Ammerland Klinik Bestand und Erweiterung Referenznummer der Bekanntmachung: KLA 22 - Planung "Außenanlagen"
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Westerstede
NUTS-Code: DE946 Ammerland
Postleitzahl: 26655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kapellmann.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ammerland.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Westerstede
NUTS-Code: DE946 Ammerland
Postleitzahl: 26655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ammerland-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ammerland Klinik Bestand und Erweiterung
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen im Bereich der Außenanlagen wir folgt:
- Freianlagen einschl. KG 541/542, diese ab 1 m hinter Gebäudeaußenkante
- Ggf. hochwertige Dachbegrünung / Innenhöfe
- Verkehrsanlagen in Außenanlagen (ggf. Busschleife, Verlegung Zufahrt)
- Ingenieurbauwerke in Außenanlagen (Schächte, kleinere Brücken, etc.)
- KG 210 (Herrichten), soweit erforderlich
- Stufenweise alle Grundleistungen und ausgewählte Besondere Leistungen in Anlehnung an Anlage 11.1 zur HOAI
- Vereinbarung eines Berechnungshonorars nach HOAI (und ggf. RifT-Tabellen) für Grundleistungen mit anzubietendem Zu- oder Abschlag, Besondere Leistungen pauschal oder nach Aufwand
Im Weiteren siehe Ziffer II.2.4
Ammerland Klinik GmbH Lange Strasse 38 26655 Westerstede
Die Ammerland-Klinik hat sich im Jahr 2018 auf den Weg gemacht, eine Neustrukturierung des medizinischen
Konzeptes und der räumlichen Weiterentwicklung auf den Weg zu bringen. Im Vordergrund stehen dabei die
Förderung der Interdisziplinarität sowie eine sinnvolle Zentralisation von Einheiten und Funktionen.
Die aktuelle bauliche Struktur im Gebäudebestand aus den 70er und 80er Jahren erschwert durch überholte
und unflexible Grundrisse die interdisziplinäre Nutzung. Dezentrale Strukturen sorgen für unwirtschaftliche
Abläufe und Personaleinsätze. Hinzu weist die Ammerland-Klinik erhebliche Flächendefizite auf, die dem
aktuellen Leistungsgeschehen nicht mehr gerecht werden. Besondere Problembereich sind hier der OP inkl.
Nebenräume, die AEMP, die Notaufnahme und die konservative Intensivstation. Im Bereich der Allgemeinpflege
sind ca. 50% der Betten in 3- und 4-Bett-Zimmern verortet, welche perspektivisch aufgelöst werden sollen, sodass zukünftig flexibel belegbare 1- und 2-Bett-Zimmer auf den Stationen vorgehalten werden. Alle Stationen im Altbestand haben einen Sanierungsbedarf und benötigen zusätzliches Nebenraumprogramm.
Es wurde in vielen Gesprächen und Workshops ein Raum- und Funktionsprogramm und darauf basierend ein Masterplan Bau für einen Neubau aber auch für die Nachnutzung des Altbestands erarbeitet, der die Basis für die weitere Planung bildet.
Leitmotiv der baulichen, wie organisatorischen Neuausrichtung ist eine konsequente Ressourcen- und Flächenbewirtschaftung, die nach funktionellen sowie prozessoptimierten und nicht nach rein aufbauorganisatorischen Grundsätzen ausgerichtet wird. Ziel dieses Entwicklungskonzepts ist die Optimierung der Leistungsfähigkeit, Ergebnisqualität und Wirtschaftlichkeit sowie die Verbesserung der Patienten- und Mitarbeiterzufriedenheit. Mit der weiteren künftigen Planung inklusive der hier ausgeschriebenen Planungsleistung, siehe Ziffer II.1.4, soll insbesondere erreicht werden:
1. Versorgungssicherheit
Als einziges Akut-Krankenhaus im Landkreis Ammerland und mit der einzigartigen Kooperation mit dem Bundeswehrkrankenhaus Westerstede hat das Klinikzentrum Westerstede eine gewichtige Aufgabe bei der Sicherstellung des Versorgungsauftrages des Landkreises Ammerland und darüber hinaus im gesamten Nordwesten. Hierbei sind insbesondere die Geburtshilfe, die überregional zertifizierte Stroke-Unit, die Gefäß- und Thoraxchirurgie, das Notfallzentrum der höchsten Versorgungsstufe und das Brustzentrum zu nennen, die weit über die Landkreisgrenzen hinaus die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen. Dieses gilt es in dem künftigen Gesundheitsquartier Ammerland abzubilden und langfristig abzusichern.
Dabei sollen die Ammerland-Klinik und das Bundeswehrkrankenhaus Westerstede den Mittelpunkt einer Gesundheitsversorgung mit benachbarten und künftigen Kooperationspartnern an einem Ort im Herzen von Westerstede bilden.
Dieser Zentrumsgedanke findet sich auch in der Masterplanung und dem medizinischen Konzept wieder. Bisher dezentrale Strukturen sollen aufgelöst werden und medizinisch sinnvolle Zentren gebildet werden. Als Beispiel soll hier der Zentral-OP oder aber die Gründung eines interventionellen Zentrums genannt werden.
