VPB/2VA/DI022 - Catering-/Verpflegungsleistung Bundeswehrkrankenhaus Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: 6002401398-VpflABw
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26135
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
VPB/2VA/DI022 - Catering-/Verpflegungsleistung Bundeswehrkrankenhaus Hamburg
6002401398-VpflABw
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
- keine Losaufteilung
- Die Leistung ist in die Verpflegung von anderer Seite für die stationären Patientinnen und Patienten (Catering/Dienstleistungsanteil) inklusive der verpflichteten Soldatinnen und Soldaten und die Bewirtschaftung einer Kleinkantine (Konzessionsanteil) aufgeteilt.
- Derzeit werden durchschnittlich 178 stationäre Patientinnen und Patienten versorgt, was zu einem Umfang von mehr als 195.000 Mahlzeiten im Jahr führt.
Laufzeit 5 Jahre mit der Option um ein Jahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- BAAINBw B-V 043 - Angebotsschreiben
• Vertragsentwurf - mit Anlagen: mit Datum und Firmenstempel
BAAINBw-B-V 040/09.2021 AzA (Aufforderung zur Angebotsabgabe) Seite 2 von 6
• Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe/zum Nachweis der Zuverlässigkeit
• Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate gerechnet ab Schlusstermin
für den Eingang der Angebote)
• Kopie der gültigen Bescheinigung in Steuersachen (oder Unbedenklichkeitsbescheinigung) des
Finanzamtes, Ausstellungsdatum nicht vor dem 01.01.2022
• Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens, nicht älter
als sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des Herkunftslandes
• Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, mit einem im europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen, für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 3. Mio. € (siehe Mustervertrag §11 Abs.2), oder eine formlose Eigenerklärung das bei Zuschlagserteilung die Versicherung unverzüglich abgeschlossen wird.
• Nachweis reglementierter Lieferant oder ein bekannter Lieferant im Sinne der DVO (EU) 2015/1998 -Nr. 8.1.1.1
• Mindestens eine, maximal drei Referenzen als Nachweis der Leistungsfähigkeit insbesondere im Bereich der Krankenhausverpflegung bzw. -betreuung durch Zertifizierungen oder vergleichbaren Nachweisen mittels formloser unterzeichneter Eigenerklärung.
• Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagements (Ziele, organisatorische Zuordnung, Verantwortlichkeiten, Durchführung der Überprüfung des QMS / Qualitätsmanagementplan - HACCP und Beschwerdemanagementsystem)
• Aufstellung der Technik Patientenversorgung (Anlage 9) unterzeichnet
• Kalkulation Patientenverpflegung (Anlage 11) unterzeichnet
• Kalkulation Verpflichtete (Anlage 12) unterzeichnet
• Kalkulation Zwischenmahlzeiten (Anlage 13 a) unterzeichnet
• Kalkulationsdarlegung Stationsbedarf (Anlage 14) unterzeichnet
• Hinsichtlich der Preise ausgefüllte Material- und Leistungsliste = Preisblatt (Anlage 15) unterzeichnet
• Service-Level-Agreement (Anlage 18 a) unterzeichnet
• Vereinbarung über den Datenschutz (Anlage 20 a) unterzeichnet
• Teilnahmebescheinigung über die Ortsbesichtigung
• Checkliste (durch den Bieter bestätigt) unterzeichnet
• Überlassungsvertrag BwDLZ Hamburg
• Eigenerklärung.: 5. EU-Sanktionspaket (Verordnung (EU) 2022/576 unterzeichnet
• Betreiberkonzept für die Verpflegung von anderer Seite samt Patientenverpflegung und bewirtschaftete Betreuung unter Berücksichtigung eines Übernahmeplanes
• Erklärung betreffend die Gründung einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Formular B-V 47/12.2015) - falls zutreffend -
- Im Übrigen gelten die vorgegebenen Ausschreibungsbedingungen sowie die
Inhalte der Leistungsbeschreibung und des Musterrahmenvertrages.
----- ZUSATZ ---
- Ortstermin ist in der 3./4.Kw vorgesehen. Kontaktaufnahme ist durch den Bieter erforderlich!
- Bieterpräsentation ist nach Angebotsschluss zwingend erforderlich. Terminierung erfolgt im Anschluss durch das Verpflegungsamt.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister nach § 150a GewO sowie aus dem Wettbewerbsregister
nach § 6 Abs. 1 WRegG eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in
Frage, zu dem keine auftragsverhindernden Eintragungen vorliegen.
Ausländische Bewerber/Bieter übersenden nach Aufforderung durch den
Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes. Bei
Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine - auf
Aufforderung des Auftraggebers auch beglaubigte - Übersetzung ins Deutsche
beizulegen.
Auditierung/Überprüfung der gastronomischen Einrichtung:
ACHTUNG! HINWEIS (Voraussetzung für den Vertragsschluss):
Vor Zuschlagserteilung erfolgt eine Auditierung/Überprüfung der gastronomischen Einrichtung, die den Zuschlag erhalten soll, durch die amtliche Lebensmittelüberwachung der Bundeswehr. Es wird geprüft, ob aus lebensmittelrechtlicher und lebensmittelhygienischer Sicht bzw. wegen der Beschaffenheit der Rohmaterialien und der hergestellten Lebensmittel oder aufgrund der personellen, maschinellen oder infrastrukturellen Ausstattung des Betriebes Bedenken hinsichtlich der ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftragsgegenstandes bestehen. Sollte dies der Fall sein, wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei einmaliger Optionsziehung verlängert sich Laufzeit der
Rahmenvereinbarung auf maximal sechs Jahre.
Gemäß § 65 Absatz 2 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung zu
sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen höchstens sechs Jahre
betragen. Das ist vorliegend der Fall.
Das Zuschlagskriterium ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Zuschlag
wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Alleiniges Zuschlagskriterium ist
der Preis (in EURO netto).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit