Technologiepartnerschaft Bildgebung Großgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 05/2022 AKH Celle
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29223
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.akh-celle.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mmv-recht.de/de
Adresse des Beschafferprofils: www.mmv-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technologiepartnerschaft Bildgebung Großgeräte
Das AKH Celle beabsichtigt im Rahmen eines Wettbewerblichen Dialogs mit 2 bis 3 Präsenz-Dialogrunden eine Technologiepartnerschaft - mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (TNW) - für Bereitstellung, Bewirtschaftung inkl. Finanzierung und optionalen Beratungsleistungen für die Medizintechnik im Bereich Bildgebung (vornehmlich Großgeräte) über eine Laufzeit von 10 Jahren mit einer optionalen Verlängerung von 5 Jahren zu vergeben. Die Vergabe soll baldmöglichst starten und im Q2/2023 abgeschlossen sein. Ein Projektstart ist direkt im Anschluss der Vergabe geplant.
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Die Einzelheiten sind der Anlage 1 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich eine Fortschreibung seines Beschaffungsbedarfs anhand der Erkenntnisse aus der Dialogphase vor Abfrage der Angebote ausdrücklich vor.
Stiftung allgemeines Krankenhaus Celle Siemensplatz 4 29223 Celle
Ziel des Beschaffungsverfahrens des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern ist es, den optimierten wirtschaftlichen und qualitativ hochwertigen Erwerb und die nachhaltige Bewirtschaftung der Geräte zu erreichen. Hierbei gilt es, den derzeitigen und ggf. weiter nutzbaren Gerätebestand zu berück-sichtigen und einzubeziehen.
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Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere:
- eine hinreichende Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der Geräte zur Bearbeitung der medizinischen Fälle;
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- eine hinreichende und bedarfsgerechte Anzahl, Qualität sowie technische Ausstattung der Geräte;
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- weitgehend einheitliche Anwenderoberflächen dieser Geräte, um das Personal entsprechend qualifizieren und über alle Standorte des AKH Celle hinweg gleichermaßen einsetzen zu können;
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- die Gerätestandorte, die im Laufe der baulichen Entwicklung des AKH Celle gegenwärtig und künftig geplant werden oder wechseln können, wobei der Auftragnehmer die Bauherrenaufgaben im Rahmen der Planung und Standortwahl wahrnehmen könnte bzw. unterstützt und dabei die wirtschaftlich optimierten Entscheidungen (Investitionskostenersparung) empfehlen und ggfs. baulich umsetzen muss;
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- eine technologieneutrale und Schnittstellen-offene technische Kommunikationsinfrastruktur für alle medizintechnischen Geräte, die es ermöglicht, alle diagnostischen und therapeutischen Daten, die die Geräte erfassen, auf einheitlicher Basis zu dokumentieren und anzubinden und durch entsprechende IT-technische Programme auszuwerten und zur weiteren Steuerung der konkreten oder künftigen Patientenbehandlung zu verwerten (elektronische Vorbereitung zur Dokumentation, Auswertung und Steuerung der Abläufe und der Behandlungen und Vernetzung im Sinne einer Überprüfung der Behandlungskonzepte mit gleichartigen Behandlungsfällen im Rahmen des gesetzlichen Datenschutzes und der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht).
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Für das Projekt ist ein Zeitraum von zehn Jahren plus einer optionalen Verlängerung von 5 Jahren vorgesehen, d.h. die genannten Punkte sind für diesen Zeitraum zu erarbeiten und zu beauftragen. Des Weiteren ist es Ziel des Auftraggebers, innerhalb der Vertragslaufzeit eine frühzeitige Teilhabe an technischen Neuerungen des Auftragnehmers zu erlangen. Durch einen Knowhow-Transfer zugunsten des Auftraggebers sollen dessen Mitarbeiter und Führungspersonen Aufgaben erlernen und diese selbstständig im Rahmen der Anwendung der Technologie erfüllen können. Die Mitarbeiter des Auftraggebers müssen entsprechend geschult werden. Alle Leistungen sind in einer Weise zu dokumentieren, dass stets eine Nachvollziehbarkeit und Prüffähigkeit gegeben ist.
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Weiteres Ziel ist der Einsatz von während der Vertragslaufzeit entwickelten technologischen Neuerungen. Um eine hohe Qualität der Patientenversorgung weiterhin zu gewährleisten, sind relevante Innovationen durch Austausch/Upgrades von Software und/oder Geräten einzuführen.
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Die Geräteanzahl ist stets im Hinblick auf mögliche Einsparpotentiale sowie die Angemessenheit derer Ausstattungsmerkmale zu prüfen. Einsparungen können beispielsweise durch Innovationen und eine damit einhergehende Steigerung der Produktivität entstehen, wodurch ggf. weniger effizient arbeitende Geräte des Gerätepools entbehrlich werden.
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Des Weiteren ist durch den Auftragnehmer ein Reporting der Gerätenutzung zu erbringen und dem Auftraggeber in abzustimmender Form vorzulegen, um die Auslastung und den Einsatz der Geräte prüfen zu können. Ambulante Mitnutzungskonzepte sollen berücksichtigt werden, um Geräte ggf. wirtschaftlicher auszulasten.
