächsischen Architektengesetzes (NArchG) oder nach dem Recht eines anderen Bundeslandes oder dem Recht eines anderen Staates, in dem sie ihren Sitz haben, berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architektin“ oder „Architekt“ zu führen (bei Gesellschaften: im Namen oder in der Firma der Gesellschaft zu führen). Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung §§ 44, 75 VgV i.V.m. § 122 GWB sind zu führen.
- Eigenerklärung zur Eignung, Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Leistungsumsatz aus Planungsleistungen muss min. 400.000,00 €/Jahr in den letzten drei Jahren (2019-2021) betragen. Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse.
- Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall. Eine evtl. Deckelung der Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Doppelte der vorgenannten Deckungssumme pro Jahr betragen.
- Eigenerklärung zur Eignung, Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Eigenerklärung CAD-Standards
- Es sind mindestens 3 Referenzen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge anzugeben. Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge, bei denen sämtliche der folgenden Mindestanforderungen erfüllt sind:
Mindestens eine Referenz aus dem Bereich Bürogebäude Fachplanung der Technische Ausrüstung, mindestens eine Referenz als Umbau, Modernisierung HOAI §2 Abs. 5 oder 6, mindestens eine Referenz zu Umbauten im laufenden Betrieb, mindestens drei bearbeitete Anlagegruppe je Referenz, Gesamtbaukosten nach DIN 276 (Summe aus KG 410-480), mindestens [Betrag gelöscht] Euro (brutto) je Referenz, mindestens vier aufeinanderfolgende Leistungsphasen der Fachplanung technische Ausrüstung gemäß § 53 HOAI je Referenz, Leistungsbeginn des Bieters frühestens 2012 je Referenz
- Es sind mindestens 3 Architekten/Ingenieure im Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre nachzuweisen.
- Berufserfahrung des Projektleiters und der Stellvertretung – Mindestanforderung für den Projektleiter min. 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung. Stellvertretung min. 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung.
- Eigenerklärung zur Eignung, Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
siehe III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.