KHZG-Projekt RettCom: Digitale Vernetzung des Rettungsdienstes mit der Klinik
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.diakovere.de/
Abschnitt II: Gegenstand
KHZG-Projekt RettCom: Digitale Vernetzung des Rettungsdienstes mit der Klinik
Lieferung von Hard- und Software sowie Anbindung und Support für ein System zum Datenaustausch zwischen dem Rettungsdienstserver und dem KIS-System der Klinik.
Auftraggeber der zu beschaffenden Leistungen ist die DIAKOVERE Krankenhaus gGmbH (DIAKOVERE). Die DIAKOVERE erhält Fördermittel des Bundes aus dem mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) eingerichteten Krankenhauszukunftsfonds. Im Projekt RettCom möchte DIAKOVERE die für die Anbindung der Klinik an das Rettungsdienstnetzwerk benötigten Komponenten (Hardware, Software und Dienstleistungen) beschaffen.
Als privates getragenes Haus ist DIAKOVERE kein Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl orientiert sich DIAKOVERE bei Überschreitung des vergaberechtlichen Schwellenwertes freiwillig an den Vorschriften des Kartellvergaberechts der §§ 97 ff. GWB.
Bereitstellung und Anbindung des Basissystems NIDAklinik (Hard- und Software) nebst Updates, Wartung und Support über 36 Monate
Bereitstellung eines Basissystems (Hard- und Software) einschließlich Postfächern, Anbindung an Datenbank und Telefonalarmierung, Bereitstellung von Updates, Wartung und Support über 36 Monate. Ziel des Projektes ist es, die technischen Voraussetzungen für die digitale Übertragung direkt von der Unfallstelle an die Krankenhäuser der DIAKOVERE zu realisieren. Um dieses Ziel zu erreichen, kommt nur eine Anbindung an das Rettungsdienstnetzwerk in Frage, das auf Basis von NIDAklinik betrieben wird. Die Träger des Rettungsdienstes, in Niedersachsen das Land für die Luftrettung und im Übrigen die Landkreise, kreisfreien Städte und weitere Städte als kommunale Träger, bereiten deswegen aktuell die Anbindung an ein Rettungsdienstnetz vor. Dabei zeichnet sich ab, dass der Rettungsdienst in Niedersachsen perspektivisch komplett an das NIDA-Netzwerk angebunden wird.
Andere Bundesländer, allen voran Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen haben diesen Schritt bereits umgesetzt und die Fahrzeuge des Rettungsdienstes an die NIDA-Server angebunden. Dieses System ist in den vorgenannten Bundesländern bereits ausgerollt und erprobt. Ein alternatives Rettungsdienstnetz existiert momentan nicht. Aufgrund der faktischen Alleinstellung auf dem Markt sowie der Erfassung bereits mehrerer kompletter Bundesländer ist mit der Etablierung eines alternativen Systems für Rettungsdienstnetze im Verlauf der nächsten Jahre auch nicht zu rechnen. Vielmehr ist zu erwarten, dass die Anbindung an das auf Basis von NIDA betriebene, bereits existierende Rettungsdienstnetzwerk mittelfristig bundesweit verpflichtend wird.
Im Großraum Hannover als Zentralregion Niedersachsens ist bereits die Luftrettung im Einsatzbereich des Rettungshubschraubers Christoph 4 an das NIDA-Netzwerk angeschlossen, da der Rettungshubschrauber auch nach Nordrhein-Westfalen fliegt, wo ebenfalls NIDA im Einsatz ist. Die umliegenden niedersächsischen Rettungsdienstkreise außerhalb der Region Hannover haben die technischen Voraussetzungen bereits geschaffen und sind hinsichtlich der Gerätetechnik bereits für den Einsatz im Rahmen des Rettungsdienstnetzwerks vorbereitet. Dem folgend hat die Region Hannover entschieden, bei der Wahl ihrer Neuanschaffungen die Eignung der Geräte zur Anbindung an dieses Rettungsdienstnetzwerk zum Ausschlusskriterium ihres Vergabeverfahrens zu machen.
Die Anbindung von DIAKOVERE auch an das NIDA-Netzwerk ist damit alternativlos. Um diese Anbindung herzustellen, benötigt DIAKOVERE Zugang zum NIDA-System. Die produktspezifische Beschaffung beruht daher auf sachlichen Gründen und ist zulässig. Ein Händlermarkt existiert für beide Seiten des Datenstroms nicht. Der Alleinvertrieb der Leistungen des Rettungsdienstnetzwerkes erfolgt durch ZTM.
Zu der Beschaffung von NIDAklinik bei ZTM gibt es aus den vorgenannten Gründen (faktische Monopolstellung, künftiges Netzwerk (auch) des niedersächsischen Rettungsdienstes) keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV. Der mangelnde Wettbewerb aus technischen Gründen ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter durch DIAKOVERE.
Herstellung einer Schnittstelle zwischen Krankenhausinformationssystem und Rettungsdienstserver, Support des KIS-Moduls für Rettungsdienstanbindung über 36 Monate
Herstellung einer Schnittstelle zwischen Krankenhausinformationssystem und Rettungsdienstserver, Support des KIS-Moduls für Rettungsdienstanbindung über 36 Monate.
Seitens des KIS können bestimmte Parameter weiterverarbeitet werden. Im Sinne der semantischen und syntaktischen Definition muss das zu beschaffende System daher Daten in genau dieser geforderten Art und Weise liefern.
Als Zugriffsform wird ein Datenbankzugriff im Sinne eines SQL-Requests benötigt, die nur der KIS-Hersteller bereitstellen kann. Grund ist die Notwendigkeit zur allzeitig verfügbaren Funktionsbereitschaft des Datenaustausches. Nur die Anbindung über eine SQL-Schnittstelle auf Datenbankebene stellt sicher, dass jederzeit genau die vorgenannten Daten übermittelt werden. Die Veränderung des Protokolls durch einen der beiden Protokollpartner kann zu Störungen führen, die sich nur umgehen ließen, wenn beide Partner simultan das Übertragungsprotokoll ändern würden. Eine vertragliche Verpflichtung hierzu besteht insbesondere bei dem bereits bestehenden KIS-Vertragspartner Dedalus nicht und ist rückwirkend nicht abbildbar.
Die Umsetzung der Anbindung soll daher im Sinne einer tiefen Integration direkt in das KIS erfolgen, so dass alle ausgewählten Patientendaten synoptisch und zu jedem Zeitpunkt innerhalb der Benutzeroberfläche der Notaufnahme erkennbar sein werden.
Das KIS bietet die Option, direkt über SQL auf Datenbankebene Informationen des Rettungsdienstnetzwerks mit denen der Klinik auszutauschen.
Die Anbindung des KIS an das NIDA-Netzwerk könnte technisch NIDA-seitig alternativ auch über eine HL7-Schnittstelle hergestellt werden. Aus den vorgenannten Gründen ist jedoch die technisch überlegene direkt auf Datenbankebene erforderlich.
In die bestehende digitale Plattform des KIS-Systems ist bereits ein Modul für die Notaufnahme integriert und die Basis zur Vermeidung von Problemen bei der Verarbeitung medizinischer und pflegerischer Daten und der damit verbundenen Versorgung der Patienten. Hier hat die Wahrung der Patientensicherheit oberste Priorität.
Ein Händlermarkt existiert auch für die KIS-Seite des Datenstroms nicht. Seitens des Anbieters des KIS besteht eine Alleinvertriebsstruktur durch die Fa. Dedalus.
Zu der Beschaffung der SQL-Schnittstelle sowie Support über 36 Monate für das Modul Rettungsdienstanbindung des KIS bei Dedalus gibt es aus den vorgenannten Gründen (semantische und syntaktische Definition der Daten, die im Interesse der Patientensicherheit allzeitig verfügbar sein müssen) keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV. Der mangelnde Wettbewerb aus technischen Gründen ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter durch DIAKOVERE.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Zur Begründung wird aus Platzgründen für beide Lose jeweils auf Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung verwiesen.
Zu der Beschaffung von NIDAklinik bei ZTM gibt es aus den vorgenannten Gründen (faktische Monopolstellung, künftiges Netzwerk (auch) des niedersächsischen Rettungsdienstes) keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV. Der mangelnde Wettbewerb aus technischen Gründen ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter durch DIAKOVERE.
Zu der Beschaffung der SQL-Schnittstelle sowie Support über 36 Monate für das Modul Rettungsdienstanbindung des KIS bei Dedalus gibt es aus den vorgenannten Gründen (semantische und syntaktische Definition der Daten, die im Interesse der Patientensicherheit allzeitig verfügbar sein müssen) keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV. Der mangelnde Wettbewerb aus technischen Gründen ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter durch DIAKOVERE.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bereitstellung und Anbindung des Basissystems NIDAklinik (Hard- und Software) nebst Updates, Wartung und Support über 36 Monate
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Kissingen
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Postleitzahl: 97688
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Herstellung einer Schnittstelle zwischen Krankenhausinformationssystem und Rettungsdienstserver, Support des KIS-Moduls für Rettungsdienstanbindung über 36 Monate
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49080
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3307/3308
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3307/3308
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 134,135 und 160 ff. GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3307/3308
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html