Externer Brandschutzbeauftragter Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee, Erstellung von Brandschutzkonzepten, Flucht-, Rettungs- und Feuerwehrplänen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-803-040
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cuxhaven
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27472
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsa-elbe-nordsee.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Externer Brandschutzbeauftragter Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee, Erstellung von Brandschutzkonzepten, Flucht-, Rettungs- und Feuerwehrplänen
Externer Brandschutzbeauftragter für Gesamtbereich WSA EN, Erstellung von Brandschutzkonzepten, Flucht-, Rettungs- und Feuerwehrplänen.
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee (WSA EN) hat 158 Gebäude verteilt über verschiedene Standorte.
Darunter befinden sich Dienst- und Betriebsgebäude, Werkstätten, Maschinenräume, Radartürme und Leuchtfeuer.
Der geographische Rahmen erstreckt sich über die Schleswig- Holsteinische Westküste, den Nordfriesischen Inseln, beide
Seiten der Unterelbe von Hamburg bis Cuxhaven, Helgoland und ein Objekt in Zeven.
Cuxhaven - WSA EN, Am Alten Hafen 2, 27472 Cuxhaven
1.1 Folgende Aufgaben sind abzuarbeiten:
Die/Der Brandschutzbeauftragte soll als zentrale Ansprechperson für alle Brandschutzfragen im Betrieb beraten und die Amtsleitung in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrendenund organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement (siehe nachfolgende Aufgabenliste) unterstützen.
1.2 Technische Spezifikation:
Es ist eine Brandschutzordnung für das gesamte WSA Elbe-Nordsee in Bearbeitung. Ein Brandschutzkonzept, Feuerwehrpläne und Flucht- und Rettungspläne sind nur teilweise vorhanden bzw . befinden sich in der Überarbeitung.
2. Leistungsausführung:
Hinweis
Die Amtsleitung legt gemeinsam mit der/dem Brandschutzbeauftragten die Aufgaben entsprechend den betrieblichen Anforderungen (u. a. unter Zuhilfenahme der Gefährdungsbeurteilung) im Bestellungsschreiben nach fest. Hierbei werden
einige Aufgaben priorisiert.
2.1 Die Leistung erstreckt sich auf folgende Tätigkeiten bei den zu betreuenden Objekten:
1. Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
2. Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
3. Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
4. Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
5. Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
6. Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
7. Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
8. Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
9. Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel
10. Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
11. Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
12. Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen
13. Teilnehmen an betriebsinternen Sicherheits- und Arbeitsschutzbegehungen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
14. Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
15. Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
16. Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, z. B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
17. Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
18. Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
19. Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
20. Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
21. Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten, eingehalten werden
22. Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
23. Unterstützen der Amtsleitung bei der Kommunikation mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw .
24. Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
25. Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz-) Maßnahmen im Notfallmanagement z. B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/
Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
26. Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz, z. B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen und Jahresbericht
-
Die konkreten Anforderungen, die sowohl ein interner als auch ein externer Brandschutzbeauftragter in seiner Funktion erfüllen muss, ergeben sich aus dem Baurecht, den Landesbauordnungen (Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein) und aus dem Arbeitsschutzgesetz. Nachfolgend sind noch beispielhaft weitere Gesetze, Normen und Richtlinien aufgeführt:
- §§ 5,10, 13 (2) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Chemikaliengesetz (ChemG)
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" Ausgabe Mai 2018
- ASR V 3 "Gefährdungsbeurteilung"
- Technische Regeln wie z . B. TRGS "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen", TRGS 800 "Brandschutzmaßnahmen"
- DGUV Fachbereich AKTUELL wie z . B. FBFHB-004 "Brandgeführung durch Selbstenzündung brennbarer Materialien"
- DGUV Regeln und DGUV Informationen wie z . B. § 22 DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-003
- vdb-Richtlinie12-09-01:2014-08
- AHO Nr. 17 - Leistungen für Brandschutz
Der Auftrag kann zweimal um jeweils bis zu 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterium
a) Qualifikationsanforderungen an das Personal - Gewichtung 50%
b) Erfahrung (Auswertung von Referenzen) - Gewichtung 50%
Beschreibung der notwendigen Erklärungen und Nachweise zum Beleg der Eignung:
Belege zu a)
Qualifikationsanforderungen an das Personal: Angaben in der Eigenerklärung:
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Bewertungsmaßstab:
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5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt:
Eine Person, die für die Durchführung der Leistung zur Verfügung steht, ist öffentlich bestellte(r) und vereidigte(r) Sachveständige(r) für vorbeugenden Brandschutz und darf gemäß dem Bauordnungsrecht in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein Brandschutzkonzepte prüfen.
