Stadt Seesen - Umgestaltung Bahnhofsvorplatz Referenznummer der Bekanntmachung: 2216
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seesen
NUTS-Code: DE916 Goslar
Postleitzahl: 38723
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.seesen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kleine-architekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Seesen - Umgestaltung Bahnhofsvorplatz
Umgestaltung Bahnhofsvorplatz
Die Stadt Seesen beabsichtigt im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme "Seesen Stadtzentrum" eine umfassende Neugestaltung des Bahnhofvorplatzes vorzunehmen. Folgende Ingenieurleistungen sind als Generalplanung erforderlich: Verkehrsplanung gem. §47 HOAI (LP 1-9) u. bes. Leist. Anl 13 HOAI sowie HVA-StB LB Verkehrsanlagen, Freianlagen gem §39 HOAI (LP 1-9) u. bes. Leist. Anl 11 HOAI, Techn. Ausrüstung gem. §55 HOAI AG 1 und 4 (LP 1-9) u. bes. Leist. Anl 15 HOAI, Planungsbegl. Vermessung gem. HOAI Anl 1 - 1.4.4 (3) (LP 1-4), Bauvermessung gem. HOAI Anl 1 - 1.4.7 (3) LP (1-5) sowie HVA StB LB Bauvermessung
Stadt Seesen Bahnhofsplatz 38723 Seesen
Das ehemalige Empfangsgebäude des Bahnhofs Seesen befindet sich im Privatbesitz und wird durch die Eigentümer derzeit umfassend saniert. Dabei sollen auch die in Privateigentum stehenden Flächen um das Gebäude neugestaltet werden. Es wurde gemeinsam von der Stadt Seesen mit dem Regionalverband eine Stationsrahmenplanung erstellt. Diese Planung ist den Eigentümern des Bahnhofsgebäudes zur Kenntnis gegeben worden und war Bestandteil der Abstimmung der privaten Planung. Der Auszug Stationsrahmenplanung ist als Anlage beigefügt. Der Auszug Stationsrahmenplanung soll die Grundlage für die weiteren Planungen darstellen, wobei die funktionalen Aspekte dabei zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. gegebenenfalls anzupassen sind. In der bisherigen Diskussion in den politischen Gremien der Stadt Seesen wurde allerdings der Wunsch geäußert, dass bei der Platzgestaltung, abweichend von dieser Vorstudie, neben den funktionalen Aspekten (Busverkehr, Bike & Ride, Parkplätze) ein stärkerer Schwerpunkt auf die städtebauliche Gestaltung zu legen ist. Zielsetzung soll dabei sein, den Bahnhofsvorplatz in seiner städtebaulichen Funktion als Eingang zum Innenstadtbereich durch eine repräsentative Platzgestaltung mit hoher Aufenthalts- und Gestaltungsqualität aufzuwerten.
Der im Zuge der Entwurfsplanung zu überplanende Bereich umfasst eine Fläche von ca. 7.000 m². Die Gesamtkosten für die Neugestaltung des Bahnhofsplatzes wurden in der
Stationsrahmenplanungen, im Rahmen einer ersten groben Kostenschätzung aus dem Februar 2020, auf brutto ca. 3,2 Mio. EUR geschätzt.
Die Schmutz- und Regenwasserkanalisation ist nicht Gegenstand der geplanten Ausschreibung der Ingenieurleistungen, da hierfür der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zuständig ist.
Der zentrale Bussteig mit den entsprechenden Fahrgastumsteigebeziehungen erhält eine(n) Überdachung/Wetterschutz. Zum heutigen Zeitpunkt ist noch nicht klar, in welcher baulichen Qualität. Es steht jedoch fest, dass hier keine aufwendige architektonisch ansprechende Überdachung, die eine eigenständige Fachplanung (Architekt/Tragwerksplaner) nach sich ziehen würde, vorgesehen ist. Durch den Freianlagenplaner soll eine städtebaulich ansprechende aber kostenbewusste Lösung entwickelt werden.
Bei der Technischen Ausrüstung handelt es sich im Wesentlichen um ein Fahrgastinformationssystem und ggf. die Beleuchtung in Zusammenarbeit mit der Harz Energie.
Die in der überschlägigen Auftragswertermittlung über LPH 3 hinausgehenden Leistungen sowie die weiter aufgeführten Fachlose wie Baugrund und SiGeKo sollen separat zu einem späteren Zeitpunkt vergeben werden. Sie sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Für die Baugrunduntersuchung ist vorgesehen, dass der spätere Planer der Verkehrsanlage eine Aufgabenbeschreibung für die Baugrunduntersuchung formuliert, auf deren Grundlage dann eine separate Verhandlungsvergabe erfolgt.
Die Finanzierung der baulichen Umsetzung der Maßnahme ist gemeinsam mit verschiedenen Fördermittelgebern vorgesehen (Städtebau Förderungsmittel des Landes, Fördermittel der Landesnahverkehrsgesellschaft, Fördermittel des Regionalverbandes Großraum Braunschweig). Die Klärung der Finanzierungsmöglichkeiten ist wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit der späteren Planer.
Im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung innerhalb der Verhandlungsstufe dieses VgV-Verfahrens ist vom Bieter ein skizzenhafter Lösungsvorschlag darzustellen.
