Switching - IT-Hardware, Softwarelizenzen, Dienstleistungen und Managed Services Referenznummer der Bekanntmachung: VV12-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Buxtehude
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21614
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Switching - IT-Hardware, Softwarelizenzen, Dienstleistungen und Managed Services
Die bestehende Hardware genügt nicht mehr den zukünftigen technischen Anforderungen, woraufhin die veralteten Geräte mit neuen Gigabit/s und IEE 802.3at PoE+ fähigen Netzwerkswitchen ersetzt werden, sowie Gigabit/s SFP Switche mit 10 Gbit/s SFP+ Geräten.
Die Hardware wird an drei verschiedenen Standorten ausgetauscht. Zuzüglich werden Cat 6A Patchkabel in verschiedenen Längen, sowie SFP Transceiver angefordert und integriert.
Die heutige Strategie im Zusammenhang mit der heutigen heterogenen Herstellerumgebung wird zukünftig angepasst. In Zukunft werden um den Verwaltungsaufwand und das technisch benötigte „Know-How“ zu vereinfachen auf eine monogene Herstellerumgebung gesetzt. Hierfür wurden Geräte des Herstellers „HPE Aruba“ festgelegt. Diese sind bereits heute ein Bestandteil der aktuellen Netzwerkinfrastruktur, für welches das Personal bereits fundiertes „Know-How“ besitzt.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung des IST-Zustandes
Die vorhandene Netzwerk Access-Layer Topologie besteht aus einer Herstellerheterogenen Umgebung von Netzwerkswitchen der Hersteller Enterasys, HP, HPE Aruba, Cisco, Allied Telesis, Netgear, 3Com und Level One. Die verschiedenen Netzwerkswitche sind sowohl Fast Ethernet als auch Gigabit fähig. Die aktuellsten Fabrikate sind Netzwerkswitche des Herstellers Aruba Networks. Ein Großteil der Infrastruktur ist zum heutigen Standpunkt technisch veraltet und erhält aufgrund des Alters der Geräte keine weiteren Firmware Updates, oder generelle Unterstützung durch den Hersteller. Das Netzwerk wird mittels IEEE 802.1Q VLAN in verschiedene Teilsegmente aufgeteilt und über die vorhandene Firewall Infrastruktur geroutet.
Bei den Netzwerkswitchen handelt es sich sowohl um Fast Ethernet als auch Gigabit Ethernet Geräte. Nicht alle Netzwerkswitche sind zum heutigen Stand IEEE 802.3at PoE+ fähig. Wo möglich, werden heute Endgeräte wie z.B. IP-Telefone mittels IEEE 802.3at PoE+ betrieben.
Allgemeiner Beschaffungsgegenstand
Die bestehende Hardware genügt nicht mehr den zukünftigen technischen Anforderungen, woraufhin die veralteten Geräte mit neuen Gigabit/s und IEE 802.3at PoE+ fähigen Netzwerkswitchen ersetzt werden, sowie Gigabit/s SFP Switche mit 10 Gbit/s SFP+ Geräten. Die Hardware wird an drei verschiedenen Standorten ausgetauscht. Zuzüglich werden Cat 6A Patchkabel in verschiedenen Längen, sowie SFP Transceiver angefordert und integriert. Die heutige Strategie im Zusammenhang mit der heutigen heterogenen Herstellerumgebung wird zukünftig angepasst. In Zukunft werden um den Verwaltungsaufwand und das technisch benötigte „Know-How“ zu vereinfachen auf eine monogene Herstellerumgebung gesetzt. Hierfür wurden Geräte des Herstellers „HPE Aruba“ festgelegt. Diese sind bereits heute ein Bestandteil der aktuellen Netzwerkinfrastruktur, für welches das Personal bereits fundiertes „Know-How“ besitzt.
Aufgrund der steigenden Anzahl der „HPE Aruba“ Netzwerkgeräte wird, um die Administration dieser Geräte zu verbessern ein zentrales Managementsystem mit „HPE Intelligent Management Center“ angefordert. Die Software soll einen dreijährigen erweiterten Support Service des Herstellers erhalten. Zuzüglich sollen die bereits vorhandenen „HPE Aruba“ Netzwerkgeräte an das System angebunden werden.
Für die Integration der Systeme und Konfiguration nach Kundenvorgabe werden zusätzliche einmalige Dienstleistungen beauftragt. Diese sollen nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.
Um den zukünftigen Betrieb der Hardware gewährleisten zu können, soll zudem ein „Managed Service“ durch den Auftragnehmer angeboten werden. Dieser umfasst das Monitoring sowie die Aktualisierungen und das Fehlerbeheben der Systeme. Die Abrechnung soll mittels eines monatlichen Pauschalbetrages erfolgen und ein zusätzliches Stundenkontingent von zwei Personentagen beinhalten. Die Laufzeit des Managed Service-Vertrages soll 36 Monate betragen.
Nebenangebote können abgegeben werden, sofern ein Hauptangebot eingereicht wird. Die Nebenangebote müssen die definierten Mindestanforderungen erfüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einheitliche Europäische Eigenerklärung(en) (EEE)
Unternehmensbeschreibung
Nachweis eines QM-Systems
Nachweis, dass das Unternehmen sich verpflichtet, die Obliegenheiten gemäß Verpflichtungsgesetz (VerpflG) gewissenhaft zu erfüllen
Nachweis zur entsprechenden Betriebshaftpflicht-Versicherung
Nachweis mittels aktuellen Ausdruck aus dem Berufs-/ Handelsregister
Nachweis zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Nachweis zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Nachweis, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Nachweis zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Umsätze der Letzen 3 Jahre gesamt und mit vergleichbaren Leistungen
Liste der Referenzhäuser
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.