3003 Vorplanung Ingenieurbauwerke Abschnitt II Referenznummer der Bekanntmachung: NOW-2022-0385-NO
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
3003 Vorplanung Ingenieurbauwerke Abschnitt II
6-streifiger Ausbau der A1, Bauwerk im Planungsabschnitt II. km 122,000 - km 138,21): Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph1 - 2) und Tragwerksplanung (Lph 1 - 2)
Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest
Gradestraße 18
30163 Hannover
Deutschland
Es ist vorgesehen, die A 1 zwischen dem Autobahndreieck (AD) Stuhr und dem AD Ahlhorner Heide von vier auf sechs Fahrstreifen auszubauen. In dem gesamten Abschnitt befinden sich 34 Bauwerke, die aufgrund des Ausbaus an die neuen Parameter angepasst werden müssen. Die Bearbeitung erfolgt durch die Außenstelle Oldenburg der Autobahn GmbH, NL Nordwest.
Der gesamte Abschnitt wurde in 2 Planungsabschnitte aufgeteilt:
Planungsabschnitt 1: km 138,218 - km 155,553
Planungsabschnitt 2: km 122,000 - km 138,218
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vorplanung (Lph 1 und 2) der Brückenbauwerke und ggf. der Lärmschutzwände im Planungsabschnitt (PA) 2. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass für 16 Bauwerke ein Ersatzneubau erforderlich ist. Ggf. ist für einzelne Brücken eine Erweiterung möglich. Grundsätzlich sollen unabhängig vom Bestand sämtliche Brücken im Zuge der A 1 zukünftig aus zwei Teilbauwerken (ein Teilbauwerk pro Fahrtrichtung) bestehen.
- Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 25 %,
- Referenzen/Erfahrungen des Projektleiters: 20 %,
- Referenzen/Erfahrungen des 1. Hauptbearbeiters Objektplanung Ingenieurbauwerke: 15 %,
- Referenzen/Erfahrungen des 2. Hauptbearbeiters Objektplanung Ingenieurbauwerke: 15 %,
- Referenzen/Erfahrungen des Hauptbearbeiters Tragwerksplanung: 15 %,
- Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: 5 %,
- Gesamteindruck der Bewerbung: 5 %.
Nähere Angaben zu den Anforderungen siehe Dokument "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb", Ziffer 7.2 "Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge".
- Lärmschutzwände: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph 1 und 2 gemäß § 43 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1;
- Lärmschutzwände: Tragwerksplanung, Lph 1 und 2 gemäß § 51 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 14, Nummer 14.1;
-Besondere / Zusätzliche Leistungen:
--Zusätzliche Variantenuntersuchungen.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1 "Teilnahmebedingungen" und III.2 "Bedingungen für den Auftrag" der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken (mind. 3, max. 5). In diesem Fall wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, welche Bewerber besonders geeignet sind und zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden sollen. Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9) der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 6 Monate, beizubringen.
- Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.
Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer, siehe auch Vordruck "D03-1_A1-BW-PA-II_OP-IBW_Eigenerklaerung-Eignung",
- Nachweis des Jahresumsatzes (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis mittels Angabe im Vordruck "D03-1_A1-BW-PA-II_OP-IBW_Eigenerklaerung-Eignung".
- Versicherungsschutz: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
- Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Der Bewerber muss im Mittel der letzten 3 Jahre mind. einen Umsatz von 0,3 Mio. EUR aufweisen.
- Referenzen des Bewerbers (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D03-1_A1-BW-PA-II_OP-IBW_Eigenerklaerung-Eignung" und ggf. mittels eigener Angaben zu den Referenzen,
- Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung (gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV).
Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Vorlage von Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen, Lebenslauf und Nachweis bzgl. Referenzen mittels eigener Angaben zu persönlichen Referenzen.
- Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV).
Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D03-1_A1-BW-PA-II_OP-IBW_Eigenerklaerung-Eignung".
- Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV).
Falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D05_A1-BW-PA-II_OP-IBW_Unterauftragnehmer", Vordruck "D06_A1-BW-PA-II_OP-IBW_Verpflichtung-UAN" und Vordruck "D07_A1-BW-PA-II_OP-IBW_Ausschlusskriterien-UAN".
- Mindeststandard zu Referenzen des Bewerbers: Der Bewerber (Unternehmen) muss in den letzten fünf Jahren mindestens zweimal die Objektplanung Ingenieurbauwerke (mind. Lph 2) für den (Ersatz-)Neubau von Straßenbrücken und mindestens zweimal Tragwerksplanung (mind. Lph 2) für den (Ersatz-)Neubau von Straßenbrücken erbracht haben.
- Mindeststandard zur Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte: Der Projektleiter sowie der 1. und 2. Hauptbearbeiter Objektplanung Ingenieurbauwerke müssen mindestens jeweils eine Referenz über persönlich erbrachte Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke (mind. Lph 2) für den (Ersatz-)Neubau einer Straßenbrücke nachweisen.
Der Hauptbearbeiter Tragwerksplanung muss mindestens eine Referenz über persönlich erbrachte Leistungen der Tragwerksplanung (mind. Lph 2) für den (Ersatz-)Neubau einer Straßenbrücke nachweisen.
- Mindeststandard zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren: Der Bewerber muss nachweisen, dass aktuell mind. 4 Ingenieure (gemäß VgV § 75) für die Objektplanung Ingenieurbauwerke (Brücke) und mind. 2 Ingenieure (gemäß VgV § 75) für die Tragwerksplanung (Brücke) zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
- Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 genannten Mindeststandards.
Ingenieur gem. § 75 VgV
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3).
- Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
- Die angegebenen Kontaktdaten sind nur zu verwenden, wenn die Kontaktmöglichkeit über die AI-Vergabeplattform aus technischen Gründen nicht möglich ist. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. Angebote darf keinesfalls über die veröffentlichte E-Mailadresse erfolgen.
- Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
- Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich den Vornamen und Nachnamen des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an oder unterzeichnen mittels fortgeschrittener/m oder qualifizierter/m Signatur/Stempel.
- Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei "00_A1-BW-PA-II_OP-IBW_Information".
- Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Erstangebotsabgabe aufgefordert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de