Externer Brandschutzbeauftragter Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee, Erstellung von Brandschutzkonzepten, Flucht-, Rettungs- und Feuerwehrplänen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-803-040

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cuxhaven
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27472
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsa-elbe-nordsee.wsv.de
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=480097
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=480097
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Externer Brandschutzbeauftragter Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee, Erstellung von Brandschutzkonzepten, Flucht-, Rettungs- und Feuerwehrplänen

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-803-040
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Externer Brandschutzbeauftragter für Gesamtbereich WSA EN, Erstellung von Brandschutzkonzepten, Flucht-, Rettungs- und Feuerwehrplänen.

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee (WSA EN) hat 158 Gebäude verteilt über verschiedene Standorte.

Darunter befinden sich Dienst- und Betriebsgebäude, Werkstätten, Maschinenräume, Radartürme und Leuchtfeuer.

Der geographische Rahmen erstreckt sich über die Schleswig- Holsteinische Westküste, den Nordfriesischen Inseln, beide

Seiten der Unterelbe von Hamburg bis Cuxhaven, Helgoland und ein Objekt in Zeven.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Hauptort der Ausführung:

Cuxhaven - WSA EN, Am Alten Hafen 2, 27472 Cuxhaven

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1.1 Folgende Aufgaben sind abzuarbeiten:

Die/Der Brandschutzbeauftragte soll als zentrale Ansprechperson für alle Brandschutzfragen im Betrieb beraten und die Amtsleitung in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrendenund organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement (siehe nachfolgende Aufgabenliste) unterstützen.

1.2 Technische Spezifikation:

Es ist eine Brandschutzordnung für das gesamte WSA Elbe-Nordsee in Bearbeitung. Ein Brandschutzkonzept, Feuerwehrpläne und Flucht- und Rettungspläne sind nur teilweise vorhanden bzw . befinden sich in der Überarbeitung.

2. Leistungsausführung:

Hinweis

Die Amtsleitung legt gemeinsam mit der/dem Brandschutzbeauftragten die Aufgaben entsprechend den betrieblichen Anforderungen (u. a. unter Zuhilfenahme der Gefährdungsbeurteilung) im Bestellungsschreiben nach fest. Hierbei werden

einige Aufgaben priorisiert.

2.1 Die Leistung erstreckt sich auf folgende Tätigkeiten bei den zu betreuenden Objekten:

1. Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)

2. Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen

3. Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe

4. Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren

5. Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen

6. Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen

7. Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen

8. Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen

9. Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel

10. Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes

11. Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken

12. Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen

13. Teilnehmen an betriebsinternen Sicherheits- und Arbeitsschutzbegehungen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen

14. Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen

15. Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz

16. Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, z. B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)

17. Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.

18. Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege

19. Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen

20. Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen

21. Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten, eingehalten werden

22. Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen

23. Unterstützen der Amtsleitung bei der Kommunikation mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw .

24. Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen

25. Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz-) Maßnahmen im Notfallmanagement z. B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/

Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)

26. Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz, z. B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen und Jahresbericht

-

Die konkreten Anforderungen, die sowohl ein interner als auch ein externer Brandschutzbeauftragter in seiner Funktion erfüllen muss, ergeben sich aus dem Baurecht, den Landesbauordnungen (Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein) und aus dem Arbeitsschutzgesetz. Nachfolgend sind noch beispielhaft weitere Gesetze, Normen und Richtlinien aufgeführt:

- §§ 5,10, 13 (2) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

- Chemikaliengesetz (ChemG)

- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

- ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" Ausgabe Mai 2018

- ASR V 3 "Gefährdungsbeurteilung"

- Technische Regeln wie z . B. TRGS "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen", TRGS 800 "Brandschutzmaßnahmen"

- DGUV Fachbereich AKTUELL wie z . B. FBFHB-004 "Brandgeführung durch Selbstenzündung brennbarer Materialien"

- DGUV Regeln und DGUV Informationen wie z . B. § 22 DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-003

- vdb-Richtlinie12-09-01:2014-08

- AHO Nr. 17 - Leistungen für Brandschutz

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag kann zweimal um jeweils bis zu 12 Monate verlängert werden.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 5
Höchstzahl: 8
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eignungskriterium

a) Qualifikationsanforderungen an das Personal - Gewichtung 50%

b) Erfahrung (Auswertung von Referenzen) - Gewichtung 50%

Beschreibung der notwendigen Erklärungen und Nachweise zum Beleg der Eignung:

Belege zu a)

Qualifikationsanforderungen an das Personal: Angaben in der Eigenerklärung:

-

Bewertungsmaßstab:

-

5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt:

Eine Person, die für die Durchführung der Leistung zur Verfügung steht, ist öffentlich bestellte(r) und vereidigte(r) Sachveständige(r) für vorbeugenden Brandschutz und darf gemäß dem Bauordnungsrecht in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein Brandschutzkonzepte prüfen.

Eine Stellvertretung, die wenigstens Freie(r) oder zertifizierte(r) Sachveständige(r) für vorbeugenden Brandschutz ist und gemäß Landesrecht Niedersachsen oder Schleswig-Holstein Brandschutzkonzepte für alle Arten von Gebäuden erstellen darf, steht zur Verfügung.

Dazu zwei Personen, die mindestens die Aus- oder Fortbildung als Brandschutzbeauftragte(r) entsprechend der DGUV-Information 205-003 bzw. VdS-3111-1 nachweislich erfolgreich abgeschlossen haben; ebenfalls sind Personen geeignet mit einer feuerwehrtechnischen Ausbildung, Absolventinnen oder Absolventen der Ausbildung Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau, Hochschulabsolventeninnen oder Hochschulabsolventen mit Studienschwerpunkt Brandschutz oder Sicherheitstechnik. Eine mindestens ebenso qualifizierte Stellvertretung steht zur Verfügung.

-

4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt:

Eine Person, die für die Durchführung der Leistung zur Verfügung steht, ist öffentlich bestellte(r) und vereidigte(r) Sachveständige(r) für vorbeugenden Brandschutz und darf gemäß dem Bauordnungsrecht in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein Brandschutzkonzepte prüfen.

Eine Stellvertretung, die wenigstens Freie(r) oder zertifizierte(r) Sachveständige(r) für vorbeugenden Brandschutz ist und gemäß Landesrecht Niedersachsen oder Schleswig-Holstein Brandschutzkonzepte für alle Arten von Gebäuden erstellen darf, steht zur Verfügung.

Dazu zwei Personen, die mindestens die Aus- oder Fortbildung als Brandschutzbeauftragte(r) entsprechend der DGUV-Information 205-003 bzw. VdS-3111-1 nachweislich erfolgreich abgeschlossen haben; ebenfalls sind Personen geeignet mit einer feuerwehrtechnischen Ausbildung, Absolventinnen oder Absolventen der Ausbildung Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau, Hochschulabsolventeninnen oder Hochschulabsolventen mit Studienschwerpunkt Brandschutz oder Sicherheitstechnik. Eine mindestens adäquate stellvertretende Person steht zur Verfügung.

-

3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt:

Eine Person, die für die Durchführung der Leistung zur Verfügung steht, ist öffentlich bestellte(r) und vereidigte(r) Sachveständige(r) für vorbeugenden Brandschutz und darf gemäß dem Bauordnungsrecht in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein Brandschutzkonzepte prüfen.

Dazu eine Person, die mindestens die Aus- oder Fortbildung als Brandschutzbeauftragte(r) entsprechend der DGUV-Information 205-003 bzw. VdS-3111-1 nachweislich erfolgreich abgeschlossen hat; ebenfalls sind Personen geeignet mit einer feuerwehrtechnischen Ausbildung, Absolventinnen oder Absolventen der Ausbildung Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau, Hochschulabsolventeninnen oder Hochschulabsolventen mit Studienschwerpunkt Brandschutz oder Sicherheitstechnik.

Es stehen mindestens zwei Personen zur Stellvertretung zur Verfügung, die mindestens die Qualifikation Brandschutzbeauftragte(r) besitzen.

-

2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt:

Eine Person, die für die Durchführung der Leistung zur Verfügung steht, ist öffentlich bestellte(r) und vereidigte(r) Sachveständige(r) für vorbeugenden Brandschutz und darf gemäß dem Bauordnungsrecht in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein Brandschutzkonzepte prüfen.

Dazu eine Person, die mindestens die Aus- oder Fortbildung als Brandschutzbeauftragte(r) entsprechend der DGUV-Information 205-003 bzw. VdS-3111-1 nachweislich erfolgreich abgeschlossen hat; ebenfalls sind Personen geeignet mit einer feuerwehrtechnischen Ausbildung, Absolventinnen oder Absolventen der Ausbildung Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau, Hochschulabsolventeninnen oder Hochschulabsolventen mit Studienschwerpunkt Brandschutz oder Sicherheitstechnik.

Es steht mindestens eine Person zur Stellvertretung zur Verfügung, die mindestens die Qualifikation Brandschutzbeauftragte(r) besitzt.

-

1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt:

Eine Person, die für die Durchführung der Leistung zur Verfügung steht, ist öffentlich bestellte(r) und vereidigte(r) Sachveständige(r) für vorbeugenden Brandschutz und darf gemäß dem Bauordnungsrecht in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein Brandschutzkonzepte prüfen.

Dazu eine Person, die mindestens die Aus- oder Fortbildung als Brandschutzbeauftragte(r) entsprechend der DGUV-Information 205-003 bzw. VdS-3111-1 nachweislich erfolgreich abgeschlossen hat; ebenfalls sind Personen geeignet mit einer feuerwehrtechnischen Ausbildung, Absolventinnen oder Absolventen der Ausbildung Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau. Hochschulabsolventeninnen oder Hochschulabsolventen mit Studienschwerpunkt Brandschutz oder Sicherheitstechnik.

