Beschaffung eines digitalen Funksystems
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines digitalen Funksystems
Die BGE - Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (im folgenden BGE genannt) hat am Standort Konrad im Grubenbetrieb, in Tiefen von 800 bis 1.200 m, ein analoges Funksystem zur Sicherstellung des §13 (4) der ABBergV installiert. Die BGE hat sich aus technischen Gründen dazu entschlossen, ein neues digitales Funksystem zu beschaffen.
Aufgrund zunehme Reparaturanfälligkeit bei gleichzeitig erschwerter Ersatzteilversorgung kann die Funktionsfähigkeit des gegenwärtigen analogen Grubenfunksystems nicht auf Dauer sichergestellt werden. Daher, und auch wegen unzureichender Funkversorgung, sollen die bisherigen Funkanlagen durch ein standardisiertes, digitales Bündelfunksystem auf TETRA-Systembasis in Kombination mit LTE abgelöst werden.
Umfang der Leistung ist die Erstellung einer Umfangreichen Vorab-Dokumentationen samt Pflichtenheft, die Lieferung, Montage und der Aufbau des dig. Grubenfunksystems sowie die zukünftige Wartung dessen.
Es sind entsprechende Lösungen gemäß den nachfolgenden Anforderungen vorzustellen und anzubieten, inkl. Migrationskonzept.
• Tiefe von 800 bis 1200m, Streckennetz / Funkversorgungsgebiet von ca. 39 km • Als Umgebungsbedingungen sind Temperaturen von 10°C bis 50°C, eine Luftfeuchtigkeit von 35% bis zu 55% sowie eine Erzstaub-belastete Umgebungsluft zu beachten • Basisstationen Tetra und LTE - diese sollen in einen klimatisierten und Staubgeschützten Schrank verbaut werden oder bereits ein eigenes Outdoor-Gehäuse besitzen (mindestens IP54) • Verlegung von Strahler- und LWL-Kabel • Sichere Funkkommunikation mit genau festgelegtem Funktionsumfang und bestimmten Eigenschaften • 150 KFZ-Funkgeräte (TETRA) mit Halterung usw. mindestens IP54 - kein ex-Schutz erforderlich • 75 Handfunkgeräte (TETRA) mit Tastatur mindestens IP54 - kein ex-Schutz erforderlich • 25 LTE-Smartphones inkl. PTT-Taste • 1 Dispatcher-Arbeitsplatz in der zentr. Warte Konrad 1 über Tage • Zentrale Administration und Überwachung • Selektivruf, Gruppenruf, Allgemeinruf • Alarm-/Notfallmodus (optisch und akustisch) auslösbar aus der zentralen Warte K1 über Tage und wechselseitig von einem beliebigen untertägigen Gerät im Alarmfalle (Notruf, Alarmmeldung, Grubenalarmierung, Evakuierung) • Störmeldemodus, d. h. Aufschaltung auf anlagennahe Bedienterminals und permanenter Kontakt mit Instandhaltungsabteilung • redundante Bedienterminals (Touch-PC, Schwanenhalsmikrofon, Headsets) in der ZWK1 • Verbindung mit Telefonanlage Typ Unify (IP)
Schacht Konrad, Bleckenstedter Str. 52, 38239 Salzgitter
Die BGE - Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (im folgenden BGE genannt) hat am Standort Konrad im Grubenbetrieb, in Tiefen von 800 bis 1.200 m, ein analoges Funksystem zur Sicherstellung des §13 (4) der ABBergV installiert. Die BGE hat sich aus technischen Gründen dazu entschlossen, ein neues digitales Funksystem zu beschaffen.
Aufgrund zunehme Reparaturanfälligkeit bei gleichzeitig erschwerter Ersatzteilversorgung kann die Funktionsfähigkeit des gegenwärtigen analogen Grubenfunksystems nicht auf Dauer sichergestellt werden. Daher, und auch wegen unzureichender Funkversorgung, sollen die bisherigen Funkanlagen durch ein standardisiertes, digitales Bündelfunksystem auf TETRA-Systembasis in Kombination mit LTE abgelöst werden.
Umfang der Leistung ist die Erstellung einer Umfangreichen Vorab-Dokumentationen samt Pflichtenheft, die Lieferung, Montage und der Aufbau des dig. Grubenfunksystems sowie die zukünftige Wartung dessen.
Es sind entsprechende Lösungen gemäß den nachfolgenden Anforderungen vorzustellen und anzubieten, inkl. Migrationskonzept.
• Tiefe von 800 bis 1200m, Streckennetz / Funkversorgungsgebiet von ca. 39 km • Als Umgebungsbedingungen sind Temperaturen von 10°C bis 50°C, eine Luftfeuchtigkeit von 35% bis zu 55% sowie eine Erzstaub-belastete Umgebungsluft zu beachten • Basisstationen Tetra und LTE - diese sollen in einen klimatisierten und Staubgeschützten Schrank verbaut werden oder bereits ein eigenes Outdoor-Gehäuse besitzen (mindestens IP54) • Verlegung von Strahler- und LWL-Kabel • Sichere Funkkommunikation mit genau festgelegtem Funktionsumfang und bestimmten Eigenschaften • 150 KFZ-Funkgeräte (TETRA) mit Halterung usw. mindestens IP54 - kein ex-Schutz erforderlich • 75 Handfunkgeräte (TETRA) mit Tastatur mindestens IP54 - kein ex-Schutz erforderlich • 25 LTE-Smartphones inkl. PTT-Taste • 1 Dispatcher-Arbeitsplatz in der zentr. Warte Konrad 1 über Tage • Zentrale Administration und Überwachung • Selektivruf, Gruppenruf, Allgemeinruf • Alarm-/Notfallmodus (optisch und akustisch) auslösbar aus der zentralen Warte K1 über Tage und wechselseitig von einem beliebigen untertägigen Gerät im Alarmfalle (Notruf, Alarmmeldung, Grubenalarmierung, Evakuierung) • Störmeldemodus, d. h. Aufschaltung auf anlagennahe Bedienterminals und permanenter Kontakt mit Instandhaltungsabteilung • redundante Bedienterminals (Touch-PC, Schwanenhalsmikrofon, Headsets) in der ZWK1 • Verbindung mit Telefonanlage Typ Unify (IP)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines digitalen Funksystems
Ort: Backnang
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
5 / 5 (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland