Rahmenvertrag – Externe Freimessungen für die BGE-Schachtanlage Asse II
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag – Externe Freimessungen für die BGE-Schachtanlage Asse II
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die externe Freimessung von radioaktiven Reststoffen gemäß §§ 31- 42 StrlSchV für die Schachtanlage Asse II.
Über den Leistungsumfang soll mit dem Bieter ein Rahmenvertrag über 48 Monate geschlossen werden.
Schachtanlage Asse II Am Walde 2 38319 Remlingen
Neben der abfallrechtlichen Sichtung der freizugebenden Stoffe hat der Auftragnehmer die notwendigen Deklarationsanalysen festzulegen und die Deklarationsanalysen durchzuführen.
Der AN hat insgesamt 200 Freimessboxen, mit den angegebenen Abmaßen, frei Schachtanlage Asse II zu stellen. Die Anlieferung zum Bestimmungsort und die Rückholung fallen vollständig in die Verantwortung des AN.
Nach Befüllen der Boxen durch den AG transportiert der AN die freizugebenden Stoffe in z.B. 20-
Fuß-Gefahrgutcontainern (Bereitstellung durch den AN) zur Freimessanlage, wo der AN die ausgeschriebene Freimessung durchführt. Die Messwerte sind dem AG zuzusenden. Die Freigabedokumentation wird durch den AG erstellt und vom Strahlenschutzbeauftragten (SSB) des AG abgezeichnet. Nach der erteilten Freigabe der jeweiligen Charge sind die freigemessenen Reststoffe anschließend vom AN fachgerecht zu entsorgen oder nach Wunsch des AG wieder an den AG zurückzusenden. Für den Fall eines Rücktransportes ist im Leistungsverzeichnis eine stückzahlbezogene Staffelung dargestellt, welche für den Bedarfsfall bepreist werden soll.
Der AN hat die fachgerechte Entsorgung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und ggf. Nachweisverordnung (NachwV)) zu dokumentieren und dem AG unaufgefordert nachzuweisen.
Es findet zu keiner Zeit ein Eigentumsübergang der Reststoffe statt. Der AN ist der Entsorger der Abfälle, die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) als Betreiber und Genehmigungsinhaber der Abfallerzeuger gemäß KrWG.
Bei den freizumessenden, radioaktiven Reststoffen handelt es sich hauptsächlich um Laborabfälle aus Strahlenschutzbereichen (z.B. Schutzkleidung, Restmüll, Laborgefäße). In kleineren Mengen sind z.B. Metall-, Holz- sowie Kabel- und Elektroabfälle möglich. Die genaue Deklarierung erfolgt nach Sichtung der Materialien durch den AN-seitig zu stellenden Abfallbeauftragten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de