Landkreis Gifhorn - Neubau Multifunktionsraum SMG in Meinersen Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6J6B8A
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gifhorn
NUTS-Code: DE914 Gifhorn
Postleitzahl: 38518
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gifhorn.de/start/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Gifhorn - Neubau Multifunktionsraum SMG in Meinersen
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 (teilw.) bis 9
Sibylla-Merian-Gymnasium-Meinersen Am Gajenberg 5 38536 Meinersen
Der Landkreis Gifhorn ist Träger des Sibylla-Merian-Gymnasiums (SMG) in Meinersen, an dem etwa 800 Schülerinnen und Schüler von ca. 75 Lehrkräften unterrichtet werden. Im Jahr 2019 wurde eine Machbarkeitsstudie zur Schaffung eines Veranstaltungsraumes für mehr als 199 Personen in Auftrag gegeben.
Grundlagen der Machbarkeitsstudie:
- Das SMG verfügt als einziger der Gymnasial- bzw. Gesamtschulstandorte nicht über einen Veranstaltungsraum für bis zu 199 Personen außerhalb der eigenen Sporthalle, wofür an anderen Schulen Pausenhallen bzw. multifunktional nutzbare Mensaräume zur Verfügung stehen.
- Die Durchführung regelmäßiger Veranstaltungen in der Sporthalle führt durch den Umbau, sowie durch die Sperrung zu erheblichem Mehraufwand und zu Beeinträchtigungen des Schulbetriebes. Für einzelne Veranstaltungen über 199 Personen stehen nach wie vor die Sporthalle sowie das Kulturzentrum zur Verfügung.
- Neben der Schaffung eines solchen schuleigenen Veranstaltungsraumes inkl. Bühne, Stuhllager und Requisite bestehen weitere aktuelle Problemstellungen und Fehlbedarfe im Gebäude, deren Behebung im Rahmen einer Gesamtmaßnahme als Synergieeffekt mit erfolgen könnte:
- Kiosk
- Warmausgabeküche
- Teeküche
- Büro Schulsozialarbeit
- Barrierefreies WC
Die Ausgabeküche am SMG, welche auch den Kiosk beinhaltet, wurde als erste an den kreiseigenen Schulen eingerichtet. Entsprechend fehlten bei der Erstellung die zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse zu inhaltlichen Abläufen und Erfordernissen. Darüber hinaus konnten auch die lebensmittelhygienischen Vorgaben nicht, wie an den übrigen Schulen umgesetzt werden.
Die Haupt- und Realschule Meinersen verfügt bereits über eine angemessene und auf die notwendigen Kapazitäten ausgerichtete Mensa. Aus Sicht der Schulleitungen ist eine gemeinsame Nutzung von Mensa/Multifunktionsraum schulorganisatorisch nicht möglich.
Die Essensausgabe ist aufgrund der vorhandenen Ausgabemöglichkeiten und Wegebreiten vor der Ausgabe erheblich eingeschränkt (Schlangenbildung). In der Ausgabeküche selbst sind die vorgeschriebenen Umkleidemöglichkeiten für das Personal nicht vorhanden. Die erforderliche Schwarz-Weiß-Trennung von sauberem und benutztem Geschirr ist aktuell ebenfalls im Betrieb nicht umsetzbar (Hygiene). Durch die begrenzte Gesamtfläche fehlen darüber hinaus Arbeitsflächen, welche auch bei einer Warmanlieferung der Mittagessen benötigt werden.
In der Machbarkeitsstudie wurde unterschiedliche Lösungs- und Standortmöglichkeiten untersucht. Zunächst wurde in der Basisvariante M1 lediglich ein Veranstaltungsraum geplant. Seitens der Schule wurden weitere Räumlichkeiten für eine Teeküche, Büro, Schulsozialarbeit und ein barrierefreies WC gewünscht. In den Varianten M2 und M3 wurden Verbesserungen des Küchen- und Mensabereichs vorgenommen; einmal als Umbau und Erweiterung im Bestand (M2) und einmal als Neubau (M3). Im Rahmen der weiteren Abstimmung wurden weitere Bedarfe festgestellt und in die Variante M4 eingestellt. Die Variante M5 sah den Neubau eines Multifunktionsraums, eine Ausgabeküche im Neubau und einen Kiosk im Bestand sowie eine Außenaufzugsanlage zur barrierefreien Erschließung vor. Die Variante M5 wurde sodann als Basisvariante beschlossen. Auf Wunsch der Schulleitung zur Berücksichtigung der Sichtachse aus den Verwaltungsräumen wurde die Variante M5 in der Variante M6 gespiegelt.
Durch die Trennung von Mensa- und Kioskausgabe würde die Situation in Küche und Speiseraum insgesamt deutlich verbessert werden. Auch die zusätzlich entstehenden räumlichen Möglichkeiten könnten das Angebot am SMG dem der übrigen kreiseigenen Schulen angeglichen werden.
Der mögliche Bau umfasst daher:
- Einen Multifunktionsraum, der sowohl für Schulveranstaltungen bis zu 199 Personen als auch Aufenthaltsraum und zum Essen genutzt werden kann.
- Bühne und Requisite, Technikraum
- Ausgabeküche
- Stuhllager
- Büro für die Schulsozialarbeit
- Barrierefreies WC
Weiter werden der im Bestandsgebäude vorhandene Kiosk vergrößert und eine Teeküche geschaffen. Die vorgeschlagene Planung sieht vor, den neuen Multifunktionsraum vorgelagert, am Haupteingang zu errichten. Die Baukosten wurden mit [Betrag gelöscht] EUR ermittelt. Hinzu kommen Mittel für die Ausstattung i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR.
Im Rahmen der gemeinsamen Abstimmungen (Fachbereich 6 - Schule und Fachbereich 8.1 - Zentrale Gebäudewirtschaft) hat man sich für die Variante M6 entschieden. Die Variante M6 gilt jedoch nur bezüglich der Lage des Neubaus als Vorgabe. Die konkrete Kubatur und die innere Anordnung und Erschließung sind nicht verbindlich.
Die (weitere) Planung ist für 2023 vorgesehen und der Baubeginn für 2024 angedacht.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, kann zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung führen.
3. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers (Büro) sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 (teilw.) bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
1.10 Der Bewerber oder im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären,
- dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
- dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
- dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden,
- mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen
b) Architekten*innen / Ingenieur*innen
c) Technische Zeichner*innen
d) Sonstige Mitarbeiter*innen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten acht Jahre (ab 01.01.2015), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Objektplanung, vorzugsweise Neubau, Umbau, Sanierung oder Erweiterung von Mensen/Veranstaltungsgebäuden/Multifunktionsgebäuden).
Es sind mindestens drei Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden drei Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XIII der Vergabeunterlagen).
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Gegenstand der Planung (Erweiterungsbau, Sanierung im Bestand, Sonstige)
- Art der Nutzung (Mensa, Veranstaltungsgebäude, Sonstige)
- Kurze Beschreibung des Projekts
- Honorarzone
- Angabe der erbrachten Leistungen (Leistungsphasen)
- Baukosten KG 300 + 400 (brutto)
- Projektzeitraum (Beauftragung / Bauantrag / Baubeginn / Abnahme)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J6B8A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.