Errichtung von Probenentnahmesystemen für die Emissionsüberwachung und die Raumluftüberwachung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung von Probenentnahmesystemen für die Emissionsüberwachung und die Raumluftüberwachung
Für das Endlager für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad sollen Probenentnahmesysteme für die Emissionsüberwachung und die Raumluftüberwachung für unter und über Tage beschafft werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planung, Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebsetzung folgender Probenentnahmesysteme:
• Zwei für die Fortluftüberwachung erforderliche Probenentnahmesysteme zur Beprobung der Fortluft aus dem Diffusor bzw. aus dem Fortluftkamin des Endlagers Konrad. Diese bestehen jeweils aus einer auf die Lüftungsverhältnisse angepassten Hüllrohrsonde als Probenentnahmesonde, der Transportleitung in den Messraum, den Sekundärentnahmen für die erforderlichen Mess- und Sammeleinrichtungen, den erforderlichen Pumpensystemen und der Rückgabeleitung sowie den Mess- und Sammeleinrichtungen.
• Drei für die Raumluftüberwachung des Endlagers Konrad erforderliche Probenentnahmesysteme zur Beprobung der Abwetter aus den Einlagerungskammern. Diese bestehen jeweils aus einer auf die Lüftungsverhältnisse angepasste Probenentnahmesonde, der Transportleitung zu einem Messgeräteschrank, dem Messgeräteschrank, den Sekundärentnahmen für die erforderlichen Messeinrichtungen, den erforderlichen Pumpensystemen und der Rückgabeleitung sowie aus den Messeinrichtungen.
Die Probenentnahmesysteme sind mit allen erforderlichen Komponenten funktionsfähig zu beschaffen, zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Dazu können auch Hilfseinrichtungen wie Steuerschränke o. ä. gehören.
Im Rahmen der Auftragsabwicklung sind jeweils Dokumentationen zu erstellen, die sich in mehrere Teilunterlagen gliedern.
Die Auftragsabwicklung erfolgt in 2 Etappen.
Etappe 1 setzt sich aus folgenden Teilleistungen zusammen:
• Durchführung von vollständigen planerischen Auslegungen der Gesamtsysteme und aller Komponenten der Probenentnahmesysteme,
• Durchführung von Prüfungen zum Nachweis der Eignung nach KTA 1505,
• Durchführung des Nachweises nach KTA 2201.4 für das Probenentnahmesystem Diffusor,
• Erstellung und Lieferung der für die Vorprüfungen erforderlichen Dokumentationen.
Die Etappe 2 erfolgt durch schriftlichen Leistungsabruf. Diese Etappe umfasst:
• Die Fertigung der Komponenten auf Basis der zugestimmten Vorprüfunterlagen,
• Durchführung von Prüfungen während der Fertigung,
• Durchführung der Werksprüfungen,
• Lieferung, Montage und Installation der Komponenten,
• Lieferung des Zubehörs,
• Einweisung des Betriebspersonals,
• Durchführung von Abnahme- und Funktionsprüfungen,
• Teilnahme an Inbetriebsetzungsprüfungen und • Lieferung abschließender Dokumentation.
Die Inbetriebnahme der Probenentnahmesysteme ist derzeit für Mitte 2026 vorgesehen.
Diese Beschreibung der Leistungen ist vorläufig und kann sich noch ändern. Der genaue Leistungsinhalt wird erst im Rahmen der Verhandlungen festgelegt.
Der Auftragsgegenstand ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie dem beigefügten Vertragsentwurf. Im Rahmen der Verhandlungen soll über den gesamten Inhalt der Leistungsbeschreibung und alle Vertragsinhalte sowie die sonstigen Vergabeunterlagen verhandelt werden. Ausgenommen von den Verhandlungen sind lediglich die Zuschlagkriterien.
Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, über alle Inhalte der Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs, auch soweit sie in den Unterlagen derzeit als "Mindestbedingungen" bezeichnet sind, zu verhandeln (vgl. § 17 Abs. 10 VgV).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (gem. Formblatt 124 LD)
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (gem. Formblatt 124 LD)
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Formblatt 124 LD)
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Formblatt 124 LD)
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten (gem. Formblatt 124 LD)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Formblatt 124 LD)
- Angaben zu Arbeitskräften (gem. Formblatt 124 LD)
- Angaben zu Referenzprojekten: Der Bewerber hat Angaben und Nachweise über mindestens ein ausgeführtes Projekt, bei denen er in den letzten 10 Jahren folgende Leistungen ausgeführt hat, zu erbringen:
• Planung von Probenentnahme aus Abluftkanälen und Luftprobensammlung • Fertigung und Installation von Mess- und Sammelsystemen mit Luftzufuhr aus Probenentnahmesystemen Projektbeschreibungen/Erläuterungen in Wort und Bild sind als Anlage auf jeweils maximal vier DIN A4 Seiten vorzulegen. Es sind Ausführungszeit mit Lieferdatum, Auftraggeber mit Ansprechpartner und die Auftragssumme anzugeben und – soweit vorhanden – Projektbeschreibungen beizufügen. Dabei können die o.a. Leistungen vom Bewerber oder einem Nachunternehmer erbracht worden sein, welcher für dieses Vergabeverfahren durch den Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe vertraglich gebunden wird. Mindestbedingungen: Mindestens ein Referenzprojekt nach den oben genannten Kriterien.
