RFID-Technologie für die Stadtbibliothek Braunschweig Referenznummer der Bekanntmachung: 60 11 0412_20 2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
RFID-Technologie für die Stadtbibliothek Braunschweig
Einführung RFID-Technologie zur Verbuchung der Medien in der Hauptstelle Schloss der Stadtbibliothek Braunschweig
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadtbibliothek Braunschweig besteht aus einer Hauptstelle sowie zwei Zweigstellen. Die Selbstverbuchung mit Hilfe der RFID-Technologie soll in der Hauptstelle im Schloss eingeführt werden. Alle Medien der Bibliothek müssen reibungslos über RFID verbucht werden können.Anforderungen:• Medienkonvertierung• Ausstattung von 50 Personalarbeitsplätzen• 4 Selbstverbuchungsterminals für die Ausleihe, Verlängerung und Kontoanzeige• 2 Selbstverbuchungsterminals für die Rückgabe mit angeschlossener Sortieranlage• 1 Außenrückgabeautomat• 1 Sicherungsgate im Eingangsbereich mit mindestens 2 m Durchgangsbreite• Teststellung• SchulungenDie Fertigstellung dieses Projektes soll im 1. Quartal 2023 erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72762
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.