Personaldienstleistungen im Rahmen der Inbetriebnahme (IBN) und Inbetriebsetzung (IBS)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personaldienstleistungen im Rahmen der Inbetriebnahme (IBN) und Inbetriebsetzung (IBS)
Das Endlager Konrad soll 2027 in Betrieb gehen. Ziel der Inbetriebnahme ist die Nachweisführung, dass sämtliche Gebäude, Gebäudeteile, Anlagen, Anlagenteile, Systeme und Komponenten des Endlagers Konrad so hergestellt worden sind und funktionieren, dass die Einlagerung von kerntechnischen Abfällen sicher und einwandfrei möglich ist. Dieser Nachweis ist notwendig um die Betriebserlaubnis zur Einlagerung durch die staatliche Aufsichtsbehörde zu erlangen.
Im Rahmen der Ausschreibung sucht die BGE für diverse Inbetriebnahmetätigkeiten Unternehmen mit unterschiedlichen Personalportfolios, welche die BGE bei der Inbetriebnahme des Endlagers bis 2027 unterstützen. Vor diesem Hintergrund ist die Ausschreibung in die folgenden drei Lose mit voneinander abweichenden Schwerpunkten geteilt:
Los 1 - Überwiegend konventionelle Gebäude- und Anlagentechnik (QSB 2) – geschätzter Aufgabenumfang: 32.000 Arbeitsstunden* Los 2 - Überwiegend konventionelle Technik mit Schwerpunkten aus dem Bergbau (QSB 2) geschätzter Aufgabenumfang: 53.000 Arbeitsstunden* Los 3 - Überwiegend kerntechnischen Gebäude- und Anlagentechnik (QSB 3) – geschätzter Aufgabenumfang: 158.000 Arbeitsstunden* *Die Stundenschätzung erfolgte durch den AG nach sorgfältiger Bewertung der bekannten Randbedingungen. Mangels ausreichender Erfahrungen bei vergleichbaren Leistungen dieses Umfangs ist jedoch nicht auszuschließen, dass der erforderliche Stundenumfang erheblich hiervon sowohl nach oben als auch nach unten abweichen kann. Die Stundenschätzung stellt deshalb nicht das größtmögliche Auftragsvolumen dar. Von dem zu vergebenden Auftrag werden alle zur Inbetriebsetzung und Inbetriebnahme des Endlagers Konrad benötigten Personaldienstleistungen erfasst.
Inbetriebnahme und Inbetriebsetzung von überwiegend konventionelle Gebäude- und Anlagentechnik (QSB 2)
Peine und Schachtanlage Konrad
In diesem Los sind die Aktivitäten für die Inbetriebnahme von übertägigen Gebäuden und Ingenieurbauwerken gebündelt welche nahezu ausschließlich dem atomrechtlichen Überwachungsbereich zugeordnet sind. Das Tätigkeitsfeld umfasst unter anderem das Entwickeln von Prüfprogrammen der zusammenwirkenden Systeme und Anlagen, Erstellung von Formularen, Durchführung der Inbetriebnahme der jeweiligen Systeme und die Erstellung sowie Koordination der Personaleinsatzplanung.
Siehe Auftragsunterlagen
Umsatz:
Anzugeben ist der Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft mit vergleichbaren Leistungen (z.B. Abnahme von komplexen technischen Anlagen).
In den vergangenen drei Jahren muss jeweils ein Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft von mindestens 3 Mio. EUR/a im Aufgabenfeld erwirtschaftet worden sein.
Der Umsatz des Bieters / der gesamten Bietergemein-schaft durch vergleichbaren Leistungen (z.B. Abnahme von komplexen technischen Anlagen) wird wie folgt bewertet, mehr als:
4 Punkte: 30 Mio. EUR/a.
3 Punkte: 15 Mio. EUR/a.
2 Punkte: 10 Mio. EUR/a.
1 Punkt: 3 Mio. EUR/a.
Ausschluss: Der Bieter erzielte in den vergangenen drei Jahren mindestens einmal einen Gesamtumsatz geringer als 3 Mio. EUR/a Mitarbeiteranzahl und -struktur:
Die Anzahl der aktuell für die angefragte Dienstleistung verfügbaren Mitarbeiter ist anzugeben. Die Angaben sind gem. des europäischen Qualifikationsrahmens zu spezifizieren.
Referenzen:
Der Bieter verfügt über mindestens fünf Jahre Erfahrung in der Inbetriebsetzung und Inbetriebnahme von Gebäuden- und Ingenieurbauwerken. Der geforderte Sachverstand und die Leistungsfähigkeit sind durch entsprechende Referenzen nachzuweisen.
Aufgrund der Komplexität der ausgeschriebenen Leistung zur Inbetriebnahme des Endlagers Konrad erfordert die Erfüllung einen hohen Koordinierungsaufwand sowie einen hohen Anspruch an deren Qualität. Dies ist nach Ansicht des AG am ehesten im Rahmen von komplexen Großprojekten gegeben, in denen viele Themengebiete bearbeitet und koordiniert werden müssen. Durch den Bieter bereitgestellte Referenzprojekte müssen diese Anforderungen wiedergeben und mit der angefragten Dienstleistung vergleichbar sein (z.B. Überprüfung von Anlagen auf Übereinstimmung mit Vorgaben resp. Genehmigungen). Je weniger Referenzen ein Bieter zur Erfüllung aller Erfahrungskriterien benötigt, desto höher wird dessen Eignung eingestuft. Damit soll gewährleistet werden, dass primär Bieter berücksichtigt werden, welche bereits an komplexen Projekten gearbeitet haben und folglich über ein hohes Maß an Erfahrung in der Koordination unterschiedlicher Themengebiete besitzen.
Die Tätigkeit der Referenzen soll den Zeitraum der letzten 5 Jahre abbilden, darf aber auch bis zu 10 Jahre zurückliegen.
Die Nachweise in Form von Projektbeschreibungen / Erläuterungen zu den Referenzen in Wort und Bild sind als Anlage auf jeweils maximal 4 DIN A4-Seiten vorzulegen.
Für eine eindeutige Zuordnung der Nachweise, sind die Referenzen und Eignungskriterien entsprechend der Nummerierung in Tabelle 1 zu berücksichtigen und aufzunehmen.
Für jedes Referenzprojekt sind die folgenden Informationen beizufügen:
a. Projektname/-bezeichnung,
b. Auftraggeber,
c. Ausführungszeitraum,
d. Funktion (Unterauftragnehmer, Generalunternehmer etc.),
e. Auftragsvolumen in Euro,
f. Ansprechpartner des Auftraggebers/Auftragnehmers inkl. Kontaktdaten,
g. Anzahl der eingesetzten Ingenieure und Techniker (bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE)/als Unterauftragnehmer ausschließlich eigene Mitarbeiter (MA) angeben),
h. Kurzbeschreibung des Auftrages (Leistungsgegenstand/gesetzte Schwerpunkte).
i. Kurzbeschreibung der ausgeführten Inbetriebnahmetätigkeiten.
Nachweis der vollständigen Eignungskriterien innerhalb von:
20 Punkte: 1 Referenzprojekt.
15 Punkte: 2 Referenzprojekten.
10 Punkte: 3 Referenzprojekten.
5 Punkte: 5 Referenzprojekten.
Ausschluss: Kein Nachweis der vollständigen Eignungskriterien anhand 5 Referenzen.
Einsatz von Nachunternehmern Die Verpflichtungserklärungen der NU (*) sind beizufügen.
(*) Soweit sich der Bieter auf die Fähigkeiten eines Nachunternehmers beruft hat der Bieter nachzuweisen, dass - der Nachunternehmer selber ausreichend zuverlässig und gesetzestreu, wirtschaftlich leistungsfähig und fachkundig ist durch Vorlage der Angaben und Nachweise nach Ziffer I bis VII (hierzu ist dieses Formular entsprechend zu verwenden) und
- die Fähigkeiten des Nachunternehmers dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stehen (z.B. durch Vorlage einer Uneingeschränkten und eindeutigen Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, Patronatserklärung etc.)
Qualitätssicherung:
Der Bieter / der Konsortialführer muss über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder mindestens gleichwertig - z. B. ISO 19443 - mit entsprechender Darstellung, warum diese Gleichwertigkeit aus Sicht des Bieters gegeben ist) verfügen, dessen Geltungsbereich den Auftragsgegenstand betrifft. Der Nachweis ist zu erbringen durch die Angaben auf dem Formblatt „Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement“ in Verbindung mit Vorlage der notwendigen Anlagen.
Das Qualitätsmanagementsystem und dessen Geltungsbereich muss sämtliche Leistungsbereiche des Liefer- und Leistungsumfanges umfassen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft müssen diese Anforderungen mindestens von einem Mitglied erfüllt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Qualitätsmanagementsystem des Bieters im Rahmen der Auswertung des Teilnahmeantrages / des Angebotes zu auditieren. Ein negatives Auditierungsergebnis führt zur Feststellung der mangelnden Eignung des Bieters und zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages.
