Beschaffung eines digitalen Funksystems

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Dritter gem. § 9a Abs. 3 S. 2 Atomgesetz

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung eines digitalen Funksystems

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45314300 Kabelinfrastruktur
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die BGE - Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (im folgenden BGE genannt) hat am Standort Konrad im Grubenbetrieb, in Tiefen von 800 bis 1.200 m, ein analoges Funksystem zur Sicherstellung des §13 (4) der ABBergV installiert. Die BGE hat sich aus technischen Gründen dazu entschlossen, ein neues digitales Funksystem zu beschaffen.

Aufgrund zunehme Reparaturanfälligkeit bei gleichzeitig erschwerter Ersatzteilversorgung kann die Funktionsfähigkeit des gegenwärtigen analogen Grubenfunksystems nicht auf Dauer sichergestellt werden. Daher, und auch wegen unzureichender Funkversorgung, sollen die bisherigen Funkanlagen durch ein standardisiertes, digitales Bündelfunksystem auf TETRA-Systembasis in Kombination mit LTE abgelöst werden.

Umfang der Leistung ist die Erstellung einer Umfangreichen Vorab-Dokumentationen samt Pflichtenheft, die Lieferung, Montage und der Aufbau des dig. Grubenfunksystems sowie die zukünftige Wartung dessen.

Es sind entsprechende Lösungen gemäß den nachfolgenden Anforderungen vorzustellen und anzubieten, inkl. Migrationskonzept.

• Tiefe von 800 bis 1200m, Streckennetz / Funkversorgungsgebiet von ca. 39 km • Als Umgebungsbedingungen sind Temperaturen von 10°C bis 50°C, eine Luftfeuchtigkeit von 35% bis zu 55% sowie eine Erzstaub-belastete Umgebungsluft zu beachten • Basisstationen Tetra und LTE - diese sollen in einen klimatisierten und Staubgeschützten Schrank verbaut werden oder bereits ein eigenes Outdoor-Gehäuse besitzen (mindestens IP54) • Verlegung von Strahler- und LWL-Kabel • Sichere Funkkommunikation mit genau festgelegtem Funktionsumfang und bestimmten Eigenschaften • 150 KFZ-Funkgeräte (TETRA) mit Halterung usw. mindestens IP54 - kein ex-Schutz erforderlich • 75 Handfunkgeräte (TETRA) mit Tastatur mindestens IP54 - kein ex-Schutz erforderlich • 25 LTE-Smartphones inkl. PTT-Taste • 1 Dispatcher-Arbeitsplatz in der zentr. Warte Konrad 1 über Tage • Zentrale Administration und Überwachung • Selektivruf, Gruppenruf, Allgemeinruf • Alarm-/Notfallmodus (optisch und akustisch) auslösbar aus der zentralen Warte K1 über Tage und wechselseitig von einem beliebigen untertägigen Gerät im Alarmfalle (Notruf, Alarmmeldung, Grubenalarmierung, Evakuierung) • Störmeldemodus, d. h. Aufschaltung auf anlagennahe Bedienterminals und permanenter Kontakt mit Instandhaltungsabteilung • redundante Bedienterminals (Touch-PC, Schwanenhalsmikrofon, Headsets) in der ZWK1 • Verbindung mit Telefonanlage Typ Unify (IP)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
51300000 Installation von Kommunikationsgeräten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Schacht Konrad, Bleckenstedter Str. 52, 38239 Salzgitter

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die BGE - Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (im folgenden BGE genannt) hat am Standort Konrad im Grubenbetrieb, in Tiefen von 800 bis 1.200 m, ein analoges Funksystem zur Sicherstellung des §13 (4) der ABBergV installiert. Die BGE hat sich aus technischen Gründen dazu entschlossen, ein neues digitales Funksystem zu beschaffen.

Aufgrund zunehme Reparaturanfälligkeit bei gleichzeitig erschwerter Ersatzteilversorgung kann die Funktionsfähigkeit des gegenwärtigen analogen Grubenfunksystems nicht auf Dauer sichergestellt werden. Daher, und auch wegen unzureichender Funkversorgung, sollen die bisherigen Funkanlagen durch ein standardisiertes, digitales Bündelfunksystem auf TETRA-Systembasis in Kombination mit LTE abgelöst werden.

Umfang der Leistung ist die Erstellung einer Umfangreichen Vorab-Dokumentationen samt Pflichtenheft, die Lieferung, Montage und der Aufbau des dig. Grubenfunksystems sowie die zukünftige Wartung dessen.

Es sind entsprechende Lösungen gemäß den nachfolgenden Anforderungen vorzustellen und anzubieten, inkl. Migrationskonzept.

• Tiefe von 800 bis 1200m, Streckennetz / Funkversorgungsgebiet von ca. 39 km • Als Umgebungsbedingungen sind Temperaturen von 10°C bis 50°C, eine Luftfeuchtigkeit von 35% bis zu 55% sowie eine Erzstaub-belastete Umgebungsluft zu beachten • Basisstationen Tetra und LTE - diese sollen in einen klimatisierten und Staubgeschützten Schrank verbaut werden oder bereits ein eigenes Outdoor-Gehäuse besitzen (mindestens IP54) • Verlegung von Strahler- und LWL-Kabel • Sichere Funkkommunikation mit genau festgelegtem Funktionsumfang und bestimmten Eigenschaften • 150 KFZ-Funkgeräte (TETRA) mit Halterung usw. mindestens IP54 - kein ex-Schutz erforderlich • 75 Handfunkgeräte (TETRA) mit Tastatur mindestens IP54 - kein ex-Schutz erforderlich • 25 LTE-Smartphones inkl. PTT-Taste • 1 Dispatcher-Arbeitsplatz in der zentr. Warte Konrad 1 über Tage • Zentrale Administration und Überwachung • Selektivruf, Gruppenruf, Allgemeinruf • Alarm-/Notfallmodus (optisch und akustisch) auslösbar aus der zentralen Warte K1 über Tage und wechselseitig von einem beliebigen untertägigen Gerät im Alarmfalle (Notruf, Alarmmeldung, Grubenalarmierung, Evakuierung) • Störmeldemodus, d. h. Aufschaltung auf anlagennahe Bedienterminals und permanenter Kontakt mit Instandhaltungsabteilung • redundante Bedienterminals (Touch-PC, Schwanenhalsmikrofon, Headsets) in der ZWK1 • Verbindung mit Telefonanlage Typ Unify (IP)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: technisches Konzept / Gewichtung: 25 %
Qualitätskriterium - Name: Projektmanagement / Organisation / Dokumentation / Gewichtung: 20 %
Preis - Gewichtung: 55 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 071-188147
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung eines digitalen Funksystems

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Backnang
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.

§ 160 Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.

Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

5 / 5 (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/12/2022

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