Ingenieurleistung Objekt- und Tragwerksplanung - Neubau Wachgebäude ERAM
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistung Objekt- und Tragwerksplanung - Neubau Wachgebäude ERAM
Das bestehende Pförtnergebäude soll durch den Neubau eines Wachgebäudes an gleicher Stelle zu ersetzen.
Mit diesem Vergabeverfahren werden die Planungsleistungen der Objektplanung und Tragwerksplanung zu Neubau Wachgebäude abgefragt. Das vorgenannte Vorhaben unterliegt der Einstufung VS-NfD (gern. Anlage 4 Geheimschutzhandbuch (Hrsg. BMWi)). Die geeigneten Bewerber /Bieter welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, müssen vorlaufend die nachstehenden Erklärungen abgeben.
• ,,Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)", sowie der • ,,Anlage zum VS-NfD-Merkblatt zur Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) Vertragsbestandteil zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bei Verträgen mit Unternehmen bzw. sämtlichen Nachunternehmen" schriftlich bestätigen.
39343 Ingersleben OT Morsleben Schachtweg 3 Endlager der BGE
Der AG hat bereits eine Entwurfsplanung (HOAI Leistungsphase 3, EWP) im Bereich der Objektplanung erstellt. Im Bereich der technischen Ausrüstung wurde durch den AG eine Positionierung der technischen Anlagen und Komponenten ohne technische Vordimensionierung / Berechung durchgeführt. Eine Vordimmensionierung der Statik liegt nicht vor. Das neue Wachgebäude ist durch den AG am Standort des bestehenden Pförtenergebäudes, jedoch mit anderen Dimensionen und Ausdehnung geplant. Vor der Errichtung des neuen Wachgebäudes ist das im Jahre 1976 erbaute Pförtnergebäude zurückzubauen. Während der Bauphase wird seitens des AG (bauseits) ein Interimswachgebäude außerhalb des Baufeldes erichtet.
keine Begrenzung der Teilnehmerzahl,
Alle Bewerber die nach den verlangten Kriterien ihre Eignung nachgewiesen haben, werden nach Abgabe der Erklärungen zur Verschlusssache (VS-NfD) und deren Überprüfung durch den AG zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Angaben zu Arbeitskräften Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind nachweislich fundierte Kenntnisse über:
- Kenntnisse in allen Planungsdisziplinen der Objekt- und Tragwerksplanung
sowie in allen Leistungsphasen der HOAI bzw. Leistungsstufen der RBBau - in der Kosten- und Terminplanung.
Es sind mindestens 2 Referenzen, jeweils mit einem Auftragsvolumen (Honorar) von mindestens 200.000 €, über Aufträge einzureichen, die thematisch ähnlich zur vorliegenden Ausschreibung sind.
Eignung: Der Bewerber muss in den folgenden Bereichen Erfahrungen haben und vorweisen:
1. Kenntnisse in allen Planungsdisziplinen der Objekt- und Tragwerksplanung sowie in allen Leistungsphasen der HOAI bzw. Leistungsstufen der RBBau 2. Kenntnisse in der 3D-Planung einschl. Visualisierung,
3. Kenntnisse in der Kosten- und Terminkontrolle 4. Mitarbeiter/innen mit einer gültigen Bauvorlageberechtigung (Architekt/innen) 5. Mitarbeiter/innen mit aktuellem Eintrag in der Liste der Tragwerksplaner/innen (Bauingenieur/innen)
Es sind mindestens 2 Referenzen, jeweils mit einem Auftragsvolumen (Honorar) von mindestens 200.000 €, über Aufträge einzureichen, die thematisch ähnlich zur vorliegenden Ausschreibung sind.
Die geforderterten Referenzen der vergleichbaren Leistungen müssen in den letzten drei Jahren ausgeführt worden sein .
Der Bewerber muss über ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) verfügen .
Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§12 AtG i.V. § 2 Ziff. 3 AtZüV) festgestellt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechnungen sind aufgrund der E-Rechnungsverordnung vom 13.10.2017 (ERechV) digital über die Rechnungseingangsplattform www.xrechnung-bdr.de einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.