Diese Konzeptskizze soll insbesondere die "Herangehensweise" des Bieters an das Projekt aufzeigen.
Es ist vorgesehen, jedem vortragenden Bieter ein Pauschalhonorar von [Betrag gelöscht] EUR netto gegen direkten Rechnungseingang beim Auslober/Auftraggeber zu zahlen. Die zu erbringenden Vorschläge zur Konzeptidee sind der angebotenen Aufwandsentschädigung bezüglich Tiefe und Umfang anzupassen.
Die Bewertung findet gem. der übermittelten Bewertungsmatrix statt. Diese Konzeptskizze fällt unter den Punkt 3 der übermittelten Bewertungsmatrix. Der Bieter hat Anspruch auf die Aufwandsentschädigung, sofern er an allen Verhandlungsrunden sowie am Termin der Vergabeverhandlung teilgenommen hat und fristgerecht ein verbindliches finales Angebot eingereicht hat.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen (vgl. III.1.) aufgeführten Eignungskriterien und der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. Anhand der geforderten Referenzen und deren Wertung (Auswahlkriterien) wird eine Rangfolge festgelegt. Ist die Bewerberzahl nach dieser objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter den verbleibenden gleichermaßen geeigneten Bewerbern notariell oder durch Rechtsamt gelost.
Wertung je Referenzprojekt Erreichbare Punktzahl:
Vergleichbarkeit: max. 22 Pkt.
Hinsichtlich der Aufgabenstellung Max. 8 Pkt.
- Bahnhofsvorplatz mit ZOB 8
- Bahnhofsvorplatz mit Verkehrsführung 6
- ZOB 4
- Bushaltestelle mit Park+Ride 2
- Sonstige Objekte 0
Hinsichtlich des Auftraggebers max. 6 Pkt.
- Öffentlicher Auftraggeber: Land 6
- Öffentlicher Auftraggeber: Bund/Kommune/Sonstige 4
- Privater Auftraggeber 0
Hinsichtlich des Referenzzeitraums max. 8 Pkt.
- Referenz nach 31.12.2020 mit LP 8 abgeschlossen 8
- Referenz nach 31.12.2015 mit LP 8 abgeschlossen 6
- Referenz nach 31.12.2010 mit LP 8 abgeschlossen 4
- Referenz nach 31.12.2005 mit LP 8 abgeschlossen 2
Leistungen des Bewerbers: max. 13 Pkt.
TGA max. 11 Pkt.
Bearbeitete Leistungsphasen max. 8 Pkt.
- Leistungsphasen 1-9 8
- Bei fehlender Leistungsphase 8 ./. 2 Pkte. von Höchstpunktzahl (-2)
- Je weitere fehlende Leistungsphase (1,2,7 o. 9) ./.1 Pkt. von Höchstpunktzahl (-1)
- Leistungsphasen 3-6 (Mindestkriterium) 2
Abgerechnete Honorarzone max. 5 Pkt.
TGA max. 3 Pkt.
- Honorarzone V (nicht bei TGA) 5
- Honorarzone IV (nicht bei TGA) 4
- Honorarzone III 3
- Honorarzone II 2
- Honorarzone I 1
Maximale Punktzahl je Referenz 35 Pkt. (TGA 33 Pkt.)
Der Abruf der Beauftragung erfolgt in 4 Stufen:
Stufe 1: LPH 1-3
Stufe 2: LPH 4
Stufe 3: LPH 5-6
Stufe 4: LPH 7-9
Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel.
Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Es sind die Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbereit stehen. Die Angebotssprache ist ausschließlich Deutsch. Entsprechend sind alle Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung /Eigenübersetzung beigefügt werden.
Für den fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verantwortlich. Die Einreichung muss elektronisch in Textform erfolgen. Ein Vertragsentwurf für das genannte Vorhaben liegt den Bekanntmachungsunterlagen bei. Der Vertragsentwurf kann in der Angebotsphase verhandelt werden. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, welche ebenfalls über die Plattform zum Herunterladen bereitstehen.
(Das Dokument "221125_2216_Seesen_Honorar_VgV_HOAI" dient in der Bewerbungsphase ausschließlich der Information. Erst zur Vergabeverhandlung (Stufe II des Verfahrens) ist diese Anlage als Teil des Angebots mit einzureichen.)
Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft ist die Anlage 1 zum Teilnahmeantrag, (Anlage 1 - Bewerber- / Bietergemeinschaft), für jedes Mitglied auszufüllen und beizulegen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind/werden Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellte(r) oder freie(r) Mitarbeiter(in) eines Bieters/eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind. Das gilt auch für Nachunternehmer.
Bewerber- und später Bieterfragen sind unter Bezugnahme auf das VgV-Verfahren (Bezeichnung s. unter II.1.1) umgehend zu stellen. Die Beantwortung erfolgt (mit dazugehörigen Fragen) über die oben genannte Plattform an alle registrierten Bewerber.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
- Eigenerklärung, dass zu keiner Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, in den §§ 123 und 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.
Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird der Auftraggeber ggf. anfordern.
- Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen des Bewerbers Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 sowie 2016/1686(jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 sowie 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Kenntnisnahme, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Eigenerklärung, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
Als Berufsqualifikation wird gemäß § 75 VgV der Beruf des Beratenden Ingenieurs gefordert.
Die Durchführung der Leistungen soll gem. §73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4V6654
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe:
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.