Lieferung von zwei Schmalspurfahrzeugen (1,30 m; zulässiges Gesamtgewicht 3,49 t) Referenznummer der Bekanntmachung: GEB 11_2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37079
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geb-goettingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von zwei Schmalspurfahrzeugen (1,30 m; zulässiges Gesamtgewicht 3,49 t)
Lieferung von zwei Schmalspurfahrzeugen für den Einsatz in der Straßenreinigung und im leichten Winterdienst.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschafft werden zwei Schmalspurfahrzeuge (1,30m) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,49t. Die Schmalspurfahrzeuge werden von den Göttinger Entsorgungsbetrieben (GEB) für den Einsatz in der Straßenreinigung und im leichten Winterdienst eingesetzt. Das städtische Gebiet weist größere Steigungen in überwiegend beengten Verkehrsverhältnissen auf. Die Entleerung erfolgt auf einer Umlade-Einrichtung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 31137
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.