- Qualitätssicherung:
1. Der Bewerber muss über ein durch eine unabhängige Stelle nachgewiesenes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder ISO 19443 verfügen, welches sich auf den Bereich Planung, Entwicklung und Herstellung/Errichtung von Anlagen bzw. Einrichtungen im Bereich der Überwachung ionisierender Strahlung bezieht. Der Nachweis ist zu erbringen durch die Angaben auf dem Formblatt „Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement“ in Verbindung mit Vorlage a) der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 durch eine akkreditierte Stelle oder b) der Zertifizierung nach ISO 19443 durch eine akkreditierte Stelle.
2. Des Weiteren muss das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers die Anforderungen der Regel KTA 1401 erfüllen. Der Nachweis über die Anwendung eines QMS gem. KTA 1401 kann durch Vorlage einer AG-Bescheinigung und/oder erfolgreiche Auditierung durch die BGE erbracht werden. Der Auftraggeber behält sich grundsätzlich vor, das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers im Rahmen der Auswertung des Teilnahmeantrages / des Angebotes zu auditieren. Das Qualitätsmanagementsystem und der Geltungsbereich des Nachweises muss sämtliche Leistungsbereiche des Liefer- und Leistungsumfanges umfassen. Ein negatives Auditierungsergebnis führt zum Ausschluss.
- Qualitätssicherung:
1. Der Bewerber muss über ein durch eine unabhängige Stelle nachgewiesenes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder ISO 19443 verfügen, welches sich auf den Bereich Planung, Entwicklung und Herstellung/Errichtung von Anlagen bzw. Einrichtungen im Bereich der Überwachung ionisierender Strahlung bezieht. Der Nachweis ist zu erbringen durch die Angaben auf dem Formblatt „Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement“ in Verbindung mit Vorlage a) der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 durch eine akkreditierte Stelle oder b) der Zertifizierung nach ISO 19443 durch eine akkreditierte Stelle.
2. Des Weiteren muss das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers die Anforderungen der Regel KTA 1401 erfüllen. Der Nachweis über die Anwendung eines QMS gem. KTA 1401 kann durch Vorlage einer AG-Bescheinigung und/oder erfolgreiche Auditierung durch die BGE erbracht werden. Der Auftraggeber behält sich grundsätzlich vor, das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers im Rahmen der Auswertung des Teilnahmeantrages / des Angebotes zu auditieren. Das Qualitätsmanagementsystem und der Geltungsbereich des Nachweises muss sämtliche Leistungsbereiche des Liefer- und Leistungsumfanges umfassen. Ein negatives Auditierungsergebnis führt zum Ausschluss.
- Angaben zu Referenzprojekten: Der Bewerber hat Angaben und Nachweise über mindestens ein ausgeführtes Projekt, bei denen er in den letzten 10 Jahren folgende Leistungen ausgeführt hat, zu erbringen:
• Planung von Probenentnahme aus Abluftkanälen und Luftprobensammlung • Fertigung und Installation von Mess- und Sammelsystemen mit Luftzufuhr aus Probenentnahmesystemen Projektbeschreibungen/Erläuterungen in Wort und Bild sind als Anlage auf jeweils maximal vier DIN A4 Seiten vorzulegen. Es sind Ausführungszeit mit Lieferdatum, Auftraggeber mit Ansprechpartner und die Auftragssumme anzugeben und – soweit vorhanden – Projektbeschreibungen beizufügen. Dabei können die o.a. Leistungen vom Bewerber oder einem Nachunternehmer erbracht worden sein, welcher für dieses Vergabeverfahren durch den Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe vertraglich gebunden wird. Mindestbedingungen: Mindestens ein Referenzprojekt nach den oben genannten Kriterien.
Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§12 AtG i.V. § 2 Ziff. 3 AtZüV) festgestellt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechnungen sind aufgrund der E-Rechnungsverordnung vom 13.10.2017 (ERechV) digital über die Rechnungseingangsplattform www.xrechnung-bdr.de einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.