Multiprojektsystem für Projekt und Terminzeitpläne Referenznummer der Bekanntmachung: 60 11 IT 0590_2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Multiprojektsystem für Projekt und Terminzeitpläne
Multiprojektsystem für Projekt und Terminzeitpläne
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Rahmen der zunehmenden Menge an Projekten und unterschiedlichen Beteiligten ist eine Darstellung der
zeitlichen Verläufe erforderlich. Diese werden in vielen Fällen von externen Dritten erstellt und müssen in das
Multiprojektsystem integriert werden. Dazu sind entsprechende Schnittstellen erforderlich.
Für die vor genannten Bereiche Schule und Hochbau werden jährlich ca. 400 laufende Maßnahmen, teils in
Eigenregie, teils miteinander , teils mit Beteiligung Dritter abgewickelt.
Für die Darstellung der im System zu führenden Daten gibt es zwei Nutzergruppen, die pflegenden Benutzer,
und die Berichtswesennutzer.
Hierzu soll das System getrennte Funktionalitäten anbieten, die Pflege als Full-Client unter Microsoft Windows
und das Berichtswesen als Web Client einfach bedienbar für z.B. Führungskräfte und Schulleitungen.
Letztlich ist die Multiprojektsicht nur im städtischen Interesse und soll innerhalb des städtischen Datennetzes
erfolgen. Die Einbindung Dritter soll eingangs ausschließlich über Bereitstellung und Entgegennahme von
Dateien zum Datenaustausch erfolgen.
Der Bedarf (Option) einer Erweiterung des Berichtswesens auf externe Dritte soll nach Aufbau des Kernsystems
jedoch innerhalb von 24 Monaten nach Auftragserteilung geprüft werden. Bei Bedarf soll eine Evaluierung erfolgen
und bei Erfolg in einen produktiven Betrieb überführt werden.
Der Bedarf (Option) einer Erweiterung des Berichtswesens auf externe Dritte soll nach Aufbau des Kernsystems
jedoch innerhalb von 24 Monaten nach Auftragserteilung geprüft werden. Bei Bedarf soll eine Evaluierung erfolgen
und bei Erfolg in einen produktiven Betrieb überführt werden
60% Preis
der günstigste Anbieter erhält 66 Punkte.
Die nächst höheren Angebote werden dazu ins Verhältnis gesetzt und erhalten
eine entsprechend geringere Punktzahl < 66 (mit ggf. 3 Nachkommastellen)
40% Bewertung
der Bieter mit den meisten Bewertungspunkten erhält 44 Punkte. Weitere Vorgehensweise wie beim Preis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Abgabe des Angebots ist zu erklären, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird, die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt werden, eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (oder gleichwertig) besteht und kein Insolvenzverfahren anhängig ist sowie kein Verstoß gegen die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB vorliegt.
Mit dem Angebot ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre einzureichen. Die geforderte Erklärung kann durch Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw. mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung bzw. durch den beigefügten Vordruck Eigenerklärung Umsätze_Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.