Eine Stellvertretung, die wenigstens Freie(r) oder zertifizierte(r) Sachveständige(r) für vorbeugenden Brandschutz ist und gemäß Landesrecht Niedersachsen oder Schleswig-Holstein Brandschutzkonzepte für alle Arten von Gebäuden erstellen darf, steht zur Verfügung.
Dazu zwei Personen, die mindestens die Aus- oder Fortbildung als Brandschutzbeauftragte(r) entsprechend der DGUV-Information 205-003 bzw. VdS-3111-1 nachweislich erfolgreich abgeschlossen haben; ebenfalls sind Personen geeignet mit einer feuerwehrtechnischen Ausbildung, Absolventinnen oder Absolventen der Ausbildung Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau, Hochschulabsolventeninnen oder Hochschulabsolventen mit Studienschwerpunkt Brandschutz oder Sicherheitstechnik. Eine mindestens ebenso qualifizierte Stellvertretung steht zur Verfügung.
-
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt:
Eine Person, die für die Durchführung der Leistung zur Verfügung steht, ist öffentlich bestellte(r) und vereidigte(r) Sachveständige(r) für vorbeugenden Brandschutz und darf gemäß dem Bauordnungsrecht in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein Brandschutzkonzepte prüfen.
Eine Stellvertretung, die wenigstens Freie(r) oder zertifizierte(r) Sachveständige(r) für vorbeugenden Brandschutz ist und gemäß Landesrecht Niedersachsen oder Schleswig-Holstein Brandschutzkonzepte für alle Arten von Gebäuden erstellen darf, steht zur Verfügung.
Dazu zwei Personen, die mindestens die Aus- oder Fortbildung als Brandschutzbeauftragte(r) entsprechend der DGUV-Information 205-003 bzw. VdS-3111-1 nachweislich erfolgreich abgeschlossen haben; ebenfalls sind Personen geeignet mit einer feuerwehrtechnischen Ausbildung, Absolventinnen oder Absolventen der Ausbildung Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau, Hochschulabsolventeninnen oder Hochschulabsolventen mit Studienschwerpunkt Brandschutz oder Sicherheitstechnik. Eine mindestens adäquate stellvertretende Person steht zur Verfügung.
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3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt:
Eine Person, die für die Durchführung der Leistung zur Verfügung steht, ist öffentlich bestellte(r) und vereidigte(r) Sachveständige(r) für vorbeugenden Brandschutz und darf gemäß dem Bauordnungsrecht in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein Brandschutzkonzepte prüfen.
Dazu eine Person, die mindestens die Aus- oder Fortbildung als Brandschutzbeauftragte(r) entsprechend der DGUV-Information 205-003 bzw. VdS-3111-1 nachweislich erfolgreich abgeschlossen hat; ebenfalls sind Personen geeignet mit einer feuerwehrtechnischen Ausbildung, Absolventinnen oder Absolventen der Ausbildung Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau, Hochschulabsolventeninnen oder Hochschulabsolventen mit Studienschwerpunkt Brandschutz oder Sicherheitstechnik.
Es stehen mindestens zwei Personen zur Stellvertretung zur Verfügung, die mindestens die Qualifikation Brandschutzbeauftragte(r) besitzen.
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2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt:
Eine Person, die für die Durchführung der Leistung zur Verfügung steht, ist öffentlich bestellte(r) und vereidigte(r) Sachveständige(r) für vorbeugenden Brandschutz und darf gemäß dem Bauordnungsrecht in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein Brandschutzkonzepte prüfen.
Dazu eine Person, die mindestens die Aus- oder Fortbildung als Brandschutzbeauftragte(r) entsprechend der DGUV-Information 205-003 bzw. VdS-3111-1 nachweislich erfolgreich abgeschlossen hat; ebenfalls sind Personen geeignet mit einer feuerwehrtechnischen Ausbildung, Absolventinnen oder Absolventen der Ausbildung Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau, Hochschulabsolventeninnen oder Hochschulabsolventen mit Studienschwerpunkt Brandschutz oder Sicherheitstechnik.
Es steht mindestens eine Person zur Stellvertretung zur Verfügung, die mindestens die Qualifikation Brandschutzbeauftragte(r) besitzt.
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1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt:
Eine Person, die für die Durchführung der Leistung zur Verfügung steht, ist öffentlich bestellte(r) und vereidigte(r) Sachveständige(r) für vorbeugenden Brandschutz und darf gemäß dem Bauordnungsrecht in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein Brandschutzkonzepte prüfen.
Dazu eine Person, die mindestens die Aus- oder Fortbildung als Brandschutzbeauftragte(r) entsprechend der DGUV-Information 205-003 bzw. VdS-3111-1 nachweislich erfolgreich abgeschlossen hat; ebenfalls sind Personen geeignet mit einer feuerwehrtechnischen Ausbildung, Absolventinnen oder Absolventen der Ausbildung Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau. Hochschulabsolventeninnen oder Hochschulabsolventen mit Studienschwerpunkt Brandschutz oder Sicherheitstechnik.
