Entsorgungsdienstleistungen im Landkreis Wittmund Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-060-MM
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittmund
NUTS-Code: DE94H Wittmund
Postleitzahl: 26409
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-wittmund.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgungsdienstleistungen im Landkreis Wittmund
Entsorgungsleistungen
Abfallabfuhr Festland und Leistungen auf Spiekeroog
Der Erfüllungsort ist das gesamte Festlandsgebiet des Landkreises Wittmund sowie die kreisangehörige Insel Spiekeroog
- Restmüllabfuhr Festland, Behälter und Säcke; Anlieferung in Wiefels
- Biomüllabfuhr Festland, Behälter und Säcke; Anlieferung in Wiefels
- Spiekeroog: Abfuhr von Restmüll, Biomüll, PPK, Sperrmüll
- Spiekeroog: Betriebsführung Umschlagstation, Umschlag von div. Fraktionen, Bereit-stellung der Container im Hafen Spiekeroog, Containergestellung.
Leistungsbeginn ist der 01.01.2024. Die feste Vertragslaufzeit beträgt sieben Jahre zuzüglich drei Jahre Verlängerungsoption
Sperrmüllsammlung, -verwertung und anderes
Der Erfüllungsort ist das gesamte Festlandsgebiet des Landkreises Wittmund
- Sperrmüllabfuhr Festland, Anlieferung zur Anlage nach Wahl des Auftragnehmers
- Schonende Sammlung Festland, Anlieferung in Wiefels, Einstapeln in Container
- Abfuhr Baum- und Strauchschnitt Festland
- Übernahme Insel-Sperrmüll in Bensersiel/Neuharlingersiel, incl. Containergestellung
- Weitere Verwertung des Sperrmülls und andere Verwertungsleistungen.
Leistungsbeginn ist der 01.01.2024. Die feste Vertragslaufzeit beträgt sieben Jahre zuzüglich drei Jahre Verlängerungsoption
Containertransporte
26427 Neuharlingersiel, 26427 Bensersiel
Nachtransport von Restmüll, Biomüll, Gewerbemüll usw. aus Bensersiel und Neuharlingersiel nach Wiefels.
Leistungsbeginn ist der 01.01.2024. Die feste Vertragslaufzeit beträgt sieben Jahre zuzüglich drei Jahre Verlängerungsoption
Übernahme und Verwertung von Insel-PPK
26427 Neuharlingersiel, 26427 Bensersiel
Insel-Altpapier: Übernahme in Bensersiel und Neuharlingersiel, Verwertung der kommunalen Mengen, Mengenmeldungen und ggf. Herausgabe an Systeme
Leistungsbeginn ist der 01.01.2024. Die feste Vertragslaufzeit beträgt sieben Jahre zuzüglich drei Jahre Verlängerungsoption
Problemstoffsammlung
Der Erfüllungsort ist das gesamte Festlandsgebiet des Landkreises Wittmund
Problemstoffsammlung und -entsorgung
Leistungsbeginn ist der 01.01.2024. Die feste Vertragslaufzeit beträgt sieben Jahre zuzüglich drei Jahre Verlängerungsoption
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer vorzulegen:
BB1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggfls. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB2 Registereintrag
Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer vorzulegen:
WL1 Angaben zurm Gesamtumsatz der Jahre 2019 bis 2021 sowie dem Mittelwert 2019-2021.
WL 2 Angaben zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen der Jahre 2019 bis 2021 sowie dem Mittelwert 2019-2021
- Los 1 die behältergestützte Abfuhr (typischerweise Restabfälle, Bioabfälle, PPK o.ä.),
- Los 2 die Abfuhr und Verwertung von Sperrmüll
- Los 3 Abfalltransporte
- Los 4 die Verwertung von Altpapier/PPK
- Los 5 die Einsammlung und Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle aus Haushaltungen
Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer vorzulegen:
BL 1 Qualitätssicherung
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb
für Los 1: für die Tätigkeit "Sammeln", Abfallschlüsselnummer 20 03 01
für Los 2: für die Tätigkeiten "Sammeln" und "Behandeln", Abfallschlüsselnummer 20 03 07,
Unterauftragnehmer/Bietergemeinschaftsmitglieder mit anderen Aufgaben:
für Tätigkeit und Abfallschlüssel, die der jeweiligen Aufgabe entsprechen (z.B. Grünabfallabfuhr: "Sammeln" Abfallschlüsselnummer 20 02 01, Transporte Elekt-roaltgeräte: "Befördern" Abfallschlüsselnummer 20 01 35*)
für Los 3: für die Tätigkeit "Befördern", Abfallschlüsselnummer 20 03 01
für Los 4: für die vom Bieter selbst durchgeführte Tätigkeit, Abfallschlüsselnummer 20 01 01
für Los 5: für die Tätigkeit "Sammeln", alle Abfallschlüssel gemäß Leistungsverzeichnis zu Los 5
(sind einzelne dieser Abfallschlüsselnummern vom Zertifikat nicht umfasst, ist gesondert darzulegen, wie damit umgegangen werden soll: entweder Über-nahme unter einer anderen, stofflich passenden AVV (anzugeben) oder beab-sichtigte Ergänzung der betreffenden AVV im Zertifikat bis zum Leistungsbeginn)
Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung
BL 2 Referenzen
mindestens je eine Referenz im Kommunalauftrag für mindestens 50.000 Einwohner für
(Los 1) die Abfallabfuhr von mindestens zwei Fraktionen mittels Umleerbehältern
(Los 2) die Sperrmüllabfuhr
(Los 5) die mobile Problemstoffsammlung und -Entsorgung.
Zu Los 3: mindestens zwei Referenzen über Containertransporte im Umfang von mindestens 50 Stück pro Jahr und Kunde.
Zu Los 4: Referenzen (mindestens eine) über die PPK-Verwertung von zusammen mindestens 800 t pro Jahr.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3 Kommunikation: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über DTVP erteilt.
Zu I.3 Kommunikation: Um weitere Auskünfte zu erhalten bzw. an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Andernfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterinformationen den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen sich Bieter registrieren oder sie haben vor Angebotsabgabe sicherzustellen, dass ihnen etwaige Korrekturen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen vorliegen.
Allgemein: Das Angebot ist unter Verwendung des im Portal bereitgestellten Formblattes (Angebotsformular) abzugeben.
Zu III.1 Teilnahmebedingungen für Bietergemeinschaften:
Eine Bietergemeinschaft hat im Angebotsformular ihre Mitgliedschaft aufzuführen und eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
- dass benannte Vertreter gegenüber dem AG im Vergabeverfahren und im Vertragsvollzug alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt, und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
und in der die beabsichtigte Arbeitsteilung sowie die Gründe und Motive der Zusammenarbeit angegeben sind.
Zu III.1 Teilnahmebedingungen bei Einsatz von Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe:
Falls Leistungen von einem Unterauftragnehmer ausgeführt werden sollen, ist im Angebotsformular die Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern auszufüllen.
Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachzuweisen, dass dieser dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stellt.
Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese als Unterauftragnehmer die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 VgV).
Zu III.1 Für vorzulegende leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Zu IV.2.6 Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7 Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Bezüglich Einwilligung in die Datenverarbeitung und Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen.
#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
Bekanntmachungs-ID:
Bekanntmachungs-ID: CXS0YDNYW8X2V3GR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unszulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verganen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]