Bodenschutzkalkung bei der FBG Forstverband für den Kreis Verden Referenznummer der Bekanntmachung: 4-2022-00048
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuenkirchen
NUTS-Code: DE93B Verden
Postleitzahl: 29643
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwk-niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bodenschutzkalkung bei der FBG Forstverband für den Kreis Verden
Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen im Zuständigkeitsbereich der FBG Forstverband für den Kreis Verden auf Flächen in Bezirksförstereien des Forstamtes Nordheide-Heidmark der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
27283 Verden
Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen im Landkreis Verden im Zuständigkeitsbereich des LWK Forstamtes Nordheide-Heidmark auf ca. 1.370 ha. Die Leistung umfasst die Beschaffung und Anlieferung von kohlensaurem Magnesiumkalk einschließlich der Zwischenlagerung und Umschlag, ihre Ausbringung mit geeigneter Technik in gleichmäßiger Verteilung und geforderter Ausbringungsmenge gemäß Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung bei der FBG Forstverband für den Kreis Verden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hemer
NUTS-Code: DE93B Verden
Postleitzahl: 58675
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD1DAXB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird explizit hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.