Gemeinde Belm / Erweiterung und Umbau der Oberschule Belm - Metallbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2022 - 342
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Belm / Erweiterung und Umbau der Oberschule Belm - Metallbauarbeiten
Die Gemeinde Belm plant die Erweiterung und den Umbau der Oberschule Belm ("Johannes-Vincke-Schule").
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die für die Baumaßnahme erforderlichen Metallbauarbeiten.
Johannes-Vincke-Schule Belm Heideweg 24 49191 Belm
Die zu vergebenden Bauleistungen teilen sich auf folgende Bauabschnitte auf:
1. Bauabschnitt "Erweiterung der Oberschule"
Metallbauarbeiten, 49.KW.2022 bis 07.KW.2024
Sonnenschutzanlagen, 49.KW.2022-22.KW.2023
2. Bauabschnitt "Umbau Lehrer- und Verwaltungsbereich, Umbau Brandschutzmaßnahmen und Aufzug sowie im Gebäude "Torte" in den Ebenen 0 bis 2 der Oberschule":
Die hierfür vorgesehenen Metallbau- und Verglasungsarbeiten sowie Sonnenschutzanlagen finden zu verschiedenen Zeiträumen und auf den unterschiedlichen Ebenen statt. Da einige Räume im Bestandsgebäude auch während der Umbauarbeiten weiterhin durch Lehrer und Schüler benutzt werden, erfolgen die Arbeiten immer unter enger Abstimmung mit der Schulleitung. Die gesamten Bauarbeiten sind voraussichtlich im Zeitraum 38.KW.2024 bis 40.KW.2025 vorgesehen. Der AN muss für sämtliche Einsätze kurzfristig (max. eine Woche Vorlaufzeit) zur Verfügung stehen.
Da die "Erweiterung der Oberschule" nicht als komplett freistehendes Gebäude hergestellt wird, sondern auf den verschiedenen Ebenen an und in den Bestand angeschlossen wird, sind in den Übergangsbereichen vom Bestandsgebäude partiell Metallbau- und Verglasungsarbeiten auch schon im Rahmen der Erweiterung auszuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Hilgefort & Götting Metall- und Fensterbau GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dinklage
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49413
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYWPDKJLC7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland