Freianlagen Grundschule Braunschweig-Querum Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/131D
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.braunschweig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagen Grundschule Braunschweig-Querum
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen der Freianlagen gemäß § 39 HOAI 2021 und Ingenieurleistungen des Tiefbaus, § 41 HOAI, jeweils Leistungsphasen 2 bis 8, für den Neubau der Grundschule Querum in Braunschweig.
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Die Stadt Braunschweig plant mit dem Neubau einer vierzügige Grundschule samt einer Dreifeld-Sporthalle mit Tribüne für 199 Personen den bestehenden Grundschulstandort in Querum aufgrund steigender Schüler:innenzahlen auszubauen. Zurzeit wird die Schule zwei- bis dreizügig geführt. Da die Schule gegenwärtig als Halbtagsschule arbeitet, soll sie im Zusammenhang mit dem notwendigen Ausbau aufgrund der künftigen Schüler:innenzahlentwicklung auch zur Ganztagsgrundschule ausgebaut werden. Eine Prüfung verschiedener Varianten hat ergeben, dass nur ein kompletter Neubau der Grundschule umgesetzt werden kann.
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Die Objektplanung ist bereits beauftragt. Die für den Schulhof zur Verfügung stehende Grundstücksfläche beträgt ca. 7.700 qm. Die anrechenbaren Baukosten KG 500 wurden auf ca. 1.3 Mio Euro netto geschätzt. Das Projekt wird der Honorarzone IV § 40 HOAI zugeordnet.
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Die Arbeiten erfolgen im laufenden Schulbetrieb.
Stadt Braunschweig Westerbergstraße 38122 Braunschweig
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen der Freianlagen gemäß § 39 HOAI 2021 und Ingenieurleistungen des Tiefbaus, § 41 HOAI, jeweils Leistungsphasen 2 bis 8, für den Neubau der Grundschule Querum in Braunschweig. Aufgrund der engen funktionalen Zusammenhänge werden die beiden Planungsleistungen gemeinsam vergeben. Hierbei ist sowohl eine Bietendengemeinschaft als auch ein federführendes Büro mit einem Nachunternehmen denkbar.
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Die Stadt Braunschweig plant mit dem Neubau einer vierzügige Grundschule samt einer Dreifeld-Sporthalle mit Tribüne für 199 Personen den bestehenden Grundschulstandort in Querum aufgrund steigender Schüler:innenzahlen auszubauen. Zurzeit wird die Schule zwei- bis dreizügig geführt. Da die Schule gegenwärtig als Halbtagsschule arbeitet, soll sie im Zusammenhang mit dem notwendigen Ausbau aufgrund der künftigen Schüler:innenzahlentwicklung auch zur Ganztagsgrundschule ausgebaut werden. Eine Prüfung verschiedener Varianten hat ergeben, dass nur ein kompletter Neubau der Grundschule umgesetzt werden kann.
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Die Objektplanung ist bereits beauftragt. Die für den Schulhof zur Verfügung stehende Grundstücksfläche beträgt ca. 7.700 qm. Die anrechenbaren Baukosten KG 500 wurden auf ca. 1.3 Mio Euro netto geschätzt. Das Projekt wird der Honorarzone IV § 40 HOAI zugeordnet.
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Da im Schulbezirk der GS keine anderweitigen Flächen für einen Schul- und/oder Sporthallenneubau zur Verfügung stehen, sollen die Ersatzneubauten auf der Freifläche im südwestlichen Teil des Schulgrundstücks entstehen (siehe Lageplan in den Teilnahmeunterlagen) Diese Freifläche wird zurzeit im Wesentlichen von der Integrierten Gesamtschule Querum (IGS) genutzt. Durch den Neubau des Grundschulgebäudes und des Baus der 3-Fach-Sporthalle werden der IGS ihre bisher genutzte Freifläche mit Beachvolleyballfeldern, Bootshaus und Schulgarten nicht mehr zur Verfügung stehen.
Nach dem Auszug der GS in das neue Gebäude ist beabsichtigt, dass die IGS das bisherige Bestandsgebäude der GS und den bisherigen Schulhof der GS nutzt. Dafür wird im Rahmen der zukünftigen Planungen für die IGS ein Konzept erarbeitet werden, wie die Reduzierung der Freiflächen kompensiert und die Freiflächensituation verbessert werden kann (z. B. Tischtennisplatten, Streetball-, Beachvolleyball- oder Fußballkleinfeld).