Umsetzung Verordnung (EU) 2022/576:
Der Bieter bestätigt die Einhaltung der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 8. April 2022 durch die unterschriebene „Eigenerklärung in Bezug auf die Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge“.
Arbeitsschutz:
Der Bieter hat über ein zertifiziertes Arbeitsschutzmanagement gemäß SCC-Regelwerk (Sicherheits Zertifikat Contraktoren) (oder gleichwertig, mit entsprechender Darstellung, warum diese Gleichwertigkeit aus Sicht des Bieters gegeben ist) zu verfügen.
Informationssicherheit Die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) gemäß Vorlage der BGE sind vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.
Der AG behält sich vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln, auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als „Mindestbedingungen“ bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.
**Hinweis zu Zuschlagskriterien II.2.5.:
- Weitere Informationen zu den Zuschlagkriterien entnehmen Sie bitte dem Formular Zuschlagskriterien_Award Criteria in der Vergabeunterlage.
- Für Bieter, welche auf mehrere LOSe bieten ist die Möglichkeit einer s.g. LOS-Koppelung gegeben, um die wirtschaftlichste Konstellation unter Betrachtung aller angebotenen Loskombinationen zu ermitteln. Siehe für weitere Informationen das Formular Loskoppelung in den Vergabeunterlagen.
Inbetriebnahme und Inbetriebsetzung von überwiegend konventionelle Technik mit Schwerpunkten aus dem Bergbau (QSB 2)
Peine und Schachtanlage Konrad
Die diesem Los zugeordneten Aktivitäten zur Inbetriebnahme von Anlagen und Systemen über und unter Tage sind primär dem atomrechtlichen Überwachungsbereich zuzuordnen. Zudem sind in diesem Los der Großteil aller Inbetriebnahmen von Bergwerksspezifischen Anlagen, wie beispielsweise der Bewetterung, gebündelt.
Das Tätigkeitsfeld umfasst unter anderem das Entwickeln von Prüfprogrammen der zusammenwirkenden Systeme und Anlagen, Erstellung von Formularen, Durchführung der Inbetriebnahme der jeweiligen Systeme und die Erstellung sowie Koordination der Personaleinsatzplanung.
Umsatz:
Anzugeben ist der Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft mit vergleichbaren Leistungen (z.B. Abnahme von komplexen technischen Anlagen).
In den vergangenen drei Jahren muss jeweils ein Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft von mindestens 10 Mio. EUR/a im Aufgabenfeld erwirtschaftet worden sein.
Der Umsatz des Bieters / der gesamten Bietergemeinschaft durch vergleichbaren Leistungen (z.B. Abnahme von komplexen technischen Anlagen) wird wie folgt bewertet, mehr als:
4 Punkte: 50 Mio. EUR/a.
3 Punkte: 30 Mio. EUR/a.
2 Punkte: 15 Mio. EUR/a.
1 Punkt: 10 Mio. EUR/a.
Ausschluss: Der Bieter erzielte in den vergangenen drei Jahren mindestens einmal einen Gesamtumsatz geringer als 10 Mio. EUR/a Mitarbeiteranzahl und -struktur:
Die Anzahl der aktuell für die angefragte Dienstleistung verfügbaren Mitarbeiter ist anzugeben. Die Angaben sind gem. des europäischen Qualifikationsrahmens zu spezifizieren.
Referenzen:
Der Bieter verfügt über mindestens fünf Jahre Erfahrung in der Inbetriebsetzung und Inbetriebnahme von Anlagen im bergbautechnischen Umfeld. Der geforderte Sachverstand und die Leistungsfähigkeit sind durch entsprechende Referenzen nachzuweisen. Hierbei darf die Tätigkeit der Referenzen nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.
Aufgrund der Komplexität der ausgeschriebenen Leistung zur Inbetriebnahme des Endlagers Konrad erfordert die Erfüllung einen hohen Koordinierungsaufwand sowie einen hohen Anspruch an die Qualität der bereitzustellenden Dienstleistung. Der AG geht davon aus, dass die Zahl der Inter-System-Schnittstellen in einer Größenordnung von 500 liegt.
Durch den Bieter bereitgestellte Referenzprojekte müssen diese Anforderungen wiedergeben und mit der angefragten Dienstleistung vergleichbar sein (z.B. Überprüfung von Anlagen auf Übereinstimmung mit Vorgaben).
Je weniger Referenzen ein Bieter zur Erfüllung aller Erfahrungskriterien benötigt, desto höher wird dessen Eignung eingestuft. Damit soll gewährleistet werden, dass primär Bieter berücksichtigt werden, welche bereits an komplexen Projekten gearbeitet haben und folglich über ein hohes Maß an Erfahrung in der Koordination unterschiedlicher Themengebiete besitzen.
Die Nachweise in Form von Projektbeschreibungen / Erläuterungen zu den Referenzen in Wort und Bild sind als Anlage auf jeweils maximal 4 DIN A4-Seiten vorzulegen.
Für eine eindeutige Zuordnung der Nachweise, sind die Referenzen und Eignungskriterien entsprechend der Nummerierung in Tabelle 1 zu berücksichtigen und aufzunehmen.
Für jedes Referenzprojekt sind die folgenden Informationen beizufügen:
a. Projektname/-bezeichnung,
b. Auftraggeber,
c. Ausführungszeitraum,
d. Funktion (Unterauftragnehmer, Generalunter-nehmer etc.),
e. Auftragsvolumen in Euro,
f. Ansprechpartner des Auftraggebers/Auftragnehmers inkl. Kontaktdaten,
g. Anzahl der eingesetzten Ingenieure und Tech-niker (bei einer Arbeitsgemeinschaft (AR-GE)/als Unterauftragnehmer ausschließlich ei-gene Mitarbeiter (MA) angeben),
h. Kurzbeschreibung des Auftrages (Leistungsgegenstand/gesetzte Schwerpunkte).
i. Kurzbeschreibung der ausgeführten Inbetriebnahmetätigkeiten inkl. Anzahl der bei der Inbetriebsetzung zu berücksichtigenden Schnittstellen.
Die Referenzen des Bieters / der gesamten Bieterge-meinschaft wird wie folgt bewertet:
Nachweis der vollständigen Eignungskriterien innerhalb von:
20 Punkte: 1 Referenzprojekt.
15 Punkte: 2 Referenzprojekten.
10 Punkte: 3 Referenzprojekten.
5 Punkte: 5 Referenzprojekten.
Ausschluss: Kein Nachweis der vollständigen Eignungskriterien anhand 5 Referenzen.
Einsatz von Nachunternehmern Die Verpflichtungserklärungen der NU (*) sind beizufügen.
(*) Soweit sich der Bieter auf die Fähigkeiten eines Nachunternehmers beruft hat der Bieter nachzuweisen, dass - der Nachunternehmer selber ausreichend zuverlässig und gesetzestreu, wirtschaftlich leistungsfähig und fachkundig ist durch Vorlage der Angaben und Nachweise nach Ziffer I bis VII (hierzu ist dieses Formular entsprechend zu verwenden) und
- die Fähigkeiten des Nachunternehmers dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stehen (z.B. durch Vorlage einer Uneingeschränkten und eindeutigen Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, Patronatserklärung etc.)
Qualitätssicherung:
Der Bieter / der Konsortialführer muss über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder mindestens gleichwertig - z. B. ISO 19443 - mit entsprechender Darstellung, warum diese Gleichwertigkeit aus Sicht des Bieters gegeben ist) verfügen, dessen Geltungsbereich den Auftragsgegenstand betrifft. Der Nachweis ist zu erbringen durch die Angaben auf dem Formblatt „Selbstauskunft zum Qualitätsma-nagement“ in Verbindung mit Vorlage der notwendigen Anlagen.
Das Qualitätsmanagementsystem und dessen Geltungsbereich muss sämtliche Leistungsbereiche des Liefer- und Leistungsumfanges umfassen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft müssen diese Anforderungen mindestens von einem Mitglied erfüllt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Qualitätsmanagementsystem des Bieters im Rahmen der Auswertung des Teilnahmeantrages / des Angebotes zu auditieren. Ein negatives Auditierungsergebnis führt zur Feststellung der mangelnden Eignung des Bieters und zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages.
Umsetzung Verordnung (EU) 2022/576:
Der Bieter bestätigt die Einhaltung der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 8. April 2022 durch die unterschriebene „Eigenerklärung in Bezug auf die Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge“.
Arbeitsschutz:
Der Bieter hat über ein zertifiziertes Arbeitsschutzmanagement gemäß SCC-Regelwerk (Sicherheits Zertifikat Contraktoren) (oder gleichwertig, mit entsprechender Darstellung, warum diese Gleichwertigkeit aus Sicht des Bieters gegeben ist) zu verfügen.
Informationssicherheit Die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) gemäß Vorlage der BGE sind vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.
Der AG behält sich vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln, auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als „Mindestbedingungen“ bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.
**Hinweis zu Zuschlagskriterien II.2.5.:
- Weitere Informationen zu den Zuschlagkriterien entnehmen Sie bitte dem Formular Zuschlagskriterien_Award Criteria in der Vergabeunterlage.
- Für Bieter, welche auf mehrere LOSe bieten ist die Möglichkeit einer s.g. LOS-Koppelung gegeben, um die wirtschaftlichste Konstellation unter Betrachtung aller angebotenen Loskombinationen zu ermitteln. Siehe für weitere Informationen das Formular Loskoppelung in den Vergabeunterlagen.
Inbetriebnahme und Inbetriebsetzung von überwiegend kerntechnischen Gebäude- und Anlagentechnik (QSB 3)
Peine und Schachtanlage Konrad
In diesem Los sind die Aktivitäten für die Inbetriebnahme von Anlagen und Systemen über und unter Tage die primär dem atomrechtlichen Kontrollbereich zuzuordnen sind, zusammengefasst. Aufgrund der Zuordnung zum atomrechtlichen Kontrollbereich der überwiegenden Anzahl der Anlagen ist hier mit einem erhöhten Dokumentationsaufwand zu rechnen. Das Tätigkeitsfeld umfasst unter anderem das Entwickeln von Prüfprogrammen der zusammenwirkenden Systeme und Anlagen, Erstellung von Formularen, Durchführung der Inbetriebnahme der jeweiligen Systeme und die Erstellung sowie Koordination der Personaleinsatzplanung.
Umsatz:
Anzugeben ist der Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft mit vergleichbaren Leistungen (z.B. Abnahme von komplexen technischen Anlagen).
In den vergangenen drei Jahren muss jeweils ein Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft von mindestens 10 Mio. EUR/a im Aufgabenfeld erwirtschaftet worden sein.
Der Umsatz des Bieters / der gesamten Bietergemeinschaft durch vergleichbaren Leistungen (z.B. Abnahme von komplexen technischen Anlagen) wird wie folgt bewertet, mehr als:
4 Punkte: 50 Mio. EUR/a.
3 Punkte: 30 Mio. EUR/a.
2 Punkte: 15 Mio. EUR/a.
1 Punkt: 10 Mio. EUR/a.
Ausschluss: Der Bieter erzielte in den vergangenen drei Jahren mindestens einmal einen Gesamtumsatz geringer als 10 Mio. EUR/a Mitarbeiteranzahl und -struktur:
Die Anzahl der aktuell für die angefragte Dienstleistung verfügbaren Mitarbeiter ist anzugeben. Die Angaben sind gem. des europäischen Qualifikationsrahmens zu spezifizieren.
Referenzen:
Der Bieter verfügt über mindestens fünf Jahre Erfahrung in der Inbetriebsetzung und Inbetriebnahme von Anlagen im kerntechnischen Umfeld. Der geforderte Sachverstand und die Leistungsfähigkeit sind durch entsprechende Referenzen nachzuweisen. Hierbei darf die Tätigkeit der Referenzen nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.
Aufgrund der Komplexität der ausgeschriebenen Leistung zur Inbetriebnahme des Endlagers Konrad erfordert die Erfüllung einen hohen Koordinierungsaufwand sowie einen hohen Anspruch an die Qualität der bereitzustellenden Dienstleistung. Der AG geht davon aus, dass die Zahl der Inter-System-Schnittstellen in einer Größenordnung von 700 liegt.
Durch den Bieter bereitgestellte Referenzprojekte müs-sen diese Anforderungen wiedergeben und mit der angefragten Dienstleistung vergleichbar sein. (z.B. Überprüfung von Anlagen auf Übereinstimmung mit Vorgaben). Je weniger Referenzen ein Bieter zur Erfüllung aller Erfahrungskriterien benötigt, desto höher wird dessen Eignung eingestuft. Damit soll gewährleistet werden, dass primär Bieter berücksichtigt werden, welche bereits an komplexen Projekten gearbeitet haben und folglich über ein hohes Maß an Erfahrung in der Koordination unterschiedlicher Themengebiete besit-zen.
Die Nachweise in Form von Projektbeschreibungen / Erläuterungen zu den Referenzen in Wort und Bild sind als Anlage auf jeweils maximal 4 DIN A4-Seiten vorzulegen.
