Regionalpartnerschaft Bundesmodellvorhaben "Unternehmen Revier" Referenznummer der Bekanntmachung: V-101-2022-LKH

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Helmstedt
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Postleitzahl: 38350
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://root.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://root.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Regionalpartnerschaft Bundesmodellvorhaben "Unternehmen Revier"

Referenznummer der Bekanntmachung: V-101-2022-LKH
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Wahrnehmung der Aufgaben des Regionalpartners im Bundesmodellvorhaben "Unternehmen Revier" gemäß Vertrag und Leistungsbeschreibung

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Hauptort der Ausführung:

Helmstedt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen des Bundesmodellvorhabens „Unternehmen Revier“ sollen Strukturprozesse in den ehemaligen Braunkohlegebieten, wie der Landkreis Helmstedt einer ist, begleitet, gestaltet und entwickelt werden. Hierfür werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Mittel in Höhe von bis zu 800.000€ jährlich zur Verfügung gestellt, die in Projekte zur Förderung des Strukturwandels investiert werden sollen.

Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlerevieren im Rahmen des Bundesmodellvorhabens „Unternehmen Revier“ vom 16. August 2021 ist zur Umsetzung des Programmes die Arbeit von einem Abwicklungs- und Regionalpartner im jeweiligen Revier notwendig.

Die Aufgaben des Abwicklungspartners werden vom Landkreis Helmstedt übernommen und sind per Verwaltungsvereinbarung vom 07.09.2021 definiert.

Die Aufgaben des Regionalpartners sind vorrangig die umsetzungsorientierte Initiierung, Begleitung und Koordinierung von Projekten zur Unterstützung des Entwicklungsprozesses des Strukturwandels in der Region auf der Grundlage des „Regionalen Investitionskonzeptes“ und der in der Richtlinie vom BMWK festgelegten Ziele.

Im Mittelpunkt stehen auch revierübergreifend die Aufgaben einer nachhaltigen regionalen Entwicklung mit spezifischen Anforderungen an Beratung, Steuerung von Beteiligungsprozessen, Konzeptentwicklung, Projektbeurteilung und Projektmanagement, Programmumsetzung, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit sowie Monitoring und Evaluation.

Der Regionalpartner hat einen entscheidenden Anteil bei der Entwicklung und Initiierung von Projekten und begleitet deren Umsetzung. Es sensibilisiert die örtlichen Unternehmen, Institutionen und potentiellen Projektträger hinsichtlich der Prozesse der Strukturentwicklung und führt Aktionen zur Information der Bevölkerung und zur Umsetzung des regionalen Investitionskonzeptes durch.

Regionale Abgrenzung:

Der Kernraum des Helmstedter Reviers im Rahmen von „Unternehmen Revier“ ist der Landkreis Helmstedt. Er liegt im östlichen Niedersachsen, direkt an der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt.

Neben dem Kernrevier Landkreis Helmstedt zählen auch die Städte Braunschweig und Wolfsburg sowie der Landkreis Wolfenbüttel zum Revier Helmstedt.Alle diese Regionen sind unmittelbar oder auch mittelbar durch den Rückgang der Braunkohleförderung und oder -verstromung betroffen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachliche Kompetenz des Bieters/Konsortiums: / Gewichtung: 55 %
Qualitätskriterium - Name: Umsetzungskonzept / Gewichtung: 45 %
Preis - Gewichtung: 0 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 185-524348
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Regionalpartnerschaft Bundesmodellvorhaben "Unternehmen Revier"

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

es sind keine Angebote eingegangen, Aufhebung gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren

auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist,

soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften

vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße

gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar

sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist

zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt

werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15

Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen

zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/12/2022

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