Technischer Berater für das BV Neubau Kongresshalle und Festsäle in Oldenburg Referenznummer der Bekanntmachung: 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kapellmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technischer Berater für das BV Neubau Kongresshalle und Festsäle in Oldenburg
Aufgrund von funktionalen, energetischen und baulichen Defiziten, insbesondere in den Nutzungsbereichen Kongresshalle, Festsäle, Seminarräumen, Logistik zu den Arenen, sowie der ungenügenden räumlichen und betrieblichen Zusammenhänge der Gesamtanlage, wurde der Bedarf einer fachübergreifenden Betrachtung mit Blick in die Zukunft als Ziel der Untersuchung formuliert.
Die bauliche Neuausrichtung der Weser-Ems-Hallen soll folgenden Anforderungen gerecht werden.
- Zeitgemäße und wettbewerbsfähige Funktionalität der Nutzung
- Verbesserte betriebliche Organisation und Logistik
- Nachhaltiges Bau- und Energiekonzept
Die dafür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für das Projekt Neubau Kongresshalle und Festsäle sollen voraussichtlich an einen Totalunternehmer (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) auf der Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung vergeben werden.
Mit dieser Ausschreibung im 2-Umschläge-Verfahren (Teilnahmeantrag und Angebot gleichzeitig abzugeben) soll die technische Beratung und Betreuung des AG im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung des TU-Vergabeverfahrens (mit Option für ein Baucontrolling bis zum Ende der Bauzeit) vergeben werden.
Weser-Ems Halle Europaplatz 12 26123 Oldenburg
Aufgrund von funktionalen, energetischen und baulichen Defiziten, insbesondere in den Nutzungsbereichen Kongresshalle, Festsäle, Seminarräumen, Logistik zu den Arenen, sowie der ungenügenden räumlichen und betrieblichen Zusammenhänge der Gesamtanlage, wurde der Bedarf einer fachübergreifenden Betrachtung mit Blick in die Zukunft als Ziel der Untersuchung formuliert.
Die bauliche Neuausrichtung der Weser-Ems-Hallen soll folgenden Anforderungen gerecht werden.
- Zeitgemäße und wettbewerbsfähige Funktionalität der Nutzung
- Verbesserte betriebliche Organisation und Logistik
- Nachhaltiges Bau- und Energiekonzept
Für die einzelnen baulichen Betrachtungsbereiche wurden folgende Maßnahmen identifiziert.
- Maßnahme 1a Kongresshalle - Neuorganisation Eingangsbereich und Foyer
- Maßnahme 1b Kongresshalle - Neubau
- Maßnahme 2 Neubau Festsäle
- Maßnahme 3 Verbindungsbau + Konferenzbereich
- Maßnahme 4 Neubau Küchenbereich Große EWE Arena + ggf. Galerieausbau
Die Planungs- und Bauleistungen für das Projekt Neubau Kongresshalle und Festsäle sollen voraussichtlich an einen Totalunternehmer (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) auf der Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung vergeben werden.
Mit dieser Ausschreibung soll die technische Beratung und Betreuung des AG im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung des TU-Vergabeverfahrens (mit Option für ein Baucontrolling bis zum Ende der Bauzeit) vergeben werden. Die Leistung umfasst im Wesentlichen die Erstellung und Abstimmung der funktionalen Leistungsbeschreibung, die Projektkommunikation sowie die baubetriebliche Bewertung der Teilnehmer und Angebote.
Der Auftrag für die technischen Beratungsleistungen zur Unterstützung des AG bei der Vorbereitung und Durchführung des TU-Vergabeverfahrens wird in einem Verhandlungsverfahren mit integriertem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der §§ 74 und 17 VgV vergeben. Um den besonderen zeitlichen Anforderungen des AGs gerecht zu werden, ist mit dem Teilnahmeantrag gleichzeitig ein verbindliches Erstangebot abzugeben (sog. "2-Umschlagverfahren").
In Übereinstimmung mit § 17 VgV wird der Auftraggeber den Teilnahmewettbewerb der Angebotsöffnung vorschalten. Zunächst werden daher nur die Teilnahmeanträge gesichtet und bewertet. Erst nachdem die Eignungsprüfung abgeschlossen ist, werden die Angebote gesichtet. Berücksichtigt werden dabei jedoch nur die Angebote der drei besten Teilnehmer. Nur diese Angebote werden nach Maßgabe der Wertungsmatrix bewertet und so das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
- Prüfung, ob der Teilnahmeantrag den Namen des bevollmächtigten Vertreters nennt
- Prüfung auf Vollständigkeit und gegebenenfalls Entscheidung über die Nachforderung von Angaben und Unterlagen
- Prüfung, ob die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind
Wenn danach mehr als drei Teilnahmeanträge geeigneter Bieter vorliegen, werden die Teilnahmeanträge nach dem Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit der anstehenden Planungsaufgabe bewertet. Ergibt sich hinsichtlich dieses Kriteriums kein klares Bild, werden die Teilnahmeanträge anhand der Anzahl der vorgelegten vergleichbaren Referenzen bewertet. Im Zweifel entscheidet unter den verbliebenen gleichwertigen Teilnahmeanträgen das Los. Es werden nur die danach besten drei Teilnehmer als Bieter zugelassen und deren Erstangebote gesichtet. Die Erstangebote der übrigen Bieter werden ungesichtet zur Erfüllung der gesetzlichen Dokumentationspflichten aufbewahrt.
Baucontrolling nach Aufwand zu Tagessätzen bis zum Ende der Realisierungszeit in Q4/2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Projektleiter muss Architekt oder Ingenieur sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6C62
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.