Für eine eindeutige Zuordnung der Nachweise, sind die Referenzen und Eignungskriterien entsprechend der Nummerierung in Tabelle 1 zu berücksichtigen und aufzunehmen.
Für jedes Referenzprojekt sind die folgenden Informationen beizufügen:
a. Projektname/-bezeichnung,
b. Auftraggeber,
c. Ausführungszeitraum,
d. Funktion (Unterauftragnehmer, Generalunter-nehmer etc.),
e. Auftragsvolumen in Euro,
f. Ansprechpartner des Auftraggebers/Auftragnehmers inkl. Kontaktdaten,
g. Anzahl der eingesetzten Ingenieure und Tech-niker (bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE)/als Unterauftragnehmer ausschließlich eigene Mitarbeiter (MA) angeben),
h. Kurzbeschreibung des Auftrages (Leistungsgegenstand/gesetzte Schwerpunkte).
i. Kurzbeschreibung der ausgeführten Inbetriebnahmetätigkeiten inkl. Anzahl der bei der Inbetriebsetzung zu berücksichtigenden Schnittstellen.
Die Referenzen des Bieters/der gesamten Bietergemeinschaft wird wie folgt bewertet:
Nachweis der vollständigen Eignungskriterien innerhalb von:
20 Punkte: 1 Referenzprojekt.
15 Punkte: 2 Referenzprojekten.
10 Punkte: 3 Referenzprojekten.
5 Punkte: 5 Referenzprojekten.
Ausschluss: Kein Nachweis der vollständigen Eignungskriterien anhand 5 Referenzen.
Einsatz von Nachunternehmern Die Verpflichtungserklärungen der NU (*) sind beizufügen.
(*) Soweit sich der Bieter auf die Fähigkeiten eines Nachunternehmers beruft hat der Bieter nachzuweisen, dass - der Nachunternehmer selber ausreichend zuverlässig und gesetzestreu, wirtschaftlich leistungsfähig und fachkundig ist durch Vorlage der Angaben und Nachweise nach Ziffer I bis VII (hierzu ist dieses Formular entsprechend zu verwenden) und
- die Fähigkeiten des Nachunternehmers dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stehen (z.B. durch Vorlage einer Uneingeschränkten und eindeutigen Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, Patronatserklärung etc.)
Qualitätssicherung:
Der Bieter / der Konsortialführer muss über ein zertifi-ziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder mindestens gleichwertig - z. B. ISO 19443 - mit entsprechender Darstellung, warum diese Gleichwertigkeit aus Sicht des Bieters gegeben ist) verfügen, dessen Geltungsbereich den Auftragsgegenstand betrifft. Der Nachweis ist zu erbringen durch die Angaben auf dem Formblatt „Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement“ in Verbindung mit Vorlage der notwendigen Anlagen.
Das Qualitätsmanagementsystem und dessen Geltungsbereich muss sämtliche Leistungsbereiche des Liefer- und Leistungsumfanges umfassen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft müssen diese Anforderungen mindestens von einem Mitglied erfüllt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Qualitätsmanagementsystem des Bieters im Rahmen der Auswertung des Teilnahmeantrages / des Angebotes zu auditieren. Ein negatives Auditierungsergebnis führt zur Feststellung der mangelnden Eignung des Bieters und zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages.
Umsetzung Verordnung (EU) 2022/576:
Der Bieter bestätigt die Einhaltung der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 8. April 2022 durch die unterschriebene „Eigenerklärung in Bezug auf die Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge“.
Arbeitsschutz:
Der Bieter hat über ein zertifiziertes Arbeitsschutzmanagement gemäß SCC-Regelwerk (Sicherheits Zertifikat Contraktoren) (oder gleichwertig, mit entsprechender Darstellung, warum diese Gleichwertigkeit aus Sicht des Bieters gegeben ist) zu verfügen.
Informationssicherheit Die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) gemäß Vorlage der BGE sind vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.
Der AG behält sich vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln, auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als „Mindestbedingungen“ bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.
**Hinweis zu Zuschlagskriterien II.2.5.:
- Weitere Informationen zu den Zuschlagkriterien entnehmen Sie bitte dem Formular Zuschlagskriterien_Award Criteria in der Vergabeunterlage.
- Für Bieter, welche auf mehrere LOSe bieten ist die Möglichkeit einer s.g. LOS-Koppelung gegeben, um die wirtschaftlichste Konstellation unter Betrachtung aller angebotenen Loskombinationen zu ermitteln. Siehe für weitere Informationen das Formular Loskoppelung in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur:
- Eintragung Berufsregister
- Mitgliedschaft der Berufsgenossenschaft
LOS1:
Umsatz:
Anzugeben ist der Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft mit vergleichbaren Leistungen (z.B. Abnahme von komplexen technischen Anlagen).