-

0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt:

Keine oder nur eine der o.g. Qualifikationen ist nachgewiesen

-

Belege zu b)

Erfahrung (Auswertung von Referenzen): Angaben in der Eigenerklärung, sowie Auflistung von

Referenzen, Fachveröffentlichungen in Fachzeitschriften

-

Bewertungsmaßstab:

5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt:

Betreuung von Gebäuden mit insgesamt mindestens 15.000 m² Nutzfläche als Brandschutzbeauftragte(r) über mindestens 3 Jahre, sowie selbstständige verantwortliche Erstellung der Brandschutznachweise einschließlich Brandschutzkonzept, sowie Feuerwehr-, Flucht- und Rettungswegepläne, für mindestens 10 genehmigte oder bestehende Bauvorhaben der Gebäudeklasse 5 oder Sonderbauten.

Die Punktzahl von 5 Punkten kann auch erreicht werden, wenn der u.a. Bewertungsmaßstab für 4 Punkte erreicht wird und zusätzlich eine oder mehrere Fachveröffentlichungen über den vorbeugenden Brandschutz von Gebäuden in einschlägigen Fachzeitschriften nachgewiesen werden können.

-

4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt:

Betreuung von Gebäuden mit insgesamt mindestens 10.000 m² Nutzfläche als Brandschutzbeauftragte(r) über mindestens 3 Jahre, sowie selbstständige verantwortliche Erstellung der Brandschutznachweise einschließlich Brandschutzkonzept, sowie Feuerwehr-, Flucht- und Rettungswegepläne, für mindestens fünf genehmigte oder bestehende Bauvorhaben der Gebäudeklasse 5 oder Sonderbauten.

-

3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt:

Betreuung von Gebäuden mit insgesamt mindestens 10.000 m² Nutzfläche als Brandschutzbeauftragte(r) über mindestens 2 Jahre, sowie selbstständige verantwortliche Erstellung der Brandschutznachweise einschließlich

Brandschutzkonzept, sowie Feuerwehr-, Flucht- und Rettungswegepläne, für mindestens drei genehmigte oder bestehende Bauvorhaben der Gebäudeklasse 5 oder Sonderbauten.

-

2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt:

Betreuung von Gebäuden mit insgesamt mindestens 5.000 m² Nutzfläche als Brandschutzbeauftragte(r) über mindestens 2 Jahre, sowie selbstständige verantwortliche Erstellung der Brandschutznachweise einschließlich

Brandschutzkonzept, sowie Feuerwehr-, Flucht- und Rettungswegepläne, für mindestens zwei genehmigte oder bestehende Bauvorhaben der Gebäudeklasse 5 oder Sonderbaueten.

-

1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt:

Betreuung von Gebäuden mit insgesamt mindestens 1.000 m² Nutzfläche als Brandschutzbeauftragte(r) über mindestens 1 Jahr, sowie Erstellung der Brandschutznachweise einschließlich Feuerwehr-, Flucht- und Rettungswegepläne

für mindestens ein genehmigtes oder bestehendes Bauvorhaben der Gebäudeklasse 5 oder eines Sonderbaus.

-

0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt:

Keines oder nur eines der beiden Mindestkriterien für die Bewertung mit einem Punkt ist nachgewiesen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Das Büro muss über Personen verfügen, die die Qualifikation für die Erstellung von Brandschutzkonzepten nach den Landesbauordnungen aufweisen. (NBauO, BauO-SH).

Brandschutzbeauftragte müssen mindestens die Qualifikation (nicht länger als 3 Jahre zurückliegende Aus- oder Fortbildung) nach DGUV Information 205-003 und vds-3111-1 besitzen.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Das Büro muss über Personen verfügen, die die Qualifikation für die Erstellung von Brandschutzkonzepten nach den Landesbauordnungen aufweisen. (NBauO, BauO-SH).

Brandschutzbeauftragte müssen mindestens die Qualifikation (nicht länger als 3 Jahre zurückliegende Aus- oder Fortbildung) nach DGUV Information 205-003 und vds-3111-1 besitzen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/11/2022
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 15/11/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Bundeshaushalt für das Jahr 2023 wurde noch nicht im Parlament verabschiedet. Aus Termingründen wurde ausnahmsweise diese Ausschreibung bereits begonnen. Sollten wider Erwarten die im Haushalt für diese Maßnahme vorgesehenen Haushaltsmittel nicht bewilligt werden und somit die Vergabe nicht durchgeführt werden, können hieraus von den Bewerbern und von den Bietern, mangels eines schutzwürdigen Vertrauens in die Fortführung des Vergabeverfahrens, keine Forderungen gegen die ausschreibende Stelle geltend gemacht werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

"Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4

GWB nur zulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cuxhaven
Postleitzahl: 27472
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/09/2022

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