Fertigung und Lieferung von Rohrbögen im Induktivbiegeverfahren aus beigestellten Rohren des AG für das Projekt WHV-Leer (GWL)
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ewe-netz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fertigung und Lieferung von Rohrbögen im Induktivbiegeverfahren aus beigestellten Rohren des AG für das Projekt WHV-Leer (GWL)
Gegenstand der Vergabe ist die "Fertigung und Lieferung von Rohrbögen im Induktivbiegeverfahren aus beigestellten Rohren des AG für das Projekt WHV-Leer (GWL)“
im Rahmen des Baues einer Stahl-Hochdruckleitung zum Transport von regasifiziertem LNG (Erdgas)
Gegenstand der Vergabe ist die "Fertigung und Lieferung von Rohrbögen im Induktivbiegeverfahren aus beigestellten Rohren des AG für das Projekt WHV-Leer (GWL)“
im Rahmen des Baues einer Stahl-Hochdruckleitung zum Transport von regasifiziertem LNG (Erdgas) zwischen Wilhelmshaven und Nüttermoor/Jemgum.
Die Rohrbögen sind Teil der HD Leitung, die die Bemühungen des Bundes, mehr Unabhängigkeit zu russischem Erdgas zu erlangen, unterstützt. Die Leitung soll mit einem maximalen Betriebsdruck von 100 bar „H2-ready“ betrieben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, ausnahmsweise zulässig gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 4 SektVO.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratekau
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoßgegen Vergabevorschriften nicht gem. § 160 GWB gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangensind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).