In den vergangenen drei Jahren muss jeweils ein Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft von mindestens 3 Mio. EUR/a im Aufgabenfeld erwirtschaftet worden sein.
Der Umsatz des Bieters / der gesamten Bietergemein-schaft durch vergleichbaren Leistungen (z.B. Abnahme von komplexen technischen Anlagen) wird wie folgt bewertet, mehr als:
4 Punkte: 30 Mio. EUR/a.
3 Punkte: 15 Mio. EUR/a.
2 Punkte: 10 Mio. EUR/a.
1 Punkt: 3 Mio. EUR/a.
Ausschluss: Der Bieter erzielte in den vergangenen drei Jahren mindestens einmal einen Gesamtumsatz geringer als 3 Mio. EUR/a LOS2:
Umsatz:
Anzugeben ist der Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft mit vergleichbaren Leistungen (z.B. Abnahme von komplexen technischen Anlagen).
In den vergangenen drei Jahren muss jeweils ein Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft von mindestens 10 Mio. EUR/a im Aufgabenfeld erwirtschaftet worden sein.
Der Umsatz des Bieters / der gesamten Bietergemeinschaft durch vergleichbaren Leistungen (z.B. Abnahme von komplexen technischen Anlagen) wird wie folgt bewertet, mehr als:
4 Punkte: 50 Mio. EUR/a.
3 Punkte: 30 Mio. EUR/a.
2 Punkte: 15 Mio. EUR/a.
1 Punkt: 10 Mio. EUR/a.
Ausschluss: Der Bieter erzielte in den vergangenen drei Jahren mindestens einmal einen Gesamtumsatz geringer als 10 Mio. EUR/a LOS 3:
Umsatz:
Anzugeben ist der Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft mit vergleichbaren Leistungen (z.B. Abnahme von komplexen technischen Anlagen).
In den vergangenen drei Jahren muss jeweils ein Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft von mindestens 10 Mio. EUR/a im Aufgabenfeld erwirtschaftet worden sein.
Der Umsatz des Bieters / der gesamten Bietergemeinschaft durch vergleichbaren Leistungen (z.B. Abnahme von komplexen technischen Anlagen) wird wie folgt bewertet, mehr als:
4 Punkte: 50 Mio. EUR/a.
3 Punkte: 30 Mio. EUR/a.
2 Punkte: 15 Mio. EUR/a.
1 Punkt: 10 Mio. EUR/a.
Ausschluss: Der Bieter erzielte in den vergangenen drei Jahren mindestens einmal einen Gesamtumsatz geringer als 10 Mio. EUR/a
LOS1: Mindestens 3 Mio. € Umsatz mit vergleichbaren Leistungen pro Jahr LOS2: Mindestens 10 Mio. € Umsatz mit vergleichbaren Leistungen pro Jahr LOS3: Mindestens 10 Mio. € Umsatz mit vergleichbaren Leistungen pro Jahr
Mitarbeiteranzahl und -struktur:
Die Anzahl der aktuell für die angefragte Dienstleistung verfügbaren Mitarbeiter ist anzugeben. Die Angaben sind gem. des europäischen Qualifikationsrahmens zu spezifizieren.
Referenzen:
Der Bieter verfügt über mindestens fünf Jahre Erfahrung in der Inbetriebsetzung und Inbetriebnahme von Gebäuden- und Ingenieurbauwerken. Der geforderte Sachverstand und die Leistungsfähigkeit sind durch entsprechende Referenzen nachzuweisen.
Aufgrund der Komplexität der ausgeschriebenen Leistung zur Inbetriebnahme des Endlagers Konrad erfordert die Erfüllung einen hohen Koordinierungsaufwand sowie einen hohen Anspruch an deren Qualität. Dies ist nach Ansicht des AG am ehesten im Rahmen von komplexen Großprojekten gegeben, in denen viele Themengebiete bearbeitet und koordiniert werden müssen. Durch den Bieter bereitgestellte Referenzprojekte müssen diese Anforderungen wiedergeben und mit der angefragten Dienstleistung vergleichbar sein (z.B. Überprüfung von Anlagen auf Übereinstimmung mit Vorgaben resp. Genehmigungen). Je weniger Referenzen ein Bieter zur Erfüllung aller Erfahrungskriterien benötigt, desto höher wird dessen Eignung eingestuft. Damit soll gewährleistet werden, dass primär Bieter berücksichtigt werden, welche bereits an komplexen Projekten gearbeitet haben und folglich über ein hohes Maß an Erfahrung in der Koordination unterschiedlicher Themengebiete besitzen.