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0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt:
Keine oder nur eine der o.g. Qualifikationen ist nachgewiesen
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Belege zu b)
Erfahrung (Auswertung von Referenzen): Angaben in der Eigenerklärung, sowie Auflistung von
Referenzen, Fachveröffentlichungen in Fachzeitschriften
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Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt:
Betreuung von Gebäuden mit insgesamt mindestens 15.000 m² Nutzfläche als Brandschutzbeauftragte(r) über mindestens 3 Jahre, sowie selbstständige verantwortliche Erstellung der Brandschutznachweise einschließlich Brandschutzkonzept, sowie Feuerwehr-, Flucht- und Rettungswegepläne, für mindestens 10 genehmigte oder bestehende Bauvorhaben der Gebäudeklasse 5 oder Sonderbauten.
Die Punktzahl von 5 Punkten kann auch erreicht werden, wenn der u.a. Bewertungsmaßstab für 4 Punkte erreicht wird und zusätzlich eine oder mehrere Fachveröffentlichungen über den vorbeugenden Brandschutz von Gebäuden in einschlägigen Fachzeitschriften nachgewiesen werden können.
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4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt:
Betreuung von Gebäuden mit insgesamt mindestens 10.000 m² Nutzfläche als Brandschutzbeauftragte(r) über mindestens 3 Jahre, sowie selbstständige verantwortliche Erstellung der Brandschutznachweise einschließlich Brandschutzkonzept, sowie Feuerwehr-, Flucht- und Rettungswegepläne, für mindestens fünf genehmigte oder bestehende Bauvorhaben der Gebäudeklasse 5 oder Sonderbauten.
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3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt:
Betreuung von Gebäuden mit insgesamt mindestens 10.000 m² Nutzfläche als Brandschutzbeauftragte(r) über mindestens 2 Jahre, sowie selbstständige verantwortliche Erstellung der Brandschutznachweise einschließlich
Brandschutzkonzept, sowie Feuerwehr-, Flucht- und Rettungswegepläne, für mindestens drei genehmigte oder bestehende Bauvorhaben der Gebäudeklasse 5 oder Sonderbauten.
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2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt:
Betreuung von Gebäuden mit insgesamt mindestens 5.000 m² Nutzfläche als Brandschutzbeauftragte(r) über mindestens 2 Jahre, sowie selbstständige verantwortliche Erstellung der Brandschutznachweise einschließlich
Brandschutzkonzept, sowie Feuerwehr-, Flucht- und Rettungswegepläne, für mindestens zwei genehmigte oder bestehende Bauvorhaben der Gebäudeklasse 5 oder Sonderbaueten.
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1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt:
Betreuung von Gebäuden mit insgesamt mindestens 1.000 m² Nutzfläche als Brandschutzbeauftragte(r) über mindestens 1 Jahr, sowie Erstellung der Brandschutznachweise einschließlich Feuerwehr-, Flucht- und Rettungswegepläne
für mindestens ein genehmigtes oder bestehendes Bauvorhaben der Gebäudeklasse 5 oder eines Sonderbaus.
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0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt:
Keines oder nur eines der beiden Mindestkriterien für die Bewertung mit einem Punkt ist nachgewiesen.
Das Büro muss über Personen verfügen, die die Qualifikation für die Erstellung von Brandschutzkonzepten nach den Landesbauordnungen aufweisen. (NBauO, BauO-SH).
Brandschutzbeauftragte müssen mindestens die Qualifikation (nicht länger als 3 Jahre zurückliegende Aus- oder Fortbildung) nach DGUV Information 205-003 und vds-3111-1 besitzen.
Das Büro muss über Personen verfügen, die die Qualifikation für die Erstellung von Brandschutzkonzepten nach den Landesbauordnungen aufweisen. (NBauO, BauO-SH).
Brandschutzbeauftragte müssen mindestens die Qualifikation (nicht länger als 3 Jahre zurückliegende Aus- oder Fortbildung) nach DGUV Information 205-003 und vds-3111-1 besitzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bundeshaushalt für das Jahr 2023 wurde noch nicht im Parlament verabschiedet. Aus Termingründen wurde ausnahmsweise diese Ausschreibung bereits begonnen. Sollten wider Erwarten die im Haushalt für diese Maßnahme vorgesehenen Haushaltsmittel nicht bewilligt werden und somit die Vergabe nicht durchgeführt werden, können hieraus von den Bewerbern und von den Bietern, mangels eines schutzwürdigen Vertrauens in die Fortführung des Vergabeverfahrens, keine Forderungen gegen die ausschreibende Stelle geltend gemacht werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
"Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4
GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cuxhaven
Postleitzahl: 27472
Land: Deutschland