Vergabe der Leistungen zur Grünabfallverwertung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-10-25-009
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Georgsmarienhütte
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49124
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awigo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Leistungen zur Grünabfallverwertung
Die AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH ist mittelbar eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Landkreises Osnabrück. Für die rund 360.000 Einwohner in 34 Städten, Gemeinden und Samtgemeinden ist sie für die Organisation der öffentlich-rechtlichen Entsorgung und somit auch für die Grünabfallsammlung zuständig.
An 31 Grünplätzen können im Landkreis Osnabrück kompostierbare Grünabfälle aus Garten-, Park- und Grünanlagen angeliefert werden.
Der Auftraggeber vergibt in dieser Ausschreibung den Auftrag zur Verwertung des Grünabfalls eines Teils der oben genannten Grünplätze. Es sind ca. 12.000 Mg Grünabfall pro Jahr zu verwerten.
AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH Niedersachsenstr. 19 49124 Georgsmarienhütte
Annahme und Verwertung (ca. 12.000 Mg) der Grünabfälle von folgenden Grünsammelplätzen und Recyclinghöfen:
- Alt-Georgsmarienhütte
- Bad Iburg-Ostenfelde
- Bad Laer
- Glandorf
- Hagen a.T.W.
- Hasbergen
Die Mengen werden durch einen von der AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH beauftragten Dritten von den Grünschnittsammelplätzen an die vom Auftragnehmer zwingend benannte Verwertungsanlage angeliefert. Der Auftragnehmer hat die Verwiegung der Abfälle an seiner Verwertungsanlage vorzunehmen. Die Sammlung und Beförderung der Grünabfälle sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Olde Bolhaar Eco-Service GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Bentheim
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 48455
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4SYW8TSH2KK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.