Upgrade der Fachsoftware Loga

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]707
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hildesheim.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Upgrade der Fachsoftware Loga

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48450000 Softwarepaket für Zeiterfassung und Personalverwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bei P&I Loga HR handelt es sich um ein Upgrade des ursprünglichen Auftragnehmers und damit die Fortsetzung der Nutzung von bestehenden Datenbeständen für die Standardsoftware P&I LOGA als On-Preminse Installation auf Basis eines „Private Cloud“ Angebotes.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Hauptort der Ausführung:

Hildesheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei P&I Loga HR handelt es sich um ein Upgrade des ursprünglichen Auftragnehmers und damit die Fortsetzung der Nutzung von bestehenden Datenbeständen für die Standardsoftware P&I LOGA als On-Preminse Installation auf Basis eines „Private Cloud“ Angebotes. Hierbei wird bei Bestandskunden eine bestehende Installation ohne Datenverlust übertragen. Zudem bietet das System integrierte Funktionalitäten, die den Zukauf anderer Produkte über Schnittstellen erübrigen. Die mit Schnittstellen einhergehende Gefahr von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen und höherem Zeit- und Kostenaufwand sowie erheblichen und nicht vorhersehbaren Sicherheitsrisiken bei der Verarbeitung von sensiblen Personaldaten werden vermieden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Mit dem zu beschaffenden Upgrade werden zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft, die zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung berits erbracher Leistungen bestimmt sind.

Ein Festhalten am bisherigen Leistungsangebot scheidet aus, da der Service und Support hierfür nach und nach eingestellt wird.

Mit dem derzeitigen Auftragnehmer besteht bereits ein Vertrag über die Zurverfügungstellung der Software Loga, die in der Stadtverwaltung im Einsatz ist. Die vertragsmäßig erbrachte Leistung von P&I umfasst diverse Module. Die Ergänzung besteht jetzt darin, dass die Nutzung der Software über die Server der Firma P&I in Wiesbaden und nicht mehr auf stadteigenen Servern in Fachbereich 16 erfolgt. Außerdem sind in dem neuen Vertrag höhere Service/Support-Leistungen und Kosten für spezielle Module als "All Inclusive-Angebot" enthalten.

Bei Ausschreibung der Leistung und anderweitiger Vergabe würde eine Verteilung auf mehrere Einzelanbieter erfolgen, da P&I als einziger Anbieter auf dem Markt dieses Komplettangebot liefert. Die Verteilung würde zwangsläufig zu einem unverhältnismäßigen technischen Mehraufwand führen, da bei den verschiedenen Anliegen, u.a bei Problembehebungen jeweils mehrere Programme betroffen wären. Unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten ergeben sich zudem insbesondere durch die fehlende Rückrechnungsmöglichkeit, die in der Bezügeabrechnung für mehrere Jahre zwingend erforderlich ist. Besoldungserhöhungen, Änderungen in der Sozialversicherung, steuerrechtliche Änderungen oder Höhergruppierungen gelten regelmäßig auch für rückwirkende Zeiträume. Um das sicherzustellen müsste bei Umstellung auf ein neues Abrechnungsprogramm ein Parallelbetrieb mit dem bisher im Einsatz befindlichen Abrechnungsverfahren von mehreren Jahren erfolgen. Beide Programme müssten bereitgestellt, vollumfänglich bedient und versorgt werden. Das heißt, der Wechsel des Unternhmens würde dazu führen, dass der Auftraggeber eine Leisutng mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen, und dies würde eine technische Unvereinbarkeit bzw. unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
19/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,

wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im

Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund

Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren

festgestellt worden ist.

Gemäß § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt

nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne

vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen

Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der

Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den

Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,

gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,

abgeschlossen wurde.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/12/2022

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