Erstellung einer Machbarkeitsstudie für einen Innovations- und Wissenschaftspark erneuerbare Energien und grüner Wasserstoff Referenznummer der Bekanntmachung: 0060-DLG/2021-03.215
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung einer Machbarkeitsstudie für einen Innovations- und Wissenschaftspark erneuerbare Energien und grüner Wasserstoff
Aus technischen Gründen wurde ein offenes Verfahren gewählt.
Durch diese Bekanntmachung soll die Absicht bekundet werden, den bestehenden Vertrag gem. §132 Abs. 2 Nr. 2 GWB zu erweitern und den Auftrag nach mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, an den bereits vorhandenen Auftragnehmer zu vergeben.
Im Rahmen eines offenen europaweiten Vergabeverfahrens (EU-Bekanntmachung: 2021/S 159-420541 vom 13.08.2021) hat die Firma Drees & Sommer SE gemeinsam mit der Firma PROGNOS den Zuschlag für die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für einen Innovations- und Wissenschaftspark (IWP) für erneuerbare Energien und grünen Wasserstoff in der Metropolregion Hamburg (MRH) erhalten.
Mit der erneuten Auftragsvergabe zur Erweiterung des Moduls 5 sollen nun weitere Mittel eingesetzt werden, um den bisherigen Auftragnehmer Drees & Sommer mit den nächsten konkreten Schritten zur Umsetzung zu beauftragen.
Die bisher von den o.g. Dienstleistern auszuführenden Leistungen beinhalteten die Durchführung von fünf Modulen bis hin zu konkreten Umsetzungsempfehlungen für die Metropolregion Hamburg (MRH). Um in diese konkrete Umsetzung einzutreten ist während der Projektbearbeitung immer deutlicher geworden, dass es weitere konkrete Umsetzungsschritte braucht. Gerade wenn es um das Führen von Gesprächen mit den Akteuren an den vier ausgewählten Standorten oder um die politische Beschlussfassungen zu den Projektergebnissen geht, ist diese fachkundige und neutrale Beteiligung von Drees & Sommer SE sehr wichtig.
In der Projekterweiterung sind diese konkreten Schritte geplant, die sich zum einen auf die Umsetzungsunterstützung zur Politischen Entscheidungsfindung beziehen und zum anderen auf die Gespräche vor Ort an den 4 priorisierten Standorten. Hier ist eine Reihe von Gesprächen mit den Akteuren in den beteiligten Bundesländern zu führen, entsprechende inhaltliche Arbeitsschritte zu planen und vorzubereiten, die dann eine politische Entscheidung zu dem Projekt vorbereiten.
Die weiteren konkreten Umsetzungsschritte vor Ort sind ein essentieller Teil für die Initiierung des Innovations- und Wissenschaftsparks in der MRH und war bisher nicht Bestandteil des Auftragsumfanges. Aber genau das sind die nächsten wichtigen Schritte, die eine erfolgreiche weitere Bearbeitung und Vorbereitung eines IWPs absichern können. Drees & Sommer SE verfügt durch die Durchführung der Machbarkeitsstudie über exklusive Vorkenntnisse, über die kein anderer potentieller Auftragnehmer bereits verfügt.
Drees & Sommer SE sind mit der sehr umfangreichen und durch die Beteiligung von 4 Bundesländern kompliziertere Struktur der einbezogenen Arbeitsgruppen und Ansprechpartner in der MRH vertraut und bekannt. Andere Dienstleister könnten sich dieses Wissen nur durch zusätzliche intensive Recherchen und Einarbeitung aneignen, werden aber auch dann nicht über das dafür nötige sensible Wissen der Entstehung der Maßnahmen verfügen, die Drees & Sommer SE bereits besitzt bzw. sich erarbeitet hat.
00000 Niedersachsen
Aus technischen Gründen wurde ein offenes Verfahren gewählt.
Durch diese Bekanntmachung soll die Absicht bekundet werden, den bestehenden Vertrag gem. §132 Abs. 2 Nr. 2 GWB zu erweitern und den Auftrag nach mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, an den bereits vorhandenen Auftragnehmer zu vergeben.
Im Rahmen eines offenen europaweiten Vergabeverfahrens (EU-Bekanntmachung: 2021/S 159-420541 vom 13.08.2021) hat die Firma Drees & Sommer SE gemeinsam mit der Firma PROGNOS den Zuschlag für die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für einen Innovations- und Wissenschaftspark (IWP) für erneuerbare Energien und grünen Wasserstoff in der Metropolregion Hamburg (MRH) erhalten.
Mit der erneuten Auftragsvergabe zur Erweiterung des Moduls 5 sollen nun weitere Mittel eingesetzt werden, um den bisherigen Auftragnehmer Drees & Sommer mit den nächsten konkreten Schritten zur Umsetzung zu beauftragen.
Die bisher von den o.g. Dienstleistern auszuführenden Leistungen beinhalteten die Durchführung von fünf Modulen bis hin zu konkreten Umsetzungsempfehlungen für die Metropolregion Hamburg (MRH). Um in diese konkrete Umsetzung einzutreten ist während der Projektbearbeitung immer deutlicher geworden, dass es weitere konkrete Umsetzungsschritte braucht. Gerade wenn es um das Führen von Gesprächen mit den Akteuren an den vier ausgewählten Standorten oder um die politische Beschlussfassungen zu den Projektergebnissen geht, ist diese fachkundige und neutrale Beteiligung von Drees & Sommer SE sehr wichtig.
In der Projekterweiterung sind diese konkreten Schritte geplant, die sich zum einen auf die Umsetzungsunterstützung zur Politischen Entscheidungsfindung beziehen und zum anderen auf die Gespräche vor Ort an den 4 priorisierten Standorten. Hier ist eine Reihe von Gesprächen mit den Akteuren in den beteiligten Bundesländern zu führen, entsprechende inhaltliche Arbeitsschritte zu planen und vorzubereiten, die dann eine politische Entscheidung zu dem Projekt vorbereiten.
Die weiteren konkreten Umsetzungsschritte vor Ort sind ein essentieller Teil für die Initiierung des Innovations- und Wissenschaftsparks in der MRH und war bisher nicht Bestandteil des Auftragsumfanges. Aber genau das sind die nächsten wichtigen Schritte, die eine erfolgreiche weitere Bearbeitung und Vorbereitung eines IWPs absichern können. Drees & Sommer SE verfügt durch die Durchführung der Machbarkeitsstudie über exklusive Vorkenntnisse, über die kein anderer potentieller Auftragnehmer bereits verfügt.
Drees & Sommer SE sind mit der sehr umfangreichen und durch die Beteiligung von 4 Bundesländern kompliziertere Struktur der einbezogenen Arbeitsgruppen und Ansprechpartner in der MRH vertraut und bekannt. Andere Dienstleister könnten sich dieses Wissen nur durch zusätzliche intensive Recherchen und Einarbeitung aneignen, werden aber auch dann nicht über das dafür nötige sensible Wissen der Entstehung der Maßnahmen verfügen, die Drees & Sommer SE bereits besitzt bzw. sich erarbeitet hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Zuschlag soll gem.58 VgV am 27.12.2022 an die Firma
Drees & Sommer SE, Untere Waldparkplätze,70569 Stuttgart erteilt werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDK9G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/