Ingenieurleistung Technische Gebäudeausrüstung - Neubau Wache ERAM
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistung Technische Gebäudeausrüstung - Neubau Wache ERAM
Das bestehende Pförtnergebäude soll durch den Neubau eines Wachgebäudes an gleicher Stelle zu ersetzen.
Mit diesem Vergabeverfahren werden die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung abgefragt.
Das vorgenannte Vorhaben unterliegt der Einstufung VS-NfD (gern. Anlage 4 Geheimschutzhandbuch (Hrsg. BMWi)).
Die geeigneten Bewerber /Bieter welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, müssen vorlaufend die nachstehenden Erklärungen abgeben.
• ,,Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)", sowie der • ,,Anlage zum VS-NfD-Merkblatt zur Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) Vertragsbestandteil zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bei Verträgen mit Unternehmen bzw. sämtlichen Nachunternehmen" schriftlich bestätigen.
Das Endlager für radioaktive Abfälle (ERAM) der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) strebt an, ein bestehendes Pförtnergebäude durch den Neubau eines Wachgebäudes an gleicher Stelle zu ersetzen. Der AG hat bereits eine Entwurfsplanung (HOAI Leistungsphase 3, EWP) im Bereich der Objektplanung erstellt. Der Entwurf sieht einen zweigeschossigen Massivbau mit Flachdach als Aufstellfläche für Außengeräte der Haustechnik sowie Photovoltaik vor. Die Abmessungen des Gebäudes sollten ca. 14,00 m x 22,00 m x 8,00 m.
Vor der Errichtung des neuen Wachgebäudes ist das im Jahre 1976 erbaute Pförtnergebäude zurückzubauen. Während der Bauphase wird seitens des AG (bauseits) ein Interimswachgebäude bestehend aus Bürocontainern, außerhalb des Baufeldes errichtet.
Mit dieser Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis werden Planungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung zum vorgenannten Bauvorhaben abgefragt.
keine Begrenzung der Teilnehmerzahl,
Alle Bewerber die nach den verlangten Kriterien ihre Eignung nachgewiesen haben, werden nach Abgabe der Erklärungen zur Verschlusssache (VS-NfD) und deren Überprüfung durch den AG zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
Angaben zu Arbeitskräften Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Bewerber muss fundierte Kenntnisse nachweisen:
- in allen Planungsdisziplinen der technischen Gebäude Ausrüstung sowie in allen Leistungsphasen der HOAI bzw. Leistungsstufen der RBBau
- in der Kosten- und Terminplanung.
der Bewerber muss Erfahrungen in nachstehenden Bereichen haben und vorweisen:
- Kenntnisse in allen Planungsdisziplinen der technischen Gebäude Ausrüstung
sowie in allen Leistungsphasen der HOAI bzw. Leistungsstufen der RBBau - Kenntnisse in der 3D-Planung einschl. Visualisierung
- Kenntnisse in der Kosten- und Terminkontrolle
Es sind mindestens 2 Referenzen, jeweils mit einem Auftragsvolumen (Honorar)von mindestens 150.000 €, über Aufträge einzureichen, die thematisch ähnlich zur vorliegenden Ausschreibung sind.
Der Bewerber muss die Referenzen/ vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren ausgeführt haben.
Bewerber muss über ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht - § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.