Unterhaltungsbaggerung Elbe 2023 / 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 3803W-233.02/0001/099
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cuxhaven
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27472
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsa-elbe-nordsee.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltungsbaggerung Elbe 2023 / 2025
Die auszuführenden Bauleistungen sind Nassbaggerarbeiten zur Erhaltung und Wiederherstellung der erforderlichen Solltiefen und -breiten in der Fahrrinne und im Fahrwasser der Unter- und Außenelbe.
Die Gesamtleistung umfasst die Baggerung, den Transport und die Umlagerung von 33 Mio. m³ Bodenvolumen innerhalb einer 24 monatigen Vertragsdauer.
Unter- und Außenelbe, Fahrrinnen- km 638,90 bis 755,30
Die auszuführenden Bauleistungen sind Nassbaggerarbeiten zur Erhaltung und Wiederherstellung der erforderlichen Solltiefen und -breiten in der Fahrrinne und im Fahrwasser der Unter- und Außenelbe.
Die Gesamtleistung umfasst die Baggerung, den Transport und die Umlagerung von 33 Mio. m³ Bodenvolumen innerhalb einer 24 monatigen Vertragsdauer.
Vertragsbeginn ist der 01.05.2023. Der Vertrag endet am 30.04.2025.
Es ist beabsichtigt gemäß §3a EU (3) Nr. 5 VOB/A-EU, Ausgabe 2019 folgende Leistungen zusätzlich im Verhandlungsverfahren zu vergeben:
A] Wiederholungsauftrag für 12 Monate (14,5 Mio. m³ Bodenvolumen zzgl. je einer Kampagnenbaggerung von 1 Mio. m³ und 1,5 Mio. m³)
B] Wiederholungsauftrag für 12 Monate (14,5 Mio. m³ zzgl. je einer Kampagnenbaggerung von 1 Mio. m³ und 1,5 Mio. m³)
C] Einsatz eines weiteren Laderaumsaugbaggers (12 Mio. m³ /a im Grund- und den Wiederholungsaufträgen)
D] Einsatz eines weiteren Laderaumsaugbaggers (4 Mio. m³ /a im Grund- und den Wiederholungsaufträgen)
Die Nassbaggerarbeiten (14,5 Mio. m³/a Bodenvolumen) sind mit maximal zwei Baggergeräten auszuführen.
Der mittlere kalkulierte Förderweg für den Transport 14,5 Mio. m³/a beträgt rund 27 km.
Es können Laderaumsaugbagger oder Saugbagger mit Schuten zum Einsatz gebracht werden.
Im Vertragszeitraum ist zudem ein weiteres Baggergerät für drei Kampagnenbaggerungen zum Einsatz zu bringen:
1. Kampagne 1,5 Mio. m³ im Zeitraum vom 27.02.-14.04.2024
500Tm³ Homogenbereich Schlick, über einen Förderweg von 82,5-85,0 Km
300Tm³ Homogenbereich Schlick, über einen Förderweg von 87,5-90,0 Km
700Tm³ Homogenbereich Schlick, über einen Förderweg von 95,0-97,5 Km
2. Kampagne 1 Mio. m³ im Zeitraum vom 01.07.-30.07.2024
300Tm³ Homogenbereich Schlick, über einen Förderweg von 35,0-37,5 Km
200Tm³ Homogenbereich Schlick, über einen Förderweg von 40,0-42,5 Km
500Tm³ Homogenbereich Schlick, über einen Förderweg von 45,0-47,5 Km
3. Kampagne 1,5 Mio. m³ im Zeitraum vom 25.02.-14.04.2025
500Tm³ Homogenbereich Schlick, über einen Förderweg von 82,5-85,0 Km
300Tm³ Homogenbereich Schlick, über einen Förderweg von 87,5-90,0 Km
700Tm³ Homogenbereich Schlick, über einen Förderweg von 95,0-97,5 Km
Es ist beabsichtigt gemäß §3a EU (3) Nr. 5 VOB/A-EU, Ausgabe 2019 folgende Leistungen zusätzlich im Verhandlungsverfahren zu vergeben:
A] Wiederholungsauftrag für 12 Monate (14,5 Mio. m³ Bodenvolumen zzgl. je einer Kampagnenbaggerung von 1 Mio. m³ und 1,5 Mio. m³)
B] Wiederholungsauftrag für 12 Monate (14,5 Mio. m³ zzgl. je einer Kampagnenbaggerung von 1 Mio. m³ und 1,5 Mio. m³)
C] Einsatz eines weiteren Laderaumsaugbaggers (12 Mio. m³ /a im Grund- und den Wiederholungsaufträgen)
D] Einsatz eines weiteren Laderaumsaugbaggers (4 Mio. m³ /a im Grund- und den Wiederholungsaufträgen)
Die Bauleistung wird unter Anwendung eine Stoffpreisgleitklausel vergeben.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘
1. Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft
angemeldet hat
Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
(sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des
zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen ist auf
Verlangen vorzulegen.
2. Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Unternehmens- oder Wohnsitzes
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle
oder bei der Industrie- und Handelskammer sind auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘ wird auf der e-Vergabeplattform des
Bundes (https://www.evergabe-online.de/start.html?3) bei der entsprechenden
Bekanntmachung über den Button ‚Ausschreibungsunterlagen einsehen‘ ausfüllbar
bereit gestellt.
Eignungskriterien gemäß Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit
der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag
mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Ggf. ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen.
3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur
Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt wurde bzw. entsprechende
Zahlungen zwischenzeitlich vorgenommen wurden oder eine Verpflichtung
eingegangen wurde.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist auf Verlangen vorzulegen.
„Eignungskriterien gemäß Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘
1. Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren [ggf. kann unter Beachtung von § 6a € Nr. 3
Buchst. a) VOB/A ein längerer Zeitraum angegeben werden] Leistungen erbracht wurden, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dies ist durch mindestens drei
Referenzen nachzuweisen.
Auf Verlangen sind die Referenzen mit mindestens folgenden Angaben
vorzulegen:
Auftraggeber; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal
ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten
Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und
gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung
der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung;
Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur
vertraglichen Bindung (Hauptauftragunternehmen, ARGE-Partner,
Unterauftragunternehmen);ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem
Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die
vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
2. Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen
mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
3. Erklärung entsprechend § 123 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die
letzten zwei Jahre: Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt.
Diese Angaben beziehen sich nur auf Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von mehr
als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet
wurden, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Straftaten eingetragen sind
(§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG).
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen
zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens
Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der
Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in
leitender Stellung.
Die Vorlage von Auszügen aus dem Bundeszentralregister nach § 30 Absatz 5
BZRG kann auf Verlangen gefordert werden.
4. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e
EU VOB/A bezogen auf die letzten zwei Jahre: Angabe, dass kein fakultativer
Ausschlussgrund vorliegt.
Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden ist und gegen das
Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist:
Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB),
Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267
StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im
Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und
Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit Abfällen (§
326 StGB).
Siehe auch Ziff. 6.
5. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e
EU VOB/A bezogen auf die letzten zwei Jahre: Angabe, dass kein fakultativer
Ausschlussgrund vorliegt.
Erklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 150a
Gewerbeordnung vorliegen, die einen Ausschluss z. B. nach § 21
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98 c
Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz rechtfertigen.
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung
oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften
anderer Staaten gleich.
Erklärung, bezogen auf die letzten zwei Jahre, dass außerdem kein wirksames
Berufsverbot (§ 70 StGB), kein wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a
StPO), keine wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), kein Verstoß gegen
§ 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB vorliegt.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter,
auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz
anfordern.
Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘ s. Ziff. III.1.1.
Mindestzahl der Referenzen siehe Eigenerklärung zur Eignung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist beabsichtigt gemäß §3a EU (3) Nr. 5 VOB/A-EU, Ausgabe 2019 folgende Leistungen zusätzlich im Verhandlungsverfahren zu vergeben:
A] Wiederholungsauftrag für 12 Monate (14,5 Mio. m³ Bodenvolumen zzgl. je einer Kampagnenbaggerung von 1 Mio. m³ und 1,5 Mio. m³)
B] Wiederholungsauftrag für 12 Monate (14,5 Mio. m³ zzgl. je einer Kampagnenbaggerung von 1 Mio. m³ und 1,5 Mio. m³)
C] Einsatz eines weiteren Laderaumsaugbaggers (12 Mio. m³ /a im Grund- und den Wiederholungsaufträgen)
D] Einsatz eines weiteren Laderaumsaugbaggers (4 Mio. m³ /a im Grund- und den Wiederholungsaufträgen)
Elektronische Rechnungsstellung:
Am 27.11.2020 trat §3 Abs. 1 Satz1 in Verbindung mit §11 Abs.3 der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im Öffentlichen Auftragswesen des Bundes (EREchV) in Kraft.
Demnach müssen Rechnungssteller Rechnungen gegenüber Rechnungsempfängern in elektronischer Form ausstellen und übermitteln. Rechnungen, die nicht den Vorgaben der ERechV entsprechen, sind im Anwendungsbereich der ERechV seither nicht mehr zulässig. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung hat hierzu ein Verfahren zur elektronischen Rechnungsbearbeitung eingeführt, um den Anforderungen an einen durchgehenden, digitalen Verarbeitungsprozess und eine revisionssichere Archivierung gerecht zu werden. Informationen zur E-Rechnung unter https://www.e-rechnung-bund.de/
Nassbaggerschiffe müssen eine EU-Flagge führen:
Zur Auftragsausführung sind nur Schiffe bzw. Geräte zugelassen, die in der EU registriert sind und die Flagge eines EU-Mitgliedsstaates führen.
Die Registrierung und die Einflaggung der Vertragsgeräte sind der Vergabestelle vom Bieter mit der Angebotsabgabe schriftlich nachzuweisen.“
Hinweis:
Jeder Bieter, also auch ein Bieter aus Drittstaaten, kann einen Antrag auf Einflaggung bei der BG Verkehr bzw. einer anderen europäischen Institution stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4
GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-
traggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-
kanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung ge-
genüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-
beunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge-
rügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cuxhaven
Postleitzahl: 27472
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wsa-elbe-nordsee.de/