Die Tätigkeit der Referenzen soll den Zeitraum der letzten 5 Jahre abbilden, darf aber auch bis zu 10 Jahre zurückliegen.
Die Nachweise in Form von Projektbeschreibungen / Erläuterungen zu den Referenzen in Wort und Bild sind als Anlage auf jeweils maximal 4 DIN A4-Seiten vorzulegen.
Für eine eindeutige Zuordnung der Nachweise, sind die Referenzen und Eignungskriterien entsprechend der Nummerierung in Tabelle 1 zu berücksichtigen und aufzunehmen.
Für jedes Referenzprojekt sind die folgenden Informationen beizufügen:
a. Projektname/-bezeichnung,
b. Auftraggeber,
c. Ausführungszeitraum,
d. Funktion (Unterauftragnehmer, Generalunternehmer etc.),
e. Auftragsvolumen in Euro,
f. Ansprechpartner des Auftraggebers/Auftragnehmers inkl. Kontaktdaten,
g. Anzahl der eingesetzten Ingenieure und Techniker (bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE)/als Unterauftragnehmer ausschließlich eigene Mitarbeiter (MA) angeben),
h. Kurzbeschreibung des Auftrages (Leistungsgegenstand/gesetzte Schwerpunkte).
i. Kurzbeschreibung der ausgeführten Inbetriebnahmetätigkeiten.
Nachweis der vollständigen Eignungskriterien innerhalb von:
20 Punkte: 1 Referenzprojekt.
15 Punkte: 2 Referenzprojekten.
10 Punkte: 3 Referenzprojekten.
5 Punkte: 5 Referenzprojekten.
Ausschluss: Kein Nachweis der vollständigen Eignungskriterien anhand 5 Referenzen.
Einsatz von Nachunternehmern Die Verpflichtungserklärungen der NU (*) sind beizufügen.
(*) Soweit sich der Bieter auf die Fähigkeiten eines Nachunternehmers beruft hat der Bieter nachzuweisen, dass - der Nachunternehmer selber ausreichend zuverlässig und gesetzestreu, wirtschaftlich leistungsfähig und fachkundig ist durch Vorlage der Angaben und Nachweise nach Ziffer I bis VII (hierzu ist dieses Formular entsprechend zu verwenden) und
- die Fähigkeiten des Nachunternehmers dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stehen (z.B. durch Vorlage einer Uneingeschränkten und eindeutigen Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, Patronatserklärung etc.)
Qualitätssicherung:
Der Bieter / der Konsortialführer muss über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder mindestens gleichwertig - z. B. ISO 19443 - mit entsprechender Darstellung, warum diese Gleichwertigkeit aus Sicht des Bieters gegeben ist) verfügen, dessen Geltungsbereich den Auftragsgegenstand betrifft. Der Nachweis ist zu erbringen durch die Angaben auf dem Formblatt „Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement“ in Verbindung mit Vorlage der notwendigen Anlagen.
Das Qualitätsmanagementsystem und dessen Geltungsbereich muss sämtliche Leistungsbereiche des Liefer- und Leistungsumfanges umfassen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft müssen diese Anforderungen mindestens von einem Mitglied erfüllt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Qualitätsmanagementsystem des Bieters im Rahmen der Auswertung des Teilnahmeantrages / des Angebotes zu auditieren. Ein negatives Auditierungsergebnis führt zur Feststellung der mangelnden Eignung des Bieters und zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages.
Umsetzung Verordnung (EU) 2022/576:
Der Bieter bestätigt die Einhaltung der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 8. April 2022 durch die unterschriebene „Eigenerklärung in Bezug auf die Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge“.
Arbeitsschutz:
Der Bieter hat über ein zertifiziertes Arbeitsschutzmanagement gemäß SCC-Regelwerk (Sicherheits Zertifikat Contraktoren) (oder gleichwertig, mit entsprechender Darstellung, warum diese Gleichwertigkeit aus Sicht des Bieters gegeben ist) zu verfügen.
Informationssicherheit Die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) gemäß Vorlage der BGE sind vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.
Nachweis der vollständigen Eignungskriterien anhand von maximal 5 Referenzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag Zur Einlegung von Rechtbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschrift entgeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.