Ausschreibung der Untersuchungen im Rahmen des niedersächsischen Rohmilchmonitorings für 2023 im offenen Verfahren gem. § 15 VgV

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.milchland.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/1765dfd6-bf43-4f61-92bb-08cb889a9dee
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/1765dfd6-bf43-4f61-92bb-08cb889a9dee
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/1765dfd6-bf43-4f61-92bb-08cb889a9dee
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Milchmonitoring

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausschreibung der Untersuchungen im Rahmen des niedersächsischen Rohmilchmonitorings für 2023 im offenen Verfahren gem. § 15 VgV

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71900000 Labordienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Aufragsgegenstand ist die Untersuchung von gepoolten Rohmilchproben (Mischproben aus in der Regel zehn Einzelproben) auf diverse Rückstände und Kontaminanten im Rahmen des niedersächsischen Rohmilchmonitorings für 2023.

Näheres ist in der Ausschreibungsunterlage ausgeführt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Hauptort der Ausführung:

Niedersachsen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es handelt sich um die Untersuchung von gepoolten Rohmilchproben (Mischproben aus in der Regel zehn Einzelproben) auf diverse Rückstände und Kontaminanten.

Anzahl der zu untersuchenden Poolproben in 2023:

Bei Aflatoxin M1, Trichlormethan, QAV: 1.550 bis 1.600

Bei PCB/Pestizide (Untersuchung nur im ersten Halbjahr 2023): 775 bis 800

Bei Screening Tierarzneimittelrückstände (aus doppelt gepoolten Proben): 775 bis 800

Zeitraum der Durchführung der Untersuchungen: 02.01.2023 - 22.12.2023

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Option des Auftraggebers zur Verlängerung des Auftrags um ein weiteres Jahr

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Option des Auftraggebers zur Verlängerung des Auftrags um ein weiteres Jahr

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Jeder Bieter muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Ausländische Bieter können anstelle der nachfolgend genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise vorlegen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die aufgeführten

Erklärungen mil ihrer Bewerbung vorzulegen.

Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. 1.3 genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.

Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet.

Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung), § 44 ff. VgV, sind die folgenden Nachweise zu erbringen:

1) Nachweis des Anbieters, dass er für die oben genannten Untersuchungsverfahren akkreditiert ist (Kopie ist ausreichend).

2) Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt)

3) Eigenerklärung über die Einhaltung der EU-Russland-Sanktionen (Formblatt)

4) Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestentgelts nach § 4 NTVergG (Formblatt)

5) Soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt)

6) Soweit zutreffend: Erklärung zu Nachunternehmern (Formblatt)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung zu den Umsätzen des Unternehmens innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre (2019-2021). Angaben im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung".

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Referenzen über vergleichbare Leistungen des Unternehmens in den letzten 3 Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Die Referenzen sind in Form von Eigenerklärungen in dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formular, das mehrfach (pro Referenz) auszufüllen ist, aufzuführen.

Mindestanforderung: Vorlage von mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung der EU-Auftragsbekanntmachung über die Durchführung von jeweils mindestens 800 Untersuchungen pro Jahr bei den Untersuchungsparametern Aflatoxin M1, Trichlormethan und QAV und mindestens 400 Untersuchungen pro Jahr bei PCB/Pestiziden und Tierarzneimittelrückständen laut Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderung: Vorlage von mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung der EU-Auftragsbekanntmachung über die Durchführung von jeweils mindestens 800 Untersuchungen pro Jahr bei den Untersuchungsparametern Aflatoxin M1, Trichlormethan und QAV und mindestens 400 Untersuchungen pro Jahr bei PCB/Pestiziden und Tierarzneimittelrückständen laut Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/11/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/11/2022
Ortszeit: 10:00
Ort:

Seelhorstr. 4, 30175 Hannover

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber für das Vergabeverfahren unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.

2) Fragen zum Vergabeverfahren sind unverzüglich und spätestens bis zum 13.11.2022 zu stellen.

3) Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ist der Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig

auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.

4) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und schriftlich bis spätestens zum Ende der Angebotsfrist vorzulegen. Das Angebot muss in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe des Angebots ist ausschließlich über das Portal der Deutschen eVergabe unter dem in Ziff. I.3) angegebenen Link möglich.

5) Eine Einreichung des Angebots per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.

6) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Abgabe des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:

"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/10/2022

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