Unterhaltungsbaggerung Elbe 2023 / 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 3803W-233.02/0001/099

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cuxhaven
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27472
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsa-elbe-nordsee.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=492925
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=492925
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterhaltungsbaggerung Elbe 2023 / 2025

Referenznummer der Bekanntmachung: 3803W-233.02/0001/099
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45244100 Küsten- und Hafenanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die auszuführenden Bauleistungen sind Nassbaggerarbeiten zur Erhaltung und Wiederherstellung der erforderlichen Solltiefen und -breiten in der Fahrrinne und im Fahrwasser der Unter- und Außenelbe.

Die Gesamtleistung umfasst die Baggerung, den Transport und die Umlagerung von 33 Mio. m³ Bodenvolumen innerhalb einer 24 monatigen Vertragsdauer.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Hauptort der Ausführung:

Unter- und Außenelbe, Fahrrinnen- km 638,90 bis 755,30

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die auszuführenden Bauleistungen sind Nassbaggerarbeiten zur Erhaltung und Wiederherstellung der erforderlichen Solltiefen und -breiten in der Fahrrinne und im Fahrwasser der Unter- und Außenelbe.

Die Gesamtleistung umfasst die Baggerung, den Transport und die Umlagerung von 33 Mio. m³ Bodenvolumen innerhalb einer 24 monatigen Vertragsdauer.

Vertragsbeginn ist der 01.05.2023. Der Vertrag endet am 30.04.2025.

Es ist beabsichtigt gemäß §3a EU (3) Nr. 5 VOB/A-EU, Ausgabe 2019 folgende Leistungen zusätzlich im Verhandlungsverfahren zu vergeben:

A] Wiederholungsauftrag für 12 Monate (14,5 Mio. m³ Bodenvolumen zzgl. je einer Kampagnenbaggerung von 1 Mio. m³ und 1,5 Mio. m³)

B] Wiederholungsauftrag für 12 Monate (14,5 Mio. m³ zzgl. je einer Kampagnenbaggerung von 1 Mio. m³ und 1,5 Mio. m³)

C] Einsatz eines weiteren Laderaumsaugbaggers (12 Mio. m³ /a im Grund- und den Wiederholungsaufträgen)

D] Einsatz eines weiteren Laderaumsaugbaggers (4 Mio. m³ /a im Grund- und den Wiederholungsaufträgen)

Die Nassbaggerarbeiten (14,5 Mio. m³/a Bodenvolumen) sind mit maximal zwei Baggergeräten auszuführen.

Der mittlere kalkulierte Förderweg für den Transport 14,5 Mio. m³/a beträgt rund 27 km.

Es können Laderaumsaugbagger oder Saugbagger mit Schuten zum Einsatz gebracht werden.

Im Vertragszeitraum ist zudem ein weiteres Baggergerät für drei Kampagnenbaggerungen zum Einsatz zu bringen:

1. Kampagne 1,5 Mio. m³ im Zeitraum vom 27.02.-14.04.2024

500Tm³ Homogenbereich Schlick, über einen Förderweg von 82,5-85,0 Km

300Tm³ Homogenbereich Schlick, über einen Förderweg von 87,5-90,0 Km

700Tm³ Homogenbereich Schlick, über einen Förderweg von 95,0-97,5 Km

2. Kampagne 1 Mio. m³ im Zeitraum vom 01.07.-30.07.2024

300Tm³ Homogenbereich Schlick, über einen Förderweg von 35,0-37,5 Km

200Tm³ Homogenbereich Schlick, über einen Förderweg von 40,0-42,5 Km

500Tm³ Homogenbereich Schlick, über einen Förderweg von 45,0-47,5 Km

3. Kampagne 1,5 Mio. m³ im Zeitraum vom 25.02.-14.04.2025

500Tm³ Homogenbereich Schlick, über einen Förderweg von 82,5-85,0 Km

300Tm³ Homogenbereich Schlick, über einen Förderweg von 87,5-90,0 Km

700Tm³ Homogenbereich Schlick, über einen Förderweg von 95,0-97,5 Km

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2023
Ende: 30/04/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Es ist beabsichtigt gemäß §3a EU (3) Nr. 5 VOB/A-EU, Ausgabe 2019 folgende Leistungen zusätzlich im Verhandlungsverfahren zu vergeben:

A] Wiederholungsauftrag für 12 Monate (14,5 Mio. m³ Bodenvolumen zzgl. je einer Kampagnenbaggerung von 1 Mio. m³ und 1,5 Mio. m³)

B] Wiederholungsauftrag für 12 Monate (14,5 Mio. m³ zzgl. je einer Kampagnenbaggerung von 1 Mio. m³ und 1,5 Mio. m³)

C] Einsatz eines weiteren Laderaumsaugbaggers (12 Mio. m³ /a im Grund- und den Wiederholungsaufträgen)

D] Einsatz eines weiteren Laderaumsaugbaggers (4 Mio. m³ /a im Grund- und den Wiederholungsaufträgen)

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Bauleistung wird unter Anwendung eine Stoffpreisgleitklausel vergeben.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eignungskriterien gemäß Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘

1. Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft

angemeldet hat

Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft

(sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des

zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen ist auf

Verlangen vorzulegen.

2. Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Unternehmens- oder Wohnsitzes

Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle

oder bei der Industrie- und Handelskammer sind auf Verlangen vorzulegen.

Das Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘ wird auf der e-Vergabeplattform des

Bundes (https://www.evergabe-online.de/start.html?3) bei der entsprechenden

Bekanntmachung über den Button ‚Ausschreibungsunterlagen einsehen‘ ausfüllbar

bereit gestellt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eignungskriterien gemäß Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘

1. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen

Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit

der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei

gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.

2. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes

Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag

mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.

Ggf. ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen.

3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie

der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur

Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt wurde bzw. entsprechende

Zahlungen zwischenzeitlich vorgenommen wurden oder eine Verpflichtung

eingegangen wurde.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine

Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist auf Verlangen vorzulegen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

„Eignungskriterien gemäß Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘

1. Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren [ggf. kann unter Beachtung von § 6a € Nr. 3

Buchst. a) VOB/A ein längerer Zeitraum angegeben werden] Leistungen erbracht wurden, die mit der

zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dies ist durch mindestens drei

Referenzen nachzuweisen.

Auf Verlangen sind die Referenzen mit mindestens folgenden Angaben

vorzulegen:

Auftraggeber; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;

Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal

ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der

ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten

Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und

gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung

der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung;

Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur

vertraglichen Bindung (Hauptauftragunternehmen, ARGE-Partner,

Unterauftragunternehmen);ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem

Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die

vertragsgemäße Ausführung der Leistung.

2. Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren

jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen

mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.

3. Erklärung entsprechend § 123 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die

letzten zwei Jahre: Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt.

Diese Angaben beziehen sich nur auf Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von mehr

als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet

wurden, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Straftaten eingetragen sind

(§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG).

Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen

zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens

Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der

Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in

leitender Stellung.

Die Vorlage von Auszügen aus dem Bundeszentralregister nach § 30 Absatz 5

BZRG kann auf Verlangen gefordert werden.

4. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e

EU VOB/A bezogen auf die letzten zwei Jahre: Angabe, dass kein fakultativer

Ausschlussgrund vorliegt.

Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen

ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach

vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden ist und gegen das

Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über

Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist:

Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB),

Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267

StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im

Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),

Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und

Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit Abfällen (§

326 StGB).

Siehe auch Ziff. 6.

5. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e

EU VOB/A bezogen auf die letzten zwei Jahre: Angabe, dass kein fakultativer

Ausschlussgrund vorliegt.

Erklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 150a

Gewerbeordnung vorliegen, die einen Ausschluss z. B. nach § 21

Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98 c

Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz rechtfertigen.

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung

oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften

anderer Staaten gleich.

Erklärung, bezogen auf die letzten zwei Jahre, dass außerdem kein wirksames

Berufsverbot (§ 70 StGB), kein wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a

StPO), keine wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), kein Verstoß gegen

§ 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB vorliegt.

Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter,

auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem

Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz

anfordern.

Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘ s. Ziff. III.1.1.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestzahl der Referenzen siehe Eigenerklärung zur Eignung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/02/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/04/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/02/2023
Ortszeit: 12:01
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es ist beabsichtigt gemäß §3a EU (3) Nr. 5 VOB/A-EU, Ausgabe 2019 folgende Leistungen zusätzlich im Verhandlungsverfahren zu vergeben:

A] Wiederholungsauftrag für 12 Monate (14,5 Mio. m³ Bodenvolumen zzgl. je einer Kampagnenbaggerung von 1 Mio. m³ und 1,5 Mio. m³)

B] Wiederholungsauftrag für 12 Monate (14,5 Mio. m³ zzgl. je einer Kampagnenbaggerung von 1 Mio. m³ und 1,5 Mio. m³)

C] Einsatz eines weiteren Laderaumsaugbaggers (12 Mio. m³ /a im Grund- und den Wiederholungsaufträgen)

D] Einsatz eines weiteren Laderaumsaugbaggers (4 Mio. m³ /a im Grund- und den Wiederholungsaufträgen)

Elektronische Rechnungsstellung:

Am 27.11.2020 trat §3 Abs. 1 Satz1 in Verbindung mit §11 Abs.3 der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im Öffentlichen Auftragswesen des Bundes (EREchV) in Kraft.

Demnach müssen Rechnungssteller Rechnungen gegenüber Rechnungsempfängern in elektronischer Form ausstellen und übermitteln. Rechnungen, die nicht den Vorgaben der ERechV entsprechen, sind im Anwendungsbereich der ERechV seither nicht mehr zulässig. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung hat hierzu ein Verfahren zur elektronischen Rechnungsbearbeitung eingeführt, um den Anforderungen an einen durchgehenden, digitalen Verarbeitungsprozess und eine revisionssichere Archivierung gerecht zu werden. Informationen zur E-Rechnung unter https://www.e-rechnung-bund.de/

Nassbaggerschiffe müssen eine EU-Flagge führen:

Zur Auftragsausführung sind nur Schiffe bzw. Geräte zugelassen, die in der EU registriert sind und die Flagge eines EU-Mitgliedsstaates führen.

Die Registrierung und die Einflaggung der Vertragsgeräte sind der Vergabestelle vom Bieter mit der Angebotsabgabe schriftlich nachzuweisen.“

Hinweis:

Jeder Bieter, also auch ein Bieter aus Drittstaaten, kann einen Antrag auf Einflaggung bei der BG Verkehr bzw. einer anderen europäischen Institution stellen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4

GWB nur zulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen

des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-

traggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-

kanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in

der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung ge-

genüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-

beunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der

Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge-

rügt werden,

4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung

des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,

vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cuxhaven
Postleitzahl: 27472
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wsa-elbe-nordsee.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/12/2022

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Einbeck
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Emstek
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Hessisch Oldendorf
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Himmelpforten
Hohenhameln
Holdorf
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Ihlienworth
Ihlow
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Reppenstedt
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