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Die Reportingdokumentation beinhaltet auch die Abrechnung der Investitionsfördermittel (Aufzeigen und Optionen bezogen auf Finanzierungsalternativen zur Reduzierung und Refinanzierung des Eigenkapitalanteils und der Fördermittel, insbesondere Optionen auf "pay per use", Leasing-Finanzierungen, "Flatrate"-Entgelte und Drittnutzung im Rahmen des jeweils rechtlich zulässigen).
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Wirtschaftliches Ziel ist, mit Hilfe der Beschaffung für die Laufzeit des Vertrages die Gesamtkosten (Investitions- bzw. Gerätekosten, Finanzierungskosten, Betriebskosten z.B. für Wartung und Pflege der Geräte, Beratungs- und eigene Personalkosten etc.) für die Radiologie - bildgebende Großgeräte - und die sonstigen bildgebenden Verfahren im Verhältnis zu den aktuellen Kosten zu reduzieren und dabei eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu erreichen.
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Einzelheiten sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung um weitere fünf Jahre.
Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Vergabestelle wertet die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.
Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber wie folgt:
1) Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in Millionen Euro netto mit vergleichbaren Leistungen nach Ziffer C. III Nr. 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer III.1.2 dieser Bekanntmachung.
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2) Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C III Nr. 7 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus den Anlagen (Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung). Die Vergabestelle legt fünf Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzmuster der Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestellt die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
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3) Auswahlkriterium 3: Mitarbeiterverhältnis nach Ziffer C III Nr. 12 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung.
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4) Gesamtwahlentscheidung
Es werden mindestens die drei geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis mindestens drei Bewerber zugelassen sind.
Sofern optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Antikorruption/Scientologyschutzerklärung/Russlandsanktionen" - sofern jeweils gefordert - einzureichen.
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Frist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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[1] Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV)
Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Vorlage eines zugehörigen Nachweises
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[2] Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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[3] Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
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[4] Mindestanforderung:
Der Bewerber weist mindestens einen Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, in Höhe von 5 Millionen Euro netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren auf.
Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen.
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[5] Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Im Einzelnen:
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[5a] Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 10 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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[5b] Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 10 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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[6] Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
[4] Mindestanforderung:
Der Bewerber weist mindestens einen Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, in Höhe von 5 Millionen Euro netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren auf.
Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen.
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[5a] Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 10 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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[5b] Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 10 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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[7] Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen.
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[8a] Mindestanforderung:
Der Bewerber weist mindestens zwei geeignete vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten acht Jahren zu Technologiepartnerschaften im Bereich Bildgebung/Radiologie auf.
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[8b] Mindestanforderung:
Bewerber, die nicht mindestens 50 % der Punktzahl im Auswahlkriterium Nr. 2b (Anlage 3) erreichen, werden als nicht geeignet bewertet.
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[9] Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
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[10] Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
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[11] Nachweis nach DIN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbar durch Eigenerklärung des Bieters
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[12] Nachweis zu den in den letzten 3 Jahren Beschäftigten des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 8 VgV. Anzugeben sind:
Mitarbeiter in den Bereichen
- Entwicklung
- Projektmanagement
- Medizintechnik bildgebende Systeme
- Support
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[13] Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Der Bewerber weist einen Personalstamm von mindestens 50 Mitarbeitern nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität- und -fachlichkeit ist durch geeignete Nachweise zu erbringen.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
[8a] Mindestanforderung:
Der Bewerber weist mindestens zwei geeignete vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten acht Jahren zu Technologiepartnerschaften im Bereich Bildgebung/Radiologie auf.
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[8b] Mindestanforderung:
Bewerber, die nicht mindestens 50 % der Punktzahl im Auswahlkriterium Nr. 2b (Anlage 3) erreichen, werden als nicht geeignet bewertet.
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[13] Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Der Bewerber weist einen Personalstamm von mindestens 50 Mitarbeitern nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität- und -fachlichkeit ist durch geeignete Nachweise zu erbringen.
14) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
15) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
16) Erklärung zur Einhaltung des MiLoG
17) Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieter-unternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
18) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
19) Erklärung über die Vorlage von Nachweisen nach § 2 der Niedersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO)
20) Eigenerklärung BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 - Ausschlussgründe
21) Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
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B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung sogenannter Erster Lösungsvorschläge erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe erster Lösungsvorschläge gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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C. Finanzierungsvorbehalt
Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der Zusage der Bereitstellung der erforderlichen Fördermittel durch den zuständigen Zuwendungsgeber. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht daher nicht, die Teilnahme am vorliegenden Ausschreibungsverfahren und der dabei anfallende Bearbeitungsaufwand hierfür erfolgt mithin im geschäftlichen Verantwortungsbereich des Bieters. Aufgrund des teils zeitkritischen Erneuerungsbedarfs ist eine weitere Verzögerung in der Veröffentlichung des europaweiten Teilnahmewettbewerbs allerdings nicht mehr möglich. Aus diesem Grund erfolgt die Veröffentlichung unter dem vorgenannten Vorbehalt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEM6B1X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
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3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]