Rahmenvertrag Tribünenauf- und Abbau Referenznummer der Bekanntmachung: 968/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gwg-online.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.melzgercke.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Tribünenauf- und Abbau
Rahmenvertrag über den Auf- und Abbau von Tribünen für Veranstaltungen in der Lokhalle Göttingen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Vergabeverfahren zielt darauf ab, einen Vertragspartner für den Abschluss eines Rahmenvertrages über den Auf- und Abbau von Tribünen für Veranstaltungen in der Lokhalle Göttingen zu ermitteln. Das erforderliche Material für die Tribünen wird durch den Auftraggeber gestellt, ebenso ein für den Transport erforderlicher Gabelstapler. Der Auftragnehmer übernimmt den jeweils beauftragten Auf- bzw. Abbau im Übrigen eigenverantwortlich mit eigenem Personal und eigenem Werkzeug.
Die Vertragsparteien können den Rahmenvertrag einvernehmlich einmalig um 12 Monate verlängern.
Der Auftraggeber geht von bis zu 36 Einzelabrufen (jeweils Auf- oder Abbau) während der Laufzeit des Rahmenvertrages einschließlich der möglichen Verlängerung aus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung gemäß beigefügtem Formular Eignungsnachweise (Anlage 2), dass den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Ausführung des Auftrages im Inland ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes oder den nach § 1 Abs. 3 MiLoG vorgehenden Regelungen - insbesondere des AEntG – gezahlt wird (§ 4 Abs. 1 NTVergG)
Eigenerklärung gemäß beigefügtem Formular Eignungsnachweise (Anlage 2) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB; im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden
Auszug der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters (sofern vorhanden), nicht älter als 3 Monate ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.