2. Bauliche Qualität und Nachhaltigkeit
Die Themen Umwelt und Zukunft spielen bei der baulichen Qualität und Nachhaltigkeit eine zentrale Rolle. Ziel des Hauses ist es, nachhaltig und energieoptimiert voraus zu denken und zu bauen. Die Ammerland Klinik orientiert sich bei der Gebäude- und Anlagenplanung am Nds. Klimagesetz. Die wesentlichen Ziele des Gesetzes, die Senkung des Ausstoßes von klimaschädlichen Treibhausgasen und die Erreichung der Klimaneutralität, sollen mit einem ganzheitlichen Energiekonzept für den Standort der Ammerland Klinik unterstützt werden.
Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, um dessen Folgen zu mindern, sind ebenfalls eine Forderung des Klimagesetzes. Gerade im Hinblick auf die Anwesenheit gesundheitlich beeinträchtigter Menschen sollen im Gebäude die Auswirkung von Hitzeereignissen baulich und technisch abgemildert werden. Der Hochwasserschutz hat am Standort durch den Bachlauf der kleinen Norderbäke auf dem Grundstück hohe Relevanz und muss insbesondere in Bereichen mit versorgungsrelevanter Infrastruktur berücksichtigt werden.
Der Einsatz regenerativer Energien zur Energieversorgung, eine klimaneutrale Mobilität und die besondere Bedeutung von Holz als Kohlenstoffspeicher sind weitere wesentliche Inhalte des Gesetzes und sollen Eckpfeiler des Projekts sein. Eine ressourcenschonende Bauweise soll angestrebt und umgesetzt werden.
Dabei geht es nicht um die Möglichkeiten von heute, sondern darum, innovative Lösungen für morgen zu denken und diese sinnvoll hier umzusetzen. Wesentlich ist dabei das Prinzip des Low-Tech-Bauens. Die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung muss auch bei diesen Planungen jederzeit im Vordergrund stehen. Dieses sind Grundvoraussetzungen für das künftige Gesundheitsquartier.
3. Patientenzufriedenheit
Die künftige Architektur des Neubaus und Altbestands soll sich durch eine gesundheitsfördernde Architektur auszeichnen. Die Aufenthaltsqualität soll dabei zum einen die Patientenzufriedenheit aber auch die Patientensicherheit steigern. Dieses zeigt sich auch in einer Architektur, die alle Sinne berücksichtigt - von der Geburtshilfe über demenzsensible Strukturen bis hin zur Palliativversorgung.
4. Mitarbeiterwohlbefinden
Ein weiterer wesentlicher Aspekt der künftigen Bauplanung liegt in der Steigerung der Arbeitsplatzqualität. Die Ausgestaltung und Lage der künftigen Räume und Funktionen spielen dabei ebenso eine Rolle wie die Zentralisierung und Digitalisierung. Ziel ist es moderne und attraktive Arbeitsplätze zu gestalten die dazu dienen Mitarbeiter zu gewinnen, zu halten und gesund zu halten. Darauf abgestimmt werden soll die Betriebsorganisation und damit verbunden die künftige räumliche Gestaltung dieser.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, siehe Ziffer III.1.1 bis 1.3, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Außenanlagen-Planung, siehe Ziffer II.1.4, eingereichten 3 Referenzprojekte, bezogen auf das bietende Unternehmen/Bietergemeinschaft,
- jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-10 Punkte),
- vergleichbare Bauaufgabe (0-30 Punkte),
- vergleichbares Leistungsbild (0-10 Punkte),
- vergleichbare angestrebte Qualität (0-15 Punkte) und
- jeweils die Vorlage eines Referenzschreibens oder Referenzbestätigung vom Auftraggeber, welche/s nach dem Abschluss der LPH 4 ausgestellt wurde (0-15 Punkte).
Insgesamt können mit den 3 Referenzen zusammen maximal 240 Punkte erreicht werden.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Auftraggeber ist der Landkreis Ammerland, Immobilienbetrieb.
Als Vergabestelle fungiert die Ammerland-Klinik GmbH, die das Vergabeverfahren durchführt. Den Zuschlag erteilt der Landkreis Ammerland.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestanforderungen (K.O. Kriterium):
- Aktueller Nachweis (nicht älter als 3 Monate) über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister/Architekten-/Ingenieurkammer,
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, sowie zu Russland-Beziehungen
- Nachweis über die geleisteten Steuerzahlungen und Sozialabgaben (Unbedenklichkeitsbescheinigungen),
- Angaben zu Auftragsteilen in einer etwaigen Bietergemeinschaft,
- Erklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragnehmern.
Erklärung über den Umsatz des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft für den ausgeschriebenen Leistungsbereich der Planung Ziffer II.1.4 in den letzten 3 Geschäftsjahren (je Jahr; 2019, 2020, 2021). Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) erreichen.
- Mindestanzahl von Mitarbeitern im Planungsbereich: 6
- 3 Referenzen des Bewerbers:
Nachweis der erbrachten Leistungen für 3 Projekte für den ausgeschriebenen Leistungsbereich Ziffer II.1.4. Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 1.1.2017) mit dem Abschluss der LPH 4 realisiert worden sein. Der Fokus der Vergleichbarkeit liegt dabei auf: Siehe Ziffer II 2.9 (Vergleichbare Bauaufgabe, Leistungsbild, Größe, angestrebte Qualität).
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Architekt/in bzw. Ingenieur/in für die Leistungen gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.
Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase werden nur in anonymisierter Form ebenfalls auf der vorgenannten Plattform veröffentlicht.
Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht.
Während der Angebotsphase werden "Fragen und Antworten" nur in anonymisierter Form über die bekanntgegebene Vergabeplattform übermittelt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6661
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antragist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggebergerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind