Großleitstelle Oldenburger Land - Erweiterungsneubau für Sonderlagen, Ausbildung und Verwaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kapellmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Großleitstelle Oldenburger Land - Erweiterungsneubau für Sonderlagen, Ausbildung und Verwaltung
Die Großleitstelle Oldenburger Land beabsichtigt, das vorhandene Leitstellenbetriebsgebäude schnellstmöglich um ein Verwaltungsgebäude zu erweitern. Dieses soll dreigeschossig sein und insgesamt eine Fläche von ca. 920 m2 BGF für Verwaltungs- und Schulungsräume umfassen. Nach aktuellem Stand sind mindestens 4 Einzelbüros für Führungskräfte jeweils inkl. einer Besprechungsecke mit Tisch und 4 Stühlen vorgesehen. Hinzu gilt es mindestens 8 Doppelbüros für die Sachbear-beitung (1 Doppelbüro im EG, 7 weitere verteilt auf das 1. und 2. OG) zu berücksichtigen. Die Planungen für die Doppelbüros unterliegen bestenfalls dem Shared-Desk-Konzept. Darüber hinaus sollen sich auf das 1. und 2. OG zu den Einzel- und Doppelbüros der Sonderlagen-, Ausbildungs- und Schu-lungsraum eine große Teeküche mit Kochmöglichkeit, ein Aufenthaltsraum, ein Abstellraum, ein Be-sprechungsraum für ca. 6-8 Personen inkl. Videokonferenzmöglichkeiten, weitere sanitäre Anlagen sowie mind. eine Telefonbox als Rückzugslösung und ein Meeting Point verteilen.Die Möglichkeit einer weiteren Aufstockung soll gewährleistet sein.
Großleitstelle Oldenburger Land Friedhofsweg 30 26121 Oldenburg
Der Auftrag umfasst insbesondere die architektonische und technische Planung des Erweiterungsneubaus nebst Außenanlagen, die komplette schlüsselfertige Bauausführung inklusive der zu be-schaffenden Genehmigungen sowie die Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur. Als wesentlich bei der Planung und Realisierung ist zu berücksichtigen, dass der auf der Liegenschaft weiterlaufende Polizei- und Rettungsdienstbetrieb permanent sicherzustellen ist und nicht mehr als absolut unvermeidbar gestört werden darf. Ein hohes Maß an Aufmerksamkeit ist dementsprechend auf die Baustelleneinrichtung, die Baustellenlogistik und die notwendigen Sicherungsmaßnahmen zu legen. Der Raumbedarf und das Raumprogramm wurden in Zusammenarbeit mit den Nutzern entwickelt. Es wird voraussichtlich eine Nutzungsfläche von ca. 588 m² (NUF) benötigt. Die Gebäudeausführung soll vorrangig der Schaffung von zeitgemäßen Büro- und Schulungsräumen dienen und künftige bauliche Erweiterungen (Aufstockung) zulassenPlanungsleistungenDer AG legt als öffentlicher Auftraggeber Wert auf eine angemessene Baukultur. Dementsprechend wird städtebaulichen und architektonischen Belangen in der Beurteilung der Angebote die nach der Wertungsmatrix gewichtete Bedeutung beigemessen werden.
Grundsätzlich sind alle Planungsleistungen vom Auftragnehmer zu erbringen. Dies umfasst alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche der HOAI (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise Planungsleistungen der Objektplanung, der Freiflächen- und Infrastrukturplanung, der Technischen Ausrüstung, der Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Der Umfang der jeweils erforderlichen Planungsleistungen bzw. die zu erbringenden Leistungsphasen und die speziellen Anforderungen an die Planung richten sich nach den objektspezifischen Gegebenheiten und entwurfsabhängigen Anforderungen. Der Auftragnehmer muss sich allerdings zur Sicherstellung der architektonischen Qualität vertraglich verpflichten, den Entwurfsverfasser mit den erforderlichen Leistungen der Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 HOAI sowie der künstle-rischen Oberbauleitung zu beauftragen.
Der Auftraggeber wird zum Bestand und dem Grundstück vorliegende Pläne und Gutachten bereitstellen. Eine genaue Auflistung der zur Verfügung stehenden und zu stellenden Unterlagen erfolgt im Rahmen der Vergabeunterlagen.
Grundsätzlich sind alle Bauleistungen vollumfänglich durch den Auftragnehmer zu erbringen und die Räumlichkeiten schlüsselfertig, funktionsfähig und betriebsbereit herzustellen. Genauere Angaben, z. B. zum Ausbaustandard, regeln die Vergabeunterlagen
Es sind alle gültigen Normen, Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Besonders ist auf die Einhaltung der sicherheitstechnischen und energetischen Aspekte zu achten.
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen auch die Umgestaltung der Freiflächen und Infrastruktur.
Der Auftraggeber erwartet unabhängig von der gewählten Konzeptionierung eine lebenszyklusorientierte Planung und bauliche Umsetzung. Insofern soll besonderes Augenmerk auf energetische und betriebliche (Reinigung und Pflege, Instandhaltung etc.) Aspekte gelegt werden. Dies gilt für die Aus-wahl der Materialen und Qualitäten sowie für die Konzeptionierung der baulichen Struktur im Hinblick auf eine hohe Flächeneffizienz.
Der Auftraggeber beabsichtigt, für konkrete Gewerke den Abschluss von Wartungsverträgen und -leistungen zur Erlangung der verlängerten 5-jährigen und teilweise 10-jährigen Gewährleistung (Dichte Gebäudehülle) mit zu beauftragen. Dementsprechend werden die Wartungskosten bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes berücksichtigt werden.
Die Teilnahmeanträge, die alle Mindestanforderungen erfüllen, werden wie folgt bewertet und gewichtet:
Objektplanung
16,8% durchgeführte Objektplanungen für vergleichbare Hochbauprojekte
7,2% Durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter Objektplanung inkl. Büroinhaber/Partner/Gesellschafter (nur Architekten und Ingenieure) der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre
6% Durchschnittlicher Umsatz Objektplanung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Planung TA
11,2% durchgeführte TGA-Planungen für vergleichbare Hochbauprojekte
4,8% Durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter inkl. Büroinhaber/Partner/Gesellschafter (nur Ingenieure) für Planung Technische Ausrüstung der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre
4% Durchschnittlicher Umsatz Planung Technische Ausrüstung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Bau
22,4% durchgeführte Bauvorhaben für vergleichbare Hochbauprojekte
9,6% Durchschnittler Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre
8% Durchschnittlicher Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Totalunternehmererfahrung
10% durchgeführte vergleichbare Totalunternehmer-Projekte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bauvorlageberechtigung für Baugenehmigung erdorderlich
Angaben der
- Objektplanung,
- Fachplanung TA sowie
- des Bauunternehmens
zu durchschnittlichen Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre.
Objektplanung
Angaben zur durchgeführten Objektplanungen für vergleichbare Hochbauprojekte (vergleichbare Referenzen: Objektplanungsleistungen der letzten 7 abgeschlossenen Kalenderjahre mit mindestens der Übernahme der Lph 3-5 HOAI und mindestens 750 m² BGF für Neubau von Büro- und Verwaltungsgebäuden) sowie
durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter Objektplanung inkl. Büroinhaber/Partner/Gesellschafter (nur Architekten und Ingenieure) der letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahre
Fachplanung TA
Angaben zur durchgeführten Fachplanungen TA für vergleichbare Hochbauprojekte (vergleichbare Referenzen: Planungsleistungen (Technische Ausrüstung) der letzten 7 abgeschlossenen Kalenderjahre mit mindestens der Übernahme der Lph 3 und 5 HOAI und mindestens 750 m² BGF für Neubau von Büro- und Verwaltungsgebäuden) sowie
durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter inkl. Büroinhaber/Partner/Gesellschafter (nur Architekten und Ingenieure) der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre
Bauen
Angaben zur durchgeführten Bauvorhaben für vergleichbare Hochbauprojekte (vergleichbare Leistungen: Bauleistungen (Komplettbauleistung, KG 200-500 nach DIN 276) der letzten 7 abgeschlossenen Kalenderjahre und mindestens 1.000 m² BGF für Neubau von Büro- und Verwaltungsgebäuden) sowie
durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter der letzten drei Geschäftsjahre
Totalunternehmererfahrung
Angaben zu durchgeführte vergleichbaren Totalunternehmer-Projekten
Totalunternehmer-Projekte der letzten 7 abgeschlossenen Kalenderjahre mit mindestens 1.000 m² BGF. Als Totalunternehmer-Projekte werden Projekte verstanden, bei denen mindestens die Lph 3-5 HOAI für alle erforderlichen Planungsleistungen sowie der Komplettbauleistung (KG 200-500 nach DIN 276) übernommen wurden.
Objektplanung
Mindestens eine vergleichbare Referenz für Objektplanungsleistungen der letzten 7 abgeschlossenen Kalenderjahre mit mindestens der Übernahme der Lph 3-5 HOAI und mindestens 750 m² BGF für Neubau von Büro- und Verwaltungsgebäuden (Mindestanforderung)
Fachplanung TA
Mindestens eine vergleichbare Referenz für Planungsleistungen (Technische Ausrüstung) der letzten 7 abgeschlossenen Kalenderjahre mit mindestens der Übernahme der Lph 3 und 5 HOAI und mindestens 750 m² BGF für Neubau von Büro- und Verwaltungsgebäuden (Mindestanforderung
Bauen
Mindestens eine vergleichbare Referenz für Bauleistungen (Komplettbauleistung, KG 200-500 nach DIN 276) der letzten 7 abgeschlossenen Kalenderjahre und mindestens 1.000 m² BGF für Neubau von Büro- und Verwaltungsgebäuden (Mindestanforderung)
Totalunternehmererfahrung
Mindestens eine vergleichbare Referenz für Totalunternehmer-Projekte der letzten 7 abgeschlossenen Kalenderjahre mit mindestens 1.000 m² BGF (Mindestanforderung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6EP2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB sind Nachprüfungsanträge in bestimmten Fällen unzulässig:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
Wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.