WTT 2023-2029 Referenznummer der Bekanntmachung: K-CLP-WI-2022-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cloppenburg
NUTS-Code: DE948 Cloppenburg
Postleitzahl: 49661
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lkclp.de
Abschnitt II: Gegenstand
WTT 2023-2029
Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Unterstützung des Wissens- und Technologietransfers in den Landkreisen Cloppenburg, Grafschaft Bentheim und Vechta
Landkreis Cloppenburg, Grafschaft Bentheim und Vechta
Der Auftragnehmer soll insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in den Landkreisen Cloppenburg, Grafschaft Bentheim und Vechta beim Wissens- und Technologietransfer unterstützen und beraten.
Die Landkreise Cloppenburg, Grafschaft Bentheim und Vechta haben sich hierzu zu einem Konsortium zusammengeschlossen, dessen Konsortialführer der Landkreis Cloppenburg ist.
Der Auftraggeber beabsichtigen für die Beratungsleistungen Zuwendungen gemäß der "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen zu Wissens- und Technologietransfer Förderperiode 2021—2027 Erl. d. MW v. 28. 9. 2022 — 30 328 7016 — (VORIS 77300) (in folgenden: "Richtlinie") zu beantragen. Bei der Leistungserbringung sind daher die Vorgaben der Richtlinie zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer soll insbesondere KMU qualifiziert beraten. Hierzu zählt unter anderem die Beratung von Unternehmen (Aufschlussgespräche und qualifizierte Beratung) auf folgenden Spezialisierungsfeldern der niedersächsischen "Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS 3):
• Mobilität
• Lebenswissenschaften
• Energietechnologien und -systeme
• Land- und Ernährungswirtschaft
• Neue Materialien
• Produktionstechnik
• Maritime Wirtschaft
• Digitale Wirtschaft
Es sind folgende Leistungen zu erbringen:
• Qualifizierte Beratungen für KMU zu folgenden Themen:
o Potenziale neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen,
o Implementierung neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen,
o Entwicklung und Umsetzung eigener Projektideen in neue Produkte oder Dienstleistungen,
o Antragstellungen zu Innovationsförderprogrammen
• Aufschlussgespräche sowie Tätigkeiten der Vor- und Nachbereitung:
o Erfassung des Unterstützungsbedarfs,
o Informationen zu wissenschaftlichen, insbesondere regionalen Einrichtungen,
o Kontaktvermittlung zu möglichen Kooperationspartnern,
o Informationen zu passenden Netzwerken und Clustern,
o Informationen zu öffentlichen Fördermöglichkeiten sowie
o Kontaktvermittlung zu Experten für eine qualifizierte Beratung
• Begleitende Maßnahmen mit folgenden Tätigkeiten:
o Durchführung von Veranstaltungen zur Darstellung von Vorhaben sowie erreichten Projektergebnissen
o Aufgaben des Managements, insbesondere die Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen den Projektpartnern
o Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit
Der Vertrag kann zweimal um 12 Monate und einmal um bis zu 12 Monate bis zum 31.12.2029 verlängert werden.
Siehe Bewerbungs- und Vergabebedingungen. Die Vorgaben der ""Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen zu Wissens- und Technologietransfer Förderperiode 2021—2027 Erl. d. MW v. 28. 9. 2022 — 30 328 7016 —" (VORIS 77300) sind einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
• Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen;
• Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs.1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte;
• Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist;
• Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen;
• Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird.
• Eigenerklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den Personen oder Unternehmen in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gehört.
• Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 10 Mio. EUR für Personenschäden und über 10 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
• auf Nachfrage Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
• Soweit sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers zum Nachweis der Eignung beruft:
o Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Unterauftragnehmers,
o Angabe der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Unterauftragnehmers mit Leistungen;
• Angaben des Bewerbers über mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren, über die Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen mit der Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen zu Wissens- und Technologietransfer unter Angabe entsprechender Referenzprojekte (Leistungszeitraum, Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung und Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Auftragssummen, Ansprechpartner) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Von den Referenzen muss mindestens eine im Zusammenhang mit einem vergleichbaren Förderverfahren erbracht worden sein
• Angaben des Bewerbers über mindestens eine Referenz aus den letzten fünf Jahren über Erfahrungen in der vergleichbaren Netzwerkarbeit mit kommunalen Auftraggebern unter Angabe entsprechender Referenzprojekte (Leistungszeitraum, Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung und Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Auftragssummen, Ansprechpartner) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Netzwerk definiert sich in diesem Zusammenhang als Zusammenschluss von Akteuren*innen unterschiedlicher Einrichtungen, Institutionen und Projekte, deren Arbeitsgrundlage eine gemeinsame, langfristige Zielausrichtung bildet. Unter Netzwerkarbeit verstehen sich alle Tätigkeiten und Prozessen, die zur Gründung, dem Aufbau, dem Betrieb und dem Erhalt des Netzwerks sowie der gemeinsamen Zielerreichung dienen.
• ggf. Eigenerklärung, in der der Bieter erklärt, ob und welche Teilleistungen des ausgeschriebenen Auftrags er durch Nachunternehmer ausführen lassen wird. Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Im Falle der wirtschaftlichen und finanziellen Eignungsleihe hat sich der Unterauftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber zu verpflichten, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsdurchführung zu haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
• der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat;
• Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.