Durch den Abriss der Bestandshalle wird das Baufeld entsprechend vergrößert.
Eine ausreichende Anzahl an Stellplätze ist sowohl für GS und SPH (für Schul- als auch die Vereinsnutzung) nachzuweisen.
Stellplatznachweis gemäß NBauO für GS und SPH.
Für die Sporthallennutzung können die Stellplätze der IGS (Bestand 25) sowie die neu zu errichtenden Stellplätze der Grundschule zum Nachweis herangezogen werden, da es keine zeitgleiche Nutzung von Schule und Vereinsnutzung Sporthalle geben wird.
Der Baumbestand gemäß Baumerkundung (siehe Teilnahmeunterlagen) ist zu berücksichtigen und einzubinden.
Bestandsleitungen sind zu berücksichtigen (siehe Teilnahmeunterlagen) und gegebenenfalls zu verlegen.
Eine Feuerwehrumfahrt mit Bewegungsflächen ist im Bereich des Baufeldes von der Zufahrt Wabenkamp bis zur südlich anschließenden Essener Straße vorzuhalten. (siehe Bestandsplan FW -Zu- /Umfahrt; dieser dient nur der Orientierung und stellt nur das Bestandskonzept dar; eine Anpassung ist aufgrund der Neubauten notwendig; die im Bestandsplan dargestellte Zisterne (Notbrunnen) hat inzwischen eine andere Position).
Die Einbindung der Bedarfe der benachbarten IGS sind konzeptionell von Bedeutung. Synergien der beiden Neubauten zu Gunsten von Freiflächen für die IGS sind anzustreben und zu untersuchen.
Das Gebäude wird DGNB-zertifiziert. Eine Zuarbeit zur Dachbegrünung wird erwartet, die Planung liegt beim Objektplaner.
Bei baubedingten Verzögerungen
Siehe Bewertungsmatrix im Bewerbungsformblatt und den Teilnahmeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerbende mit Sitz in Deutschland legen einen Handelsregisterauszugs (nicht älter als Januar 2022) vor, falls die Bewerbendenform dies vorsieht.
Bewerbende mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbendengemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Architekt:innen:
Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Landschaftsarchitekt:in für die Leistungen gem. § 39 HOAI gefordert.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt:in, wer über einen Diplom- oder Masterabschluss, ein Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl.EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
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Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Aufgabe entsprechen und für die Teilnahme eine verantwortliche Person benannt ist, welche die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Gemeinschaften von Bietenden natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Gemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Gemeinschaften von Bietenden führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in der jeweiligen Fachrichtung mit Deckungssummen (gem. RB Bau)
- über 1.500.000,- EUR je Schadensfall für Personen-, und 1.000.000,- für Sach- und Vermögensschäden für Freianlagen,
- über 1.500.000,- EUR je Schadensfall für Personen-, und 1.000.000,- für Sach- und Vermögensschäden für Ingenieurbauwerke,
jeweils bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben,
bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (ohne Unterscheidung nach Sach-, Vermögens- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung eines solchen Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der webbasierten E-Vergabeplattform dtvp.de durchgeführt und ist unter der URL unter I.3) im Internet erreichbar.
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Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die mögliche Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bewerbende und Bietende vollständig kostenfrei.
Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z. B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten).
Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich.
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten.
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BEWERBUNGSVERFAHREN:
Die Auswahl der Bewerber:innen erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten (siehe II.2.9).
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Bewerbergemeinschaft für das Verfahren geeignet. Falls die Zahl der Bewerber:innen, die die Mindestanforderungen erfüllen die aufzufordernde Höchstzahl
der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber:innen überschreitet, werden die Bewerber:innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, durch Losverfahren unter den geeigneten Bewerber:innen ausgewählt.
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Eine Bewerbung mittels postalischer Papierform, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig!
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Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Auftraggeberin. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf Anfrage über die Vergabeplattform erhältlich. Die Anfragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die Bewerbenden haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbenden Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen.
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Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass die Auftraggeberin möglichst 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
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Die Ausloberin behält sich vor, bei mehr als 5 wertungsfähigen Bewerbungen auf Nachforderungen zu verzichten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZH66ZW